Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EM Zuschlag

von Angel24.04.2024 | 19:10
241 Ansichten
4 Antworten
Hallo, Ich habe 2013 eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten und habe dazu 4 Std. täglich gearbeitet. 2018 wurde ich arbeitslos und habe für meinen Halbtagsjob ALG beantragt und auch erhalten. Nach drei Monaten ALG hat mich die Agentur für Arbeit aufgefordert, die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da ich auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sei. Dem bin ich nachgekommen und im Nov. 2019 habe ich die volle EM erhalten, unbefristet bis zur Altersrente am 1.7.2025. Nun meine Frage. Bekomme ich auch den EM Zuschlag, da ich ja seit 2013 Erwerbsminderungsrente erhalten habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.04.2024 | 07:54

Hallo Angel,

 

ob und in welcher Höhe Sie den Zuschlag auf Ihre Erwerbsminderungsrente erhalten werden, kann Ihnen im Einzelfall nur Ihr Rentenversicherungsträger mitteilen.

 

Bei vollen Erwerbsminderungsrenten, die im Anschluss an teilweise Erwerbsminderungsrenten gezahlt werden, ist häufig die vorherige teilweise Erwerbsminderungsrente die Berechnungsgrundlage für die volle Erwerbsminderungsrente. In einer solchen Konstellation wäre bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 ab dem 01.07.2024 der Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent zu zahlen.

Ob dies bei Ihnen tatsächlich der Fall ist, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger unter der 0800 1000 480 0.

 

Beste Grüße 

 

Ihr Expertenteam 

3 Antworten

Meinam 24.04.2024 | 21:34
Nein, da Sie bei der vollen EM-Rente 2019 schon die lange Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten bekommen haben. Können Sie in Ihrem Rentenbescheid nachlesen.
§307i SGB VIam 25.04.2024 | 21:59
Experte/in schrieb

Hallo Angel,

 

ob und in welcher Höhe Sie den Zuschlag auf Ihre Erwerbsminderungsrente erhalten werden, kann Ihnen im Einzelfall nur Ihr Rentenversicherungsträger mitteilen.

 

Bei vollen Erwerbsminderungsrenten, die im Anschluss an teilweise Erwerbsminderungsrenten gezahlt werden, ist häufig die vorherige teilweise Erwerbsminderungsrente die Berechnungsgrundlage für die volle Erwerbsminderungsrente. In einer solchen Konstellation wäre bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 ab dem 01.07.2024 der Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent zu zahlen.

Ob dies bei Ihnen tatsächlich der Fall ist, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger unter der 0800 1000 480 0.

 

Beste Grüße 

 

Ihr Expertenteam 

Wieder mal heilloses Durcheinander, was da noch zu erwarten ist, wenn endlich der 01.07.2024 vorbei gegangen ist und der Postrentenservice zunächst pauschale Zuschläge auf die Bestands-EM-Renten zahlen soll und erst zum Dezember 2025 genau berechnet werden wird. Denn auch hier muss genau geschaut werden. Dass Sie seit 2019 eine 'unbefristete' EM-Rente erhalten haben, lässt darauf schließen, dass es eine volle EM-Rente aus rein gesundheitlichen Gründen war. Denn wäre diese nur 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' als volle Rente bewilligt worden, dann wäre sie befristet, weil diese so genannte 'Arbeitsmarktrente immer nur befristet bewilligt wird. Aber hier ist die Rente unbefristet und somit war es dann ein neuer 'Leistungsfall', der komplett neu berechnet wurde. Und mit Rentenbeginn ab 01.01.2019 beziehen Sie also schon eine EM-Rente mit einer Zurechnungszeit bis zum 65 LJ + 8 Monate. Das können Sie dem entsprechenden Rentenbescheid entnehmen. Und demnach würden Sie nun nicht noch einen Zuschlag bekommen, denn Sie profitieren ja schon bereits seit fast fünf Jahren von diesen deutlich längeren Zurechnungszeiten. Satz (2) im §307 i SGB VI, der am 01.07.2024 ist da eigentlich sehr eindeutig. (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/)… "(2) Der Zuschlag wird ermittelt, indem die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente nach Absatz 1 am 30. Juni 2024 zugrunde liegen, mit dem Faktor nach Absatz 3 vervielfältigt werden." Und im vorliegenden Fall sind dies also wohl NICHT die ursprünglichen pEP der Rente ab 2013 sondern die, die dann erst für die Rente in 2019 zu berücksichtigen waren. Da aber nur die Renten berücksichtigt werden sollen, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben, ist es eigentlich jetzt schon klar, dass es nicht noch einen Zuschlag 'oben drauf' mehr geben dürfte. Ich bin echt schon jetzt mal gespannt, was das alles noch für ein Wirrwarr werden wird :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026