Hallo Hans Walther,
auch wir können Ihnen nur empfehlen einen Rentenantrag zu stellen. Auch hier können und wollen wir über den Ausgang des Verfahrens nicht spekulieren. Sollte es zu einer EM-Rente auf Zeit und Urlaubsabgeltung kommen, dann hängt die Beantwortung ob die Urlaubsabgeltung rentenschädlich ist, von der Frage ab, ob diese nach Rentenbeginn gezahlt wird. Rentenunschädlich wäre die Urlaubsabgeltung wenn das Beschäftigungsverhältnis zwar noch besteht es aber bereits zum Ruhen gekommen ist (siehe ggfs. tarifvertragliche Regelungen) oder das Beschäftigungsverhältnis vor dem Rentenbeginn endgültig endete und somit vertraglich aufgelöst wurde.