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Experten-Antwort

EMM/Reha

von Rattie07.02.2025 | 09:43
241 Ansichten
9 Antworten
Ich habe bdreits vor 7 Monaten Antrag auf Erwerbsminderungsrente bzw.durch Allgeimeine Verschlechterung Evtl.Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt.Ich war jetzt 2xim KH, bin absolut schlapp, Atembeschwerden,Nierwninsuffizienz Grad 4 mit vielen Begleiterscheinungen, hinzu kommen massive psych.Belastungen.Mein Arzt möchte mich nich länger Au schreiben, ihm seien auch die Hände gebunden soll in Reha gehehen.Kann so nicht arbeiten gehen.Daher meine Frage kann ich meinen Job aus gesundheitlichen Grübden kündigen obwohl der Antrag auf EMM noch läuftvund erhalte ich diese dann wenn bewilligt und soll ich Rehaantrag stellen oder eher warten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2025 | 08:52

Hallo Rattie,

eine Erwerbsminderungsrente ist, wie bereits in der Antwort von Hameln beschrieben, nicht abhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Hierbei ist die versicherungsrechtliche sowie sozialmedizinische Beurteilung maßgebend.

Bezüglich der arbeitsrechtlichen Fragen können wir keine Aussage treffen, da diese nicht die gesetzliche Rentenversicherung betreffen.

Sollte eine Rehabilitationsmaßnahme seitens der Rentenversicherung für notwendig und sinnvoll erachtet werden, kann diese im Rahmen des Antrages auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angestoßen werden. Einen zusätzlichen Antrag müssten Sie in diesem Fall dann nicht stellen. Ggf. würden eventuelle Zusatzfragebögen bei Ihnen angefordert werden.

 

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Hamelnam 07.02.2025 | 10:03
Die Entscheidung über Ihren Rentenantrag hängt nicht vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses ab. Grundsätzlich prüft die DRV im Rahmen des Rentenverfahrens immer, ob vorrangig eine Reha durchzuführen ist. wenn Ihr Arzt aber eine Reha empfiehlt, würde ich nicht lange zögern und den Antrag stellen. Eine Kündigung ist aber immer so eine Sache. Da sollten Sie sich vorher arbeitsrechtlich beraten lassen. Insbesondere wegen der recht komischen Aussage Ihres Arztes zur weiteren AU. Ich habe den Eindruck, dass er Ihre gesundheitliche Situation besser einschätzt als Sie. Sollte er recht haben, ist eine Ablehnung des Rentenantrags wahrscheinlich und Sie ständen dann ohne Job da.
Schadeam 07.02.2025 | 10:53
1) Wenn Ihr Arzt Sie nicht mehr au schreiben will, denkt er wohl dass Sie arbeiten können. 2) Ob man Rente oder Reha anstrebt überlegt man sich eigentlich bevor man den Rentenantrag stellt. Und was sinnvoll ist besprechen Sie mit dem Arzt und nicht in einem Forum
Rentenschmiedam 07.02.2025 | 12:08
Für mich klingt das so als wäre die Akutbehandlung zu Lasten der Krankenkasse noch gar nicht abgeschlossen. Damit ist natürlich auch noch keine Reha möglich und auch keine Einschätzung einer Erwerbsminderung. Erst wenn Sie austherapiert sind wird sich bzgl. Ihres schon vor 7 Monaten (!) gestellten Antrages auf EM-Rente etwas tun. Wie schon von Vorredner empfohlen reden Sie mit Ihrem behandelnden Arzt und ggfls. mit Ihrer Krankenkasse. Mit besten Grüßen
Bloß nicht kündigenam 07.02.2025 | 12:19
Bloß nicht kündigen! Das wäre das Dümmste, was Sie machen könnten. Das hätte auch keinen Einfluss auf die Frage, ob eine Reha oder EM-Rente bewilligt würde. Es spricht einiges dafür, SOFORT einen Rehanantrag zu stellen oder vielleicht noch besser, gleich einen EM-Rentenantrag. PS. Sie sind auch nicht an Ihren jetzigen Arzt gebunden. Wenn Sei weiterghin krank sind, können Sie auch jeden anderen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Ihnen niemand eine AU-Bescheinigung ausstellt, ist es gelinde gesagt, sehr wahrscheinlich, dass Sie auch nicht abrbeitsunfähig sind. Dann müssen Sie an Ihre Arbeitsstelle zurückkehren oder Sie riskieren eine Kündigung, weil Sie Ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Sozialverbände VdK oder SoVD können mit Beratung und Unterstützung weiterhelfen.
What am 07.02.2025 | 13:02
Sollten die Krankschreibungen durch den Hausarzt erfolgen wäre es möglich, für weitere AU zum Facharzt zu gehen. Umgekehrt ( erst Facharzt, dann Hausarzt ) geht aber auch . Solange Sie nicht sicher sind, ob sie nochmal an ihren Arbeitsplatz zurückkehren , ist es empfehlenswert, nicht zu kündigen. Wenn bzgl. des Antrags auf EM-Rente noch keine Aussicht auf abschließende Bearbeitung besteht ist es durchaus möglich, unabhängig davon einen Antrag auf Reha zu stellen. In einer Reha würde dann automatisch eine Leistungsprüfung erfolgen.
Rattieam 07.02.2025 | 15:56
Korrektur schrieb

Okay, EM-Rentenantrag läuft ja schon, hatte ich überlesen.

Dann eben einen Arzt suchen, der Sie AU-schreibt oder arbeiten gehen.

Die Bearbeitung des EM-Rentenantrags können Sie eventuell beschleunigen, wenn Sie alles, was relevant ist (z.B. Befundberichte) , aktiv und zeitnah der DRV zusenden und Anforderungen der DRV sehr zeitnah erfüllen.

Ein EM-Rentenantrag kann aber sehr lange laufen bis zur Entscheidung....

Meine Hausärztinn möchte mit dem ganzen Papierkram bei Fragen bzgl.Au nichts zu tun haben. Sie iat jalt so ein Mauerblümchen undxwill sich mit keinem unnötigen Belast rumschlagen.Aber es nimmt doxh keiner mehr Neupat.Bin selber seit 38 Jahren im mediz.Bereich kontinuierlich tätig.Ich weiß wo von ich rede.Nie krank immer Augen zu und durch..Alle Arztbriefe auch die aktuellen liegen Rententräger vor
Maximiliane am 10.02.2025 | 11:08
Stellen Sie den Rehaantrag, gehen 3 Wochen dahin und dann wird es schon wieder gehen mit der Arbeit
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