Hallo Fragestellung,
warum Ihnen der Gutachter keine Auskünfte über seine Einschätzung geben wollte, kann hier nicht beurteilt werden. Eventuell wollte er erstmal das Gutachten abschließen und sich im laufenden Prozess nicht äußern. Ein generelles Auskunftsverbot seitens der Rentenversicherung besteht nicht. Sobald das Gutachten erstellt ist, können Sie es selbstverständlich zur Einsicht anfordern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Der Termin beim Gutachter dient dazu, ihm die Möglichkeit zu geben, ein Gutachten zu schreiben.
Deshalb wird eine Anamnese erstellt und die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt.
Außerdem gibt es schon bereits vorliegende Unterlagen über die Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Aus dem Gesamtbild wird das Gutachten unter Beachtung der jeweiligen Fragestellung erstellt.
Das schriftliche Gutachten kann dann vom Rentenversicherungsträger angefordert werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.