Guten Tag Annabella,
teilweise erwerbsgemindert ist, wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich weniger als 6 Stunden kann. Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente vorliegen, kann im Rahmen einer Rentenantragstellung geprüft werden. Zur Klärung, ob darüber hinaus auch ein Anspruch aus der privaten BU-Versicherung zum Tragen kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente wirkt sich grds. nicht nachteilig auf eine spätere Altersrente aus.
Gern können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuell beraten lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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