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Experten-Antwort

Empfehlung Begutachtung

von Fragestellung26.06.2025 | 08:44
253 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war kürzlich zur Begutachtung zwecks Erwerbsminderungsrente. Auf meine Frage welche Empfehlung der Gutachter ausspricht, wurde mir erklärt, dass eine Auskunft nicht erlaubt sei. Wie begründet die DRV dieses Verbot. Es hsndelt sich ja über medizinische Daten über mich? Ich weiß das letztlich nur die RV über den Antrag entscheidet und das Gutachten keine rechtsverbindlichkeit besitzt. Mfg

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.06.2025 | 10:39

Hallo Fragestellung,

 

warum Ihnen der Gutachter keine Auskünfte über seine Einschätzung geben wollte, kann hier nicht beurteilt werden. Eventuell wollte er erstmal das Gutachten abschließen und sich im laufenden Prozess nicht äußern. Ein generelles Auskunftsverbot seitens der Rentenversicherung besteht nicht. Sobald das Gutachten erstellt ist, können Sie es selbstverständlich zur Einsicht anfordern.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

Experten-Antwortam 26.06.2025 | 10:58

Der Termin beim Gutachter dient dazu, ihm die Möglichkeit zu geben, ein Gutachten zu schreiben.

Deshalb wird eine Anamnese erstellt und die erforderlichen  Untersuchungen  durchgeführt.

Außerdem gibt es schon bereits vorliegende Unterlagen über die Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Aus dem Gesamtbild wird das Gutachten unter Beachtung der jeweiligen Fragestellung erstellt.

Das schriftliche Gutachten kann dann vom Rentenversicherungsträger angefordert werden.

 

 

6 Antworten

Mikeam 26.06.2025 | 08:54
Um Sie nicht in falscher Hoffnung zu wiegen. Das Gutachten dürfen Sie sich gerne bei der DRV anfordern, wenn es dann da ist.
Meine Antwortam 26.06.2025 | 08:57
Wieso Empfehlung? Sie sind vermutlich krank, deshalb waren Sie beim Gutachter, entweder Sie sind krank oder nicht krank, das hat mit Empfehlung nichts zutun.
Praxisam 26.06.2025 | 09:23
Der Gutachter gibt genaugenommen keine Empfehlung ab, sondern legt die medizinischen Erkenntnisse dar, die er über Sie gewonnen hat. Was die RV dann daraus macht, ist nicht Sache des Gutachters. Deswegen wird er Ihnen auch nichts dazu gesagt haben, ob Sie seiner Meinung nach die Rente bekommen.
Maxam 26.06.2025 | 09:30
Weil er eben nur eine Empfehlung gibt, mehr nicht.
Weilam 26.06.2025 | 10:57
Weil der Gutachter evtl. eine Gesamtschau der ihm vorliegenden Befunde macht, ohne sich unmittelbar nach ihrer Untersuchung festzulegen. Das ist doch nicht vergleichbar mit z.B. einem Hausarztbesuch bei einer Grippe
ohaam 26.06.2025 | 12:57
Das haben wir schon immer so gemacht. Das haben wir noch nie gemacht. Wo kämen wir denn dahin, wenn da jeder .... ? Der Gutachter wurde von der DRV beauftragt, nicht von ihnen. Allein schon deswegen dürfte er ihnen nichts sagen, die DRV schon.
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