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EM und Gewerbezuverdienst

von Hallo25.01.2009 | 02:40
1128 Ansichten
1 Antworten
Hallo, hätte eine Frage. Ich habe eine EM Rente beantragt und diese wird auch bewilligt. Es geht derzeit um den Zuverdienst. Schon seit ein einigen Jahren habe ich einen kleinen Gewerbebetrieb, wo ich Abrechnungen mache und Dinge verlease. Dies ist auch mit meinem Gesundheitszustand zu vereinbaren. Bei einer vollen EM Rente ist 400 Euro die monatliche Grenze. Doch ich erhalte die Einnamen in größeren Beträgen. Und laut RV wird auch nur der steuerliche Gewinn berechnet. 1. Muss ich die Einnahmen in monatliche 1/12 Beträge überweisen lassen? Und wie ist es dann mit den Ausgabenß 2.Laut RV wird genau gerechnet, wieviel ich im Monat erhalte? Wird im Monat doch der Umsatz berechnet? Oder muss ich in einem Monat mit Einnahmen auch die Ausgaben haben? Wir reden hier von einem steuerlichen Gewinn von rund 100 Euro im Monat. Da ich mein Gewerbe zu gering ist, würde ich gerne den Rest auf 400 Euro durch einen anteiligen Minijob aufstocken. Es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, wie es mit dem Gewerbe gerechnet wird. Bei der RV in Berlin konnte mir meine Sachbearbeiterin leider nicht helfen. Noch eine Frage: Meine Einnahmen fallen im Januar und Februar an. Wenn ich den Rentenbescheid erhalte, bekomme ich sowieso keine Rente nachgezahlt, wegen dem krankengeld. Wenn ich nun ab März keine Gewerbeeinnamen mehr habe, kann ich ab Märzt auf 400 Euro arbeiten. Doch die RV möchte den Steuerbescheid haben, um genau nachzurechnen. Doch dort steht doch nicht drin, in welchem Monat die Gewerbeeinnahmen waren. Wie wirde das in diesem Jahr gehandhabt. Kann mir jemand helfenß Schon mal vielen Dank im Voraus. Gruß

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.01.2009 | 10:43

Wenn Sie das ganze Jahr über selbständig tätig sind, wird üblicherweise der Gewinn für das gesamte Jahr durch 12 geteilt. Maßgebend ist der Gewinn laut Steuerbescheid (also die "Einnahmen aus Gewerbebetrieb" in der ersten Zeile des Steuerbescheides). Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid haben (bei laufenden Einnahmen), müssen Sie diesen jährlichen Gewinn schätzen. Genaueres kann Ihnen aber nur Ihr zuständiger RV-Träger sagen.

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