Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht unabhängig davon, ob Sie zuvor eine EM-Rente erhalten haben oder nicht. Das Recht auf eine Schwerbehindertenaltersrente verwirken Sie (sofern die Voraussetzungen für die Altersrente vorliegen) durch einen abgelehnten EM-Rentenantrag selbstverständlich nicht.
Nur um noch einmal auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen und ggf. Missverständnisse auszuräumen: Aufgrund der Tatsache, dass man sowohl schwerbehindert als auch erwerbsgemindert ist, gibt es keinen früheren Altersrentenbeginn. Eine Voraussetzung (Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung) ist ausreichend. Für Denjenigen, der "nur" schwerbehindert oder erwerbsgemindert ist, ergibt sich (bei ansonsten gleichen Daten) derselbe Rentenbeginn wie für denjenigen, der schwerbehindert und erwerbsgemindert ist.
Zur Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen handelt es sich um eine Grundvoraussetzung, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns eine Schwerbehinderung (mind. GdB 50%) ODER eine Erwerbsminderung vorliegt.
Aufgrund der Tatsache, dass evtl. zusätzlich zur Schwerbehinderung eine EM-Rente hinzutritt, ergibt sich kein (noch) früherer Rentenbeginn. Der Umstand, dass beide o.g. Voraussetzungen vorliegen, ermöglicht keine Günstigerstellung im Vergleich zu Versicherten, bei denen lediglich eine der beiden Voraussetzungen vorliegt. Es verbleibt hinsichtlich des Rentenbeginns bei der geltenden Regelung.
Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft zusenden.
Zur Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen handelt es sich um eine Grundvoraussetzung, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns eine Schwerbehinderung (mind. GdB 50%) ODER eine Erwerbsminderung vorliegt.
Aufgrund der Tatsache, dass evtl. zusätzlich zur Schwerbehinderung eine EM-Rente hinzutritt, ergibt sich kein (noch) früherer Rentenbeginn. Der Umstand, dass beide o.g. Voraussetzungen vorliegen, ermöglicht keine Günstigerstellung im Vergleich zu Versicherten, bei denen lediglich eine der beiden Voraussetzungen vorliegt. Es verbleibt hinsichtlich des Rentenbeginns bei der geltenden Regelung.
Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft zusenden.
Ich gebe dem aktuellen Beitrag von "-_-" unbedingt Recht!
Aufgrund des angegebenen Geburtsjahrganges ist eine vorliegende Erwerbsminderung allein unerheblich.
Meine bisher gemachten Aussagen gelten daher für einen entsprechend früher geborenen Personenkreis!
Beim vorliegenden Sachverhalt werden die persönlichen Voraussetzungen daher aufgrund des bestehenden GdB von 80% erfüllt, sofern dieser auch zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns weiterhin besteht bzw. dann noch mind. 50% beträgt.
Nach dem aktuell geltenden Recht ja.
Zu finden in § 236a Absatz 2 SGB VI
Alles unter der Voraussetzung, dass die Gesetzeslage dann die gleiche ist wie heute! Ich würde mich darauf nicht verlassen...
Jetzt muß ich doch noch was fragen:
In meinem Fall
GdB 80,
35 Beitragsjahre,
September 1962 geborener,
kann ich die Schwerbehindertenrente mit Abschlägen frühestens mit
"61 Jahre und 8 Monate"
in Anspruch nehmen.
Habe ich das richtig im Kopf ?
1962
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.