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EM (Teil)Rente und Altersteilzeit

von clanmutter03.06.2012 | 22:08
1522 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebe Forumsleser, nach Reha hat mich die BfA angeschrieben und mir die Formulare für die EM Rente zugesandt. Ich werde die Rente beantragen und gehe davon aus, dass ich noch 5,5 Std. arbeiten kann. Mein Arbeitgeber hat mir Altersteilzeit mit 28 Std. pro Woche angeboten, d.h. ich werde noch 2,5 Jahre 28 Std. die Woche arbeiten und danach 2,5 Jahre in der Ruhephase gar nicht mehr arbeiten, da ich ja "vorgearbeitet" habe. Mein Brutto für die 28 Std würde ca 2900 betragen. Das heißt im Monat erhalte ich rd. 1450 brutto. Mein RV Betrag wird vom Arbeitgeber auf 95% des alten Gehaltes aufgestockt (95% von 2900=2755) Meine Fragen: 1. Die Beraterin bei der RV war sich nicht sicher, welcher Betrag beim Hinzuverdienst berücksichtigt wird: mein tatsächliches Brutto von 1450 oder der aufgestockte Betrag von 2755, für den bei der RV Beiträge gezahlt werden. Für mich war klar, dass dies nur 1450 sein kann, aber jetzt bin ich verunsichert. Was ist richtig? 2. Vorausgesetzt mein gesundheitlicher Zustand verbessert sich nicht und meine EM Rente würde rein sachlich erneut bewilligt werden: kann ich überhaupt in der Ruhephase meiner ATZ auch die Teil EM Rente weiter beantragen? Vielen Dank für Ihre Antworten!

2 Antworten

öhaam 05.06.2012 | 08:38
Und warum schaut die dann nicht in den § 96a SGB VI?
Jockelam 05.06.2012 | 09:29
Hallo Clanmutter, zu 1.= es ist das Teilzeitentgelt sowie der Aufstockungsbetrag zu berücksichtigen. zu 2.= hierzu wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber. Von Seiten der Rentenversicherung können Sie jederzeit den Rentenantrag stellen. Wie es sich dann aber mit der Altersteilzeit verhält, kommt auf den konkreten Altersteilzeitvertrag an.
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