Wenn Sie das ganze Jahr über selbständig tätig sind, wird üblicherweise der Gewinn für das gesamte Jahr durch 12 geteilt. Maßgebend ist der Gewinn laut Steuerbescheid (also die "Einnahmen aus Gewerbebetrieb" in der ersten Zeile des Steuerbescheides). Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid haben (bei laufenden Einnahmen), müssen Sie diesen jährlichen Gewinn schätzen. Genaueres kann Ihnen aber nur Ihr zuständiger RV-Träger sagen.
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