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Experten-Antwort

Em und Altersrente

von Andrea03.04.2025 | 07:35
220 Ansichten
6 Antworten
Halli, ich bin 52 Jahre alt und schwerbehindert mit 90 Prozent. Zudem habe ich Pflegestufe 2. Da ich schon sehr jung krank wurde, beziehe ich schon lange Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese ist natürlich zum Leben zu gering. 530 Eur. Macht es Sinn und ist es möglich, diese jetzt schon in Altersrente umzuwandeln? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, außer Grundsicherung, mit der man monatlich auch nie über 980 Eur kommt, noch irgendwas zu machen um finanziell besser über die Runden zu kommen? Denn so reicht es hinten und vorne nicht. Und ich werde auch immer kränker und habe enorme Angst, wie die Zukunft aussieht. Liebe Grüße und danke vorab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.04.2025 | 10:14

Hallo Andrea,

 

eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen können Sie frühestens ab dem 62 Lebensjahr beantragen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Dies ist daher in Ihrem jetzigen Alter noch nicht möglich.

Wie hoch die Altersrente sein wird, kann Ihnen in diesem Forum nicht beantwortet werden.

Lassen Sie sich dazu am besten in einer Auskunft und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten oder Fragen Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger an.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

5 Antworten

Praxisam 03.04.2025 | 07:57
Altersrente mit 52 gibt es nicht. Aber Sie können bei Ihrer RV eine Auskunft über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Beginns einer Altersrente einholen. Der früheste Rentenbeginn (wenn Sie nicht bis 67 warten wollen) hängt von der Wartezeiterfüllung (35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten) ab und ob Sie schwerbehindert sind. Theoretisch kann man auch die voraussichtliche Rentenhöhe erfragen, aber das macht 10 Jahre vorher wenig Sinn und dürfte sich auch nicht wesentlich (wenn überhaupt) von der bisherigen Rente unterscheiden.
Keine Umwandlungam 03.04.2025 | 08:12
Nein, eine Umwandlung ist noch viele Jahre lang nicht möglich. Eine Schwerbehindertenrente bekommt man derzeit mit Ihrem Geburtsjahrgang frühestens mit 65 Jahren. Wenn man die 35 Jahre Wartezeit erfüllt, frühestens mit 62 Jahren. Auch würde die Altersrente mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht höher ausfallen als die EM-Rente. Wenn Sie nicht arbeiten können und sonst keine Sozialleistungen wie ALG1 oder Krankengeld bekommen, bleibt bei finanzieller Bedürftigkeit nur die aufstockende Sozialhilfe (Grundsicherung wegen Erwerbsminderung).
Nebenverdienstam 03.04.2025 | 15:17
Ihnen bleibt die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung. Lassen Sie sich beim Sozialamt beraten, wieviel € Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen . Beim Bürgergeld ( was ja auch eine Grundsicherung ist, allerdings die für Erwerbsfähige) sind die ersten 100 € anrechnungsfrei.
Dram 03.04.2025 | 16:58
Erkundigen Sie sich bitte über Wohngeld Plus!
Nix Dr.am 03.04.2025 | 20:14
Dr schrieb

Erkundigen Sie sich bitte über Wohngeld Plus!

Mit 530,-- € Rente gibts gar kein Wohngeld. Die Rente ist ja niedriger als Bürgergeld mit 563,-- €.
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