Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rentner und Gdb Überprüfung

von Hans Sta15.01.2013 | 12:37
3975 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin EM Rentner ( unbefristet ) und habe einen Gdb von 60. Der Gdb ist befristet bis April 2013. Jetzt wurde ich zwecks Überprüfung des Gdb angeschrieben. Ich habe geplant, meine EM Rente in ca 2 Jahren mit erreichen von 60 Jahren plus 8 Monaten in eine Altersrente umwandelt zu lassen. Mein Gesundheitszustand hat sich aber keinesfalls geändert. Muss ich mir jetzt Sorgen machen wegen der Nachprüfung, oder iwird das immer so gehandhabt ? Bekannte von mir haben ihren Schein einfach frühzeitig verlängern lassen.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Voraussetzung für die von Ihnen angestrebte Rente ist u. a., dass bei Beginn der Altersrente ein GdB von mindestens 50 vom Hundert vorliegt.

Falls bei der Überprüfung durch das zuständige Amt herauskommt, dass eine Schwerbehinderung bei Ihnen nicht mehr besteht, könnte die Rente nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt umgewandelt werden und die Erwerbsminderungsrente würde weitergezahlt werden. Da sich aber in der Mehrzahl der Fälle der Zahlbetrag der Rente durch die Umwandlung nicht ändert, brauchen Sie sich diesbezüglich m. E. keine Sorgen zu machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Sta,

ich möchte noch einmal wiederholen: Die Rentenversicherung wandelt Ihre EM-Rente nur dann in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung um, wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn das Vorliegen der Schwerbehinderung nachweisen. Das kann durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis oder eine andere Bescheinigung des Versorgungsamtes (bzw. einer anderen in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle) geschehen.

Ob Ihnen eine solche Bescheinigung auch während eines laufenden Klageverfahrens zur Verlängerung einer befristeten GdB-Feststellung ausgestellt werden würde, möchte ich bezweifeln. Da ich aber kein Experte auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts bin, kann ich dazu auch nichts verbindliches sagen.

Warten Sie doch einfach mal die jetzige Überprüfung ab - wenn sich gesundheitlich nichts geändert hat, stehen doch die Chancen auf eine Verlängerung sicher nicht schlecht. Gedanken über die Altersrente sollten Sie sich erst machen, wenn es tatsächlich zur Ablehnung der Verlängerung kommt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Anitaam 15.01.2013 | 13:42
Das ist manchmal nicht nachvollziehbar. Mein SB-Ausweis galt erst ein Jahr und wurde dann bisher zweimal jeweils 18 Monate verlängert, Überprüfung läuft gerade wieder. EM-Rente dagegen erhielt ich sofort unbefristet.
Behinderteram 15.01.2013 | 13:59
GdB und EM-Rente haben doch nichts, rerin gar nichts miteinander zu tun-. Warum das immer wieder vermischt und in Verbindung gebracht wird verstehe wer will. Das sind völlig verschiedene Dinge und wäre wie ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Begreift das doch endlich mal.
Behinderteram 15.01.2013 | 14:38
GdB und EM-Rente haben doch nichts, rerin gar nichts miteinander zu tun-.
Wenn die bleibende Behinderung offensichtlich ist, schon!
Nein. Sie haben es immer noch nicht verstanden. Auch mit einer bleibenden und offensichtlicher Behinderung können Menschen durchaus voll erwerbsätig sein. Die EM-Rente stellt eben nur auf die Erwerbsfähigkeit ab und auf sonst nichts. Hingegen zielt der Grad der Behinderung (GdB) auf die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens ab und damit auf die Teilhabe am Leben und wird eben nicht an der Erwerbsfähigkeit ge - oder bemessen. Die speilt dabei gar keine Rolle.
Hans Staam 15.01.2013 | 15:53
Hallo Mitleser Heißt das, dass ich auch während des Klageverfahrens in die Altersrente für schwerbehindere Menschen wechsel kann, oder würde der Wechsel erst nach dem Verfahren durchgeführt ?
Mitleseram 15.01.2013 | 15:18
Wie bereits mehrfach beschrieben, sind Schwerbehinderung und Erwerbsminderung zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete, die zunächst nichts miteinander zu tun haben, selbst wenn es zahlreiche Versicherte gibt, die sowohl schwerbehindert als auch erwerbsgemindert sind. Die Schwerbehinderung ist für die Rente nur bei der "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" von Bedeutung, und zwar in der Form, das zum gewünschten Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (Volksmund: "50 Prozent") vorliegen muß. Wenn das zuständige Versorgungsamt beabischtigt, die Schwerbehinderteneigenschaft bereits vor diesem Termin abzuändern oder gar zu entziehen, kann man nur raten, hiergegen Rechtsmittel einzulegen, also zunächst Widerspruch/Einspruch zu erheben und ggf. anschließend ein für Sie übrigens völlig kostenloses Klageverfahren vor dem Sozialgericht durchführen zu lassen. Ein solches Klageverfahren dauert von der Klageerhebung bis zur Entscheidung nicht selten ein bis zwei Jahre, und in diesem Zeitraum behalten Sie aufgrund der Rechtshängigkeit die Schwerbehinderteneigenschaft immer noch. Es ist auch völlig egal, ob Sie den anschließenden Prozess verlieren, weil der Verlust der Behinderung in einem solchen Fall immer nur für die Zukunft gilt. Nur derjenige, der sich alles klaglos gefallen lässt und keine Rechtsmittel einlegt, ist nach Ablauf der Einspruchsfrist seiner Schwerbehinderung tatsächlich verlustigt.
Amtmann Rudiam 15.01.2013 | 17:18
Ihre Altersrente wegen Schwerbehinderung würde nur unter dem Vorbehalt bewilligt, dass eine abschließende gerichtliche Klärung Ihren Status als Schwerbehinderter bestätigt.
Behinderteram 15.01.2013 | 19:02
Nein , das heißt es nicht. Da ihr GdB von vorne herein ja nur befristet war läuft er mit an diesem Datum und mit Ende der Befrristung ganz normal aus - wenn eben bis dahin keine Rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
sandraam 16.01.2013 | 15:00
Die Schwerbehinderteneigenschaft liegt nicht nur bis zum Eintritt der Bindungswirkung eines die Anerkennung der Schwerbehinderung aufhebenden Bescheides vor, sondern auch für die Dauer der Schonfrist des § 116 Abs. 1 SGB IX ist vom Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft auszugehen (BSG-Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R) (ISRV:RE:B 5 R 56/10 R) (ISRV:NI:AGFAVR 1/2012 2). Bei Aufgabe des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder der Beschäftigung im Geltungsbereich des SGB IX endet die Schwerbehinderteneigenschaft jedoch bereits mit dem entsprechenden Tag. Beispiel 1: Zugang des Bescheides über die Minderung des GdB von 50 auf 30 am 21.08.2008 Rechtsbehelf eingelegt am 11.09.2008 Rechtskraft des Urteils am 18.12.2008 Rentenbeginn 01.11.2008 Im Zeitpunkt des Rentenbeginns am 01.11.2008 war der Versicherte noch anerkannter Schwerbehinderter, weil der die Schwerbehinderung aufhebende Bescheid noch nicht bindend war. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026