Hallo Bärchen,
leider kann seitens der Rentenversicherung nicht beurteilt werden, ob ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahme durch die Krankenkasse gegeben ist oder nicht.
Ihre Erwerbsminderungsrente wird unabhängig von der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme in bestimmten Zeitabschnitten durch die Rentenversicherung überprüft. Sollte keine positive Änderung im Gesundheitszustand eingetreten sein und somit ein Wegfall der Erwerbsminderung vorliegen, so ändert sich auch nichts am Rentenanspruch.