Ihr Rentenversicherungsträger leitet den Reha-Entlassungsbericht nach Eingang von der Rehabilitation an den Sozialmedizinischen Dienst zur weiteren Entscheidung weiter.
Es erfolgt immer die Prüfung der vollen EM-Rente (Leistungskraft tgl. unter 3 Stunden) und der teilweisen EM-Rente (Leistungskraft tgl. 3 - unter 6 Stunden)
Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem zuständigen RV-Träger in Verbindung zu setzen.