Hallo Angel,
ob und in welcher Höhe Sie den Zuschlag auf Ihre Erwerbsminderungsrente erhalten werden, kann Ihnen im Einzelfall nur Ihr Rentenversicherungsträger mitteilen.
Bei vollen Erwerbsminderungsrenten, die im Anschluss an teilweise Erwerbsminderungsrenten gezahlt werden, ist häufig die vorherige teilweise Erwerbsminderungsrente die Berechnungsgrundlage für die volle Erwerbsminderungsrente. In einer solchen Konstellation wäre bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 ab dem 01.07.2024 der Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent zu zahlen.
Ob dies bei Ihnen tatsächlich der Fall ist, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger unter der 0800 1000 480 0.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Hallo Angel,
ob und in welcher Höhe Sie den Zuschlag auf Ihre Erwerbsminderungsrente erhalten werden, kann Ihnen im Einzelfall nur Ihr Rentenversicherungsträger mitteilen.
Bei vollen Erwerbsminderungsrenten, die im Anschluss an teilweise Erwerbsminderungsrenten gezahlt werden, ist häufig die vorherige teilweise Erwerbsminderungsrente die Berechnungsgrundlage für die volle Erwerbsminderungsrente. In einer solchen Konstellation wäre bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 ab dem 01.07.2024 der Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent zu zahlen.
Ob dies bei Ihnen tatsächlich der Fall ist, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger unter der 0800 1000 480 0.
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