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Experten-Antwort

EMR + 15 Stunden arbeiten

von Sebastian 21.10.2024 | 17:00
442 Ansichten
23 Antworten
Hallo, Ich (unbefristete volle EMR) arbeite aktuell 3x 2,5h wöchentlich und würde hier gern im erlaubten Umfang die Stunden erhöhen. Kann man 6x 2,5h arbeiten und somit auf die vollen 15h in einer Woche kommen oder muss man auch in der gesamten Wochenstunden unter 15h bleiben? Danke für eine Rückmeldung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.10.2024 | 08:47

Hallo Sebastian,

 

prinzipiell gibt es keine konkrete zeitliche Begrenzung hinsichtlich des „zulässigen Umfangs“ einer neben einer Erwerbsminderungsrente ausgeübten Beschäftigung - Angaben dazu, „wie viele Stunden man im Monat bzw. pro Woche arbeiten darf“, sind also nicht möglich. Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente begründet sich nämlich auf der medizinischen Feststellung der vorliegenden Erwerbsminderung, ob also der Versicherte aus medizinischer Sicht in der Lage ist weniger als 3 Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Soweit eine Tätigkeit neben der EMR ausgeübt wird, sollte der zeitliche Umfang der Beschäftigung dennoch grundsätzlich mit dem vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellten Restleistungsvermögen harmonieren.

 

Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Tätigkeit oberhalb des festgestellten Restleistungsvermögens des Versicherten ausgeübt wird (z. B. durch ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze), kann dies den Rentenversicherungsträger dann jedoch zu einer Überprüfung und ggf. Neubewertung des Umfangs der Erwerbsminderung veranlassen, mit der Folge, dass auch der Erwerbsminderungsrentenanspruch entfallen kann.

 

Übt ein Versicherter nach Feststellung eines Restleistungsvermögens von weniger als 3 (bzw. 6) Stunden täglich eine Tätigkeit regelmäßig oberhalb dieser Grenze aus, widerlegt er nämlich damit zunächst die (bisherige) Einschätzung des Sozialmedizinischen Dienstes zum vorhandenen Restleistungsvermögen bzw. belegt, dass sich sein Leistungsvermögen wieder gebessert hat. Allerdings kann im Rahmen der Überprüfung vom Sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers auch festgestellt werden, dass trotz dieser oberhalb der Grenze ausgeübten Tätigkeit weiterhin ein Restleistungsvermögen von weniger als 3 (bzw. 6) Stunden täglich vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht dem tatsächlichen Restleistungsvermögen entspricht und daher „zu Lasten der Restgesundheit“ ausgeübt wird.

 

Im Zweifel sollten Sie sich zur individuellen Klärung direkt mir Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

22 Antworten

Mitteilungspflicht!am 21.10.2024 | 17:11
Unter 15 Stunden wöchentlich! Sie sollten Ihr Vorhaben vorab Ihrem zuständigen Rententräger schriftlich mitteilen und die Antwort abwarten. Hier werden Sie keine rechtssichere Antwort, sondern nur richtungsweisende Hinweise erhalten, auf die Sie sich im Ernstfall nicht berufen können.
Praxisam 21.10.2024 | 18:21
Jetzt kommen Sie bloß nicht auf die Idee, der Rentenversicherung zu melden, dass sie ausnahmsweise mal 15 anstatt 12,5 Stunden arbeiten möchten. Wenn das nur gelegentlich passiert, brauchen Sie das nicht zu melden, zumal 15 Stunden glatt erlaubt sind. Es heißt eben gerade nicht unter 15 Stunden, sondern nur unter 3 Stunden am Tag, bis 15 Stunden in der Woche.
Anneam 21.10.2024 | 19:05
Praxis schrieb

Ich arbeite als Hausmeister in einem Bordell und habe gleitende Arbeitszeit.

Bitte ehrlich antworten.... Ich suche wirklich dringend eine Arbeit unter 3 Stunden
Überall am 21.10.2024 | 19:27
Anne schrieb

Bitte ehrlich antworten.... Ich suche wirklich dringend eine Arbeit unter 3 Stunden

Im Pflegeheim, Regale einräumen, Aushilfsjobs im Büro… Da muss man sich halt mal umgucken
Wichtigtuerei!am 21.10.2024 | 19:35
Rentenberatung schrieb

Das ist völliger Pfeffer. Es heißt bis 15 Stunden. Also ist bei einer sechs Tage Woche auch eine tägliche Arbeitszeit von 2,5 Stunden möglich.

Und was ändert das jetzt an der Mitteilungspflicht und dem völlig korrekten Hinweis, dieses Vorhaben mitzuteilen, bevor man es tatsächlich umsetzt? Ach ja, gar nichts. Hoffentlich haben Sie nicht wirklich etwas mit Rentenberatung zu tun!
Praxisam 21.10.2024 | 20:22
Wichtigtuerei! schrieb

Und was ändert das jetzt an der Mitteilungspflicht und dem völlig korrekten Hinweis, dieses Vorhaben mitzuteilen, bevor man es tatsächlich umsetzt? Ach ja, gar nichts. Hoffentlich haben Sie nicht wirklich etwas mit Rentenberatung zu tun!

