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Experten-Antwort

Empfänger Rente ab 05.04 24 angenommenE

von Micha31.05.2024 | 17:44
201 Ansichten
5 Antworten
EM Rente genehmigt zum 05.04.24.Auszahlung ab01.11.24.Was passiert mit ALG1?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2024 | 06:07

Guten Morgen Micha,

teilen Sie der Agentur für Arbeit mit, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wurde. Hinsichtlich der Zahlung des Arbeitslosengeldes erhalten Sie dann weitere Mitteilung von der Agentur für Arbeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

 

 

 

4 Antworten

Ztam 31.05.2024 | 18:07
Das sollten Sie die AfA fragen, denn die zahlen es aus. Wahrscheinlich wird die Zahlung enden, wenn Sie dort zur Kenntnis geben, dass Sie berentet werden.
gut überlegenam 31.05.2024 | 18:55
Hmmm.... anhand Ihrer Angaben kann man nur raten. Was ist denn nun der genaue 'Rentenbeginn'? Das steht doch deutlich im Bescheid. Und wie lange haben/hätten Sie noch Anspruch auf ALGI? Wenn Sie schon in einem 'Renten'forum fragen, was mit Ihrem ALG passiert, dann müssten Sie wenigstens dennoch präzisere Angaben machen. Ansonsten klären Sie es besser direkt mit der Agentur für Arbeit, denn die sollten wissen, was nun passiert :-)
Mikeam 31.05.2024 | 19:24
Wenn Sie noch Anspruch haben wird es wohl weiter gezahlt werden. Ich schätze, Sie haben eine befristete Rente bekommen die sieben Monate später beginnt.
gut überlegenam 01.06.2024 | 06:44
Zt schrieb

Das sollten Sie die AfA fragen, denn die zahlen es aus. Wahrscheinlich wird die Zahlung enden, wenn Sie dort zur Kenntnis geben, dass Sie berentet werden.

Dass eine Berentung erfolgt, also dass mitgeteilt wird, dass Rente kommen wird, reicht nicht aus :-) Es muss eine Renten'leistung' erfolgen (also eine Rentenzahlung), damit das ALG enden kann (§156 SGB III) Deshalb wäre es ja interessant gewesen zu erfahren, wann genau der Rentenbeginn ist. Der 05.04.2024 jedenfalls schon mal nicht, denn eine Rente beginnt immer an einem Monatsersten. Und es könnte auch sein, dass der 01.11.2024 in der Jahreszahl einen Tippfehler enthält (01.11.2023 ??), die Rente also rückwirkend bewilligt wurde. Und dann hätte die Agentur für Arbeit Erstattungsansprüche für parallele Zahlungszeiträume. Mangelnde Angaben führen zwangsläufig zu gerätselten Antworten :-)
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