Hallo Warum,
bei der Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wird die Altersrente grundsätzlich nach den dann geltenden rentenrechtlichen Regelungen neu berechnet. Nur in wenigen Fällen ergibt sich bei dieser Neuberechnung ein höherer Rentenbetrag. Zudem gewährleistet eine Vertrauensschutzregelung, dass die Altersrente nicht niedriger ausfällt, als die bis dahin gezahlte Erwerbsminderungsrente. Daher wird in den meisten Fällen die Altersrente in Höhe der bisherigen Erwerbsminderungsrente („weiter“)gezahlt.
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