Man muss nicht jede poplige Stundenveränderung melden, wenn sie nicht von Dauer ist. Die Sachbearbeiter freuen sich. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld im niedrigen Bereich wird gemeldet. Es müsste unbedingt eine Regelung geschaffen werden, das nur zu Neues melden ist, wenn die Hinzuverdienstgrenze dadurch überschritten ist.
Miniam 22.10.2024 | 05:24
Anne schrieb

Bitte ehrlich antworten.... Ich suche wirklich dringend eine Arbeit unter 3 Stunden

Hallo Anne, ich habe mich auch schwer getan etwas zu finden weil kaum jemand eine Arbeit mit nur drei Stunden vergibt. Jetzt arbeite ich 2x3 Stunden in einer OGS und helfe in der Küche in der Übermittagsbetreuung mit. Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg für deine Suche.
Richtigam 22.10.2024 | 06:36
Falsch! schrieb

Solange Sie nicht der Gesetzgeber sind, ist jede Veränderung zu melden. Falls man es nicht macht, eigenes Risiko!

Jeder Hinzuverdienst ist zu melden. Nicht jede Minute hoch und runter im Arbeitsverhältnis.
Ingeam 22.10.2024 | 06:58
Mini schrieb

Hallo Anne,

ich habe mich auch schwer getan etwas zu finden weil kaum jemand eine Arbeit mit nur drei Stunden vergibt. Jetzt arbeite ich 2x3 Stunden in einer OGS und helfe in der Küche in der Übermittagsbetreuung mit.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg für deine Suche.

Lieber Sebastian Ich danke dir für die Antwort,ich bin total an verzweifeln,suche schon so lange was unter 3Stunden Ich Klage schon seid über 1,5 Jahren meine EM Rente ein, verfahren läuft schon seid 2021.....trotz Gutachten von unter 3 Stunden ist es immer noch nicht durch,Rentenversicherung hat in die Stellungnahme reingeschrieben das Sie noch ein physiologisches Gutachten haben wollen,obwohl es ein neurologischer physiologisches Gutachten war,Meine Anwältin kann nix machen,habe schon fast 2 Monaten auch von Gericht nix gehört wie es weitergehen soll Arbeitsmarkt ist auch verschlossen unter 3 Stunden.....Arbeitsamt brauch ich auch nicht zu fragen,da ich nicht mehr gemeldet bin Ich muss jetzt irgendwo was finden unter 3 Stunden .....schon deshalb wegen finanziell Lieben dank
Ram 22.10.2024 | 07:25
Falsch! schrieb

Solange Sie nicht der Gesetzgeber sind, ist jede Veränderung zu melden. Falls man es nicht macht, eigenes Risiko!

Die Minijobzentrale meldet es der DRV, es steht im Versicherungsverlauf. Man muss nicht jede Stunden-und Minutenänderung melden, dass man einen Minijob meldet reicht.
So ist es immer am 22.10.2024 | 07:42
(Angeblich) nicht mehr arbeiten können, eine EM-Rente kassieren und sich dann als Freizeitbeschäftigung einen leichten lukativen Job besorgen. Dann auf einmal klappt es wieder mit "arbeiten". Und alles ist legal.
Ingeam 22.10.2024 | 08:53
Maximiliane schrieb

Sie könnten aber auch voll arbeiten gehen. Dies hat keinen Einfluss auf das Rentenverfahren.

Nein das kann ich nicht, deshalb habe ich ja die Erwerbsminderungsrente beantragt Hatte eine Gehirn op Und suche nur was für 2,5 Stunden damit ich wenigstens ein bisschen Geld habe
Wieder Unsinn von Maximiliane am 22.10.2024 | 11:48
Maximiliane schrieb

Na das schaffen Sie bestimmt auch 30 - 40 Stunden in der Woche. Somit entlasten Sie die Solidargemeinschaft erheblich

2x3 Stunden sind ganz weit weg von 40 Stunden unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Aber woher willst Du Gehirnakrobat das wissen!
Bam 22.10.2024 | 16:30
So ist es immer schrieb

(Angeblich) nicht mehr arbeiten können, eine EM-Rente kassieren und sich dann als Freizeitbeschäftigung einen leichten lukativen Job besorgen. Dann auf einmal klappt es wieder mit "arbeiten". Und alles ist legal.

Das ist falsch! Nicht mehr arbeiten können ist keine Bedingung für eine EM-Rente. Die Leistungsfähigkeit muss nur unter eine bestimmte Stundenzahl gesunken sein. Von überhaupt nicht mehr arbeiten können war nie die Rede.
Vam 22.10.2024 | 16:31
Maximiliane schrieb

👍

Das Du diesem Schwachfug einen Daumen nach oben gibst, offenbart Deine Blödheit!
Maximiliane am 23.10.2024 | 19:47
V schrieb

Das Du diesem Schwachfug einen Daumen nach oben gibst, offenbart Deine Blödheit!

Mach doch einfach Deine Hohlbirne zu und kratz Dir am Sack, Du Vollhonk
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