Hallo Tim,
da Sie eine Arbeitsmarktrente beziehen, gibt es einige Punkte zu beachten.
Da Sie mit Ihrem Verdienst bei der von Ihnen geschilderten Sachlage die Entgeltgrenze des Minijobs von derzeit 556 Euro monatlich mit einem Verdienst von 875 Euro überschreiten, würde in dieser Tätigkeit Sozialversicherungspflicht eintreten. Die Arbeitsmarktrente beziehen Sie in der Regel, da der Rentenversicherungsträger hier davon ausgeht, dass Ihnen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes aktuell der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass Sie keine wirtschaftlich relevante Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.
Durch den Eintritt der Sozialversicherungspflicht im Rahmen der geplanten entgeltlichen Aufstockung Ihrer jetzigen Tätigkeit, würde aber genau diese Voraussetzung wegfallen. Das heißt, der Arbeitsmarkt gilt dann nicht mehr als verschlossen für Sie und dies könnte zum Wegfall Ihrer Arbeitsmarktrente führen, so dass Sie dann aller Wahrscheinlichkeit nach nurmehr eine Teilerwerbsminderungsrente beziehen würden.
Wir empfehlen Ihnen vor diesem Hintergrund, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, die geplante Änderung Ihrer Arbeitssituation der Deutschen Rentenversicherung zeitnah mitzuteilen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Sie können sich diesbezüglich auch durch einen Sozialverband-wie den SoVD oder VdK-beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung