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Experten-Antwort

EM-Rentnerin und Jobende

von EM19.06.2020 | 01:32
82 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Forum, durch den Tarifvertrag weiß ich, wann nach der Bewilligung der EM-Rente das Arbeitsverhältnis endet. Die Frage ist, wie man die letzten Tage noch regeln kann: Ich muss doch noch ein paar Tage in den Betrieb um persönliche Dinge abzuholen, im Büro klar Schiff zumachen, ein paar Themen zu übergeben und um mich mit Kaffee und Kuchen zu verabschieden. Was ist dann aus Sicht der EM-Rente noch ok? Wenn man Themen übergibt, darf ich ja nicht mehr krankgeschrieben sein. Über drei Stunden darf ich nicht mehr arbeiten? Arbeit wäre ja nur die Themenübergabe. Persönliche Dinge einpacken wäre privat, klar Schiff machen eher beruflich... Viele Grüße E.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.06.2020 | 08:28

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Damit hat der Gesetzgeber klar geregelt unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf diese Rente besteht.

2 Antworten

Studentam 19.06.2020 | 07:10
Ja, Sie dürfen auch keine 3 h arbeiten, sondern unter 3 h. Egal wie Sie es nennen oder was Sie tun. Es gibt kein subjektive Bewertung der Arbeitszeit. Alles was als Arbeitszeit erfasst wird ist Arbeitszeit, völlig unabhängig ob Sie dabei schlafen oder hart arbeiten.
Wusslonam 19.06.2020 | 10:54
Machen Sie doch einfach Ihren Lauftag und gut. Für Schreibtisch leer räumen, Akten übergeben und Kaffee und Kuchen brauchts doch nicht wirklich lange. Oder wollen Sie noch stundenlange Meetings abhalten?
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