Hallo Rattie,
eine Erwerbsminderungsrente ist, wie bereits in der Antwort von Hameln beschrieben, nicht abhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Hierbei ist die versicherungsrechtliche sowie sozialmedizinische Beurteilung maßgebend.
Bezüglich der arbeitsrechtlichen Fragen können wir keine Aussage treffen, da diese nicht die gesetzliche Rentenversicherung betreffen.
Sollte eine Rehabilitationsmaßnahme seitens der Rentenversicherung für notwendig und sinnvoll erachtet werden, kann diese im Rahmen des Antrages auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angestoßen werden. Einen zusätzlichen Antrag müssten Sie in diesem Fall dann nicht stellen. Ggf. würden eventuelle Zusatzfragebögen bei Ihnen angefordert werden.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bloß nicht kündigen! Das wäre das Dümmste, was Sie machen könnten.
Das hätte auch keinen Einfluss auf die Frage, ob eine Reha oder EM-Rente bewilligt würde.
Es spricht einiges dafür, SOFORT einen Rehanantrag zu stellen oder vielleicht noch besser, gleich einen EM-Rentenantrag.
PS. Sie sind auch nicht an Ihren jetzigen Arzt gebunden. Wenn Sei weiterghin krank sind, können Sie auch jeden anderen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen.
Wenn Ihnen niemand eine AU-Bescheinigung ausstellt, ist es gelinde gesagt, sehr wahrscheinlich, dass Sie auch nicht abrbeitsunfähig sind.
Dann müssen Sie an Ihre Arbeitsstelle zurückkehren oder Sie riskieren eine Kündigung, weil Sie Ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Die Sozialverbände VdK oder SoVD können mit Beratung und Unterstützung weiterhelfen.
Okay, EM-Rentenantrag läuft ja schon, hatte ich überlesen.
Dann eben einen Arzt suchen, der Sie AU-schreibt oder arbeiten gehen.
Die Bearbeitung des EM-Rentenantrags können Sie eventuell beschleunigen, wenn Sie alles, was relevant ist (z.B. Befundberichte) , aktiv und zeitnah der DRV zusenden und Anforderungen der DRV sehr zeitnah erfüllen.
Ein EM-Rentenantrag kann aber sehr lange laufen bis zur Entscheidung....
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