Hallo Sebastian,
prinzipiell gibt es keine konkrete zeitliche Begrenzung hinsichtlich des „zulässigen Umfangs“ einer neben einer Erwerbsminderungsrente ausgeübten Beschäftigung - Angaben dazu, „wie viele Stunden man im Monat bzw. pro Woche arbeiten darf“, sind also nicht möglich. Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente begründet sich nämlich auf der medizinischen Feststellung der vorliegenden Erwerbsminderung, ob also der Versicherte aus medizinischer Sicht in der Lage ist weniger als 3 Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Soweit eine Tätigkeit neben der EMR ausgeübt wird, sollte der zeitliche Umfang der Beschäftigung dennoch grundsätzlich mit dem vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellten Restleistungsvermögen harmonieren.
Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Tätigkeit oberhalb des festgestellten Restleistungsvermögens des Versicherten ausgeübt wird (z. B. durch ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze), kann dies den Rentenversicherungsträger dann jedoch zu einer Überprüfung und ggf. Neubewertung des Umfangs der Erwerbsminderung veranlassen, mit der Folge, dass auch der Erwerbsminderungsrentenanspruch entfallen kann.
Übt ein Versicherter nach Feststellung eines Restleistungsvermögens von weniger als 3 (bzw. 6) Stunden täglich eine Tätigkeit regelmäßig oberhalb dieser Grenze aus, widerlegt er nämlich damit zunächst die (bisherige) Einschätzung des Sozialmedizinischen Dienstes zum vorhandenen Restleistungsvermögen bzw. belegt, dass sich sein Leistungsvermögen wieder gebessert hat. Allerdings kann im Rahmen der Überprüfung vom Sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers auch festgestellt werden, dass trotz dieser oberhalb der Grenze ausgeübten Tätigkeit weiterhin ein Restleistungsvermögen von weniger als 3 (bzw. 6) Stunden täglich vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht dem tatsächlichen Restleistungsvermögen entspricht und daher „zu Lasten der Restgesundheit“ ausgeübt wird.
Im Zweifel sollten Sie sich zur individuellen Klärung direkt mir Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Unter 15 Stunden wöchentlich! Sie sollten Ihr Vorhaben vorab Ihrem zuständigen Rententräger schriftlich mitteilen und die Antwort abwarten. Hier werden Sie keine rechtssichere Antwort, sondern nur richtungsweisende Hinweise erhalten, auf die Sie sich im Ernstfall nicht berufen können.
Jetzt kommen Sie bloß nicht auf die Idee, der Rentenversicherung zu melden, dass sie ausnahmsweise mal 15 anstatt 12,5 Stunden arbeiten möchten. Wenn das nur gelegentlich passiert, brauchen Sie das nicht zu melden, zumal 15 Stunden glatt erlaubt sind. Es heißt eben gerade nicht unter 15 Stunden, sondern nur unter 3 Stunden am Tag, bis 15 Stunden in der Woche.
Ich arbeite als Hausmeister in einem Bordell und habe gleitende Arbeitszeit.
Bitte ehrlich antworten.... Ich suche wirklich dringend eine Arbeit unter 3 Stunden
Das ist völliger Pfeffer. Es heißt bis 15 Stunden. Also ist bei einer sechs Tage Woche auch eine tägliche Arbeitszeit von 2,5 Stunden möglich.
Und was ändert das jetzt an der Mitteilungspflicht und dem völlig korrekten Hinweis, dieses Vorhaben mitzuteilen, bevor man es tatsächlich umsetzt? Ach ja, gar nichts. Hoffentlich haben Sie nicht wirklich etwas mit Rentenberatung zu tun!
Man muss nicht jede poplige Stundenveränderung melden, wenn sie nicht von Dauer ist. Die Sachbearbeiter freuen sich. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld im niedrigen Bereich wird gemeldet. Es müsste unbedingt eine Regelung geschaffen werden, das nur zu Neues melden ist, wenn die Hinzuverdienstgrenze dadurch überschritten ist.
Bitte ehrlich antworten.... Ich suche wirklich dringend eine Arbeit unter 3 Stunden
Solange Sie nicht der Gesetzgeber sind, ist jede Veränderung zu melden. Falls man es nicht macht, eigenes Risiko!
Hallo Anne,
ich habe mich auch schwer getan etwas zu finden weil kaum jemand eine Arbeit mit nur drei Stunden vergibt. Jetzt arbeite ich 2x3 Stunden in einer OGS und helfe in der Küche in der Übermittagsbetreuung mit.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg für deine Suche.
Hallo Anne,
ich habe mich auch schwer getan etwas zu finden weil kaum jemand eine Arbeit mit nur drei Stunden vergibt. Jetzt arbeite ich 2x3 Stunden in einer OGS und helfe in der Küche in der Übermittagsbetreuung mit.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg für deine Suche.
Solange Sie nicht der Gesetzgeber sind, ist jede Veränderung zu melden. Falls man es nicht macht, eigenes Risiko!
Lieber Sebastian
Ich danke dir für die Antwort,ich bin total an verzweifeln,suche schon so lange was unter 3Stunden
Ich Klage schon seid über 1,5 Jahren meine EM Rente ein, verfahren läuft schon seid 2021.....trotz Gutachten von unter 3 Stunden ist es immer noch nicht durch,Rentenversicherung hat in die Stellungnahme reingeschrieben das Sie noch ein physiologisches Gutachten haben wollen,obwohl es ein neurologischer physiologisches Gutachten war,Meine Anwältin kann nix machen,habe schon fast 2 Monaten auch von Gericht nix gehört wie es weitergehen soll
Arbeitsmarkt ist auch verschlossen unter 3 Stunden.....Arbeitsamt brauch ich auch nicht zu fragen,da ich nicht mehr gemeldet bin
Ich muss jetzt irgendwo was finden unter 3 Stunden .....schon deshalb wegen finanziell
Lieben dank
Sie könnten aber auch voll arbeiten gehen. Dies hat keinen Einfluss auf das Rentenverfahren.
Na das schaffen Sie bestimmt auch 30 - 40 Stunden in der Woche. Somit entlasten Sie die Solidargemeinschaft erheblich
(Angeblich) nicht mehr arbeiten können, eine EM-Rente kassieren und sich dann als Freizeitbeschäftigung einen leichten lukativen Job besorgen. Dann auf einmal klappt es wieder mit "arbeiten". Und alles ist legal.
(Angeblich) nicht mehr arbeiten können, eine EM-Rente kassieren und sich dann als Freizeitbeschäftigung einen leichten lukativen Job besorgen. Dann auf einmal klappt es wieder mit "arbeiten". Und alles ist legal.
👍
Das Du diesem Schwachfug einen Daumen nach oben gibst, offenbart Deine Blödheit!
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