Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EMR + Minijob. Zeit passt, Verdienst zu hoch?

von Tim17.03.2025 | 16:22
223 Ansichten
41 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich bin in der AMR, und habe einen gemeldeten Minijob. Bisher 2 Tage je 2,5h. Nun sollte ich 5 Tage je 2,5h dort helfen. Arbeitszeit wäre also kein Problem. Bisher habe ich 350e mtl erhalten. Nun würde ich aber mtl auf 875e kommen. Also über die Grenze Minijob. Was macht man nun? Mein AG möchte, dass ich 5 Tage die Woche arbeite. Ich packe diese spezielle Tätigkeit, und würde es auch gerne machen bzw mal probieren. Wie muß ich nun vorgehen, damit alles rechtens läuft? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim,

 

da Sie eine Arbeitsmarktrente beziehen, gibt es einige Punkte zu beachten.

 

Da Sie mit Ihrem Verdienst bei der von Ihnen geschilderten Sachlage die Entgeltgrenze des Minijobs von derzeit 556 Euro monatlich mit einem Verdienst von 875 Euro  überschreiten, würde in dieser Tätigkeit Sozialversicherungspflicht eintreten. Die Arbeitsmarktrente beziehen Sie in der Regel, da der Rentenversicherungsträger hier davon ausgeht, dass Ihnen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes aktuell der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass Sie keine wirtschaftlich relevante Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

 

Durch den Eintritt der Sozialversicherungspflicht im Rahmen der geplanten entgeltlichen Aufstockung Ihrer jetzigen Tätigkeit, würde aber genau diese Voraussetzung wegfallen. Das heißt, der Arbeitsmarkt gilt dann nicht mehr als verschlossen für Sie und dies könnte zum Wegfall Ihrer Arbeitsmarktrente führen, so dass Sie dann aller Wahrscheinlichkeit nach nurmehr eine Teilerwerbsminderungsrente beziehen würden.

 

Wir empfehlen Ihnen vor diesem Hintergrund, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, die geplante Änderung Ihrer Arbeitssituation der Deutschen Rentenversicherung zeitnah mitzuteilen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

 

Sie können sich diesbezüglich auch durch einen Sozialverband-wie den SoVD oder VdK-beraten lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

40 Antworten

Maximilianeam 17.03.2025 | 16:38
Arbeiten gehen. Der Arbeitsmarkt ist nicht verschlossen. Wenn Sie einen Minijob machen können, können Sie auch Teilzeit arbeiten gehen.
Maximilianeam 17.03.2025 | 16:40
Und da ist das wieder, was ich immer sage, während der Antragsbearbeitung zu krank zu arbeiten, es gibt eigenartiger Weise auch keine Teilzeitstelle. Und kaum ist man in dieser unsäglichen ungerechten AMR sind plötzlich die Minijobs da. Unfassbar
Timam 17.03.2025 | 16:41
Lol Da ist wieder jemand neidisch. Super Antwort mein Lieber. Lieber selbst arbeiten gehen, als hier rumzupoltern.
Anti-Maximilianeam 17.03.2025 | 16:47
Es wird Zeit, dass Dir Querulanten der Stecker gezogen wird. Die Forenbetreiber sollten Sich dringend um Dich kümmern.
EMam 17.03.2025 | 16:49
Teilen Sie Ihr Vorhaben Ihrem zuständigen Rententräger mit, was Ihre Pflicht ist und warten Sie die Antwort ab.
Helga6am 17.03.2025 | 16:52
Warum so zornig? Ist doch klare Frage für ein solches Forum. Maximiliane ist ja nur neidisch. Das liest man gleich. Der Fragesteller hat doch klar gefragt, was Sache ist. Komische User hier
Helgaam 17.03.2025 | 17:07
Hallo. Soweit mir bekannt ist, darf man neben einer AMR auch einen Midijob haben, wenn man die zeitgrenze 15h pro Woche und max. 3h pro Tag einhält. Sie haben ja schon Erfahrung mit einem minijob. Da sie nun über die 556e mtl. Grenze kommen, müssen sie statt der bisherigen kleinen Steuer von ca. 10% gesamt, etwas mehr Steuer zahlen. Untern Strich arbeiten Sie dann mehr (aber im Rahmen), bekommen aber auch mehr Gehalt (jedoch mit etwas mehr Steueranteil (als vorher).
Midijob, nicht mehr Minijobam 17.03.2025 | 17:07
Sie melden das der DRV und fertig. Ob die Arbeitsmark-Rente von der DRV dann geprüft wird, sehen Sie dann. Nichts genaues weiß man nicht. Kann sein, muss aber nicht. Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie dann halt einen normalen Arbeitsvertrag schließen. Denn ein Minijob ist das natürlich nicht mehr, sondern ein Midijob. Sie müssen dann vom Bruttogehalt also Sozialabgaben zahlen (KK-/PV-Beitrag, Krankenkasse und Arbeistlosenversicherung), wenn auch nicht die vollen Sätze, die erst über 2.000 Euro Brutto monatlich anfallen.
Helgaam 17.03.2025 | 17:15
Zitat von Midijob, nicht mehr Minijob anzeigenausblenden
Der Fragesteller fragt doch, ob das überhaupt bei einer AMR erlaubt ist. Klar, muß der es dann melden. Arbeitszeit ist ja dann 5x 2,5h. Also im Rahmen. Die Angstmacherei hier bringt doch nichts. JEDE EMR kann überprüft werden. Aber hier würde eine Überprüfung ja keine Probleme bringen, da Zeiten eingehalten werden. Sie sehen es also wie ich. Er zahlt einfach ein paar Euro mehr Sozialabgaben, und darf seine 5 tage je 2,5h arbeiten wie er es ja eh schon 2 Tage tut.
Timam 17.03.2025 | 17:48
So, meine Lieben Freunde und Neider. Habe mich jetzt erkundigt. Da ich neben der AMR nur diesen midijob (statt vorher minijob) habe, fallen . Keine Lohnsteuer an! . Und auch nur ca. 15% Sozialabgaben Da die die Stundenzahl von 5x 2,5h die Woche eingehalten werden (nachweislich durch Arbeitgeber), gibt es keine Probleme vom DRV. Fazit. Es fallen halt jetzt nur wenige Euros mehr an Steuern an.
Aufklärungam 17.03.2025 | 18:49
Ja, Futterneidisch. Ein guter Freund von ihm hat Krebs, war zur Reha und wurde teilweise erwerbsgemindert eingeschätzt. Die DRV hat aber keine Rente gewährt. Nun liegt das ganze schon bei der Sozialgerichtsbarkeit. Andere sollen deswegen auch nichts bekommen, er möchte sie alle in die Arbeit schicken. Zweierlei Maß. Am meisten hat er sich an Arbeitsmarktrentnern festgebissen und an teilweisen Rentnern, die 5 Stunden arbeiten gehen. Ich hoffe inständig, dass seinem Freund die Rente zugesprochen wird, dann hat das mit diesem Guppy hier vielleicht ein Ende. Falls nicht, wird er aus noch mehr"Ungerechtigkeit"hier weiter Trollen.
Maximilianeam 17.03.2025 | 20:35
Ich arbeite. In der Woche, Samstags und Sonntags, sogar am Feiertag. Und zahle fleißig in die Rentenkasse ein. Also sei freundlich zu mir. Ich finanziere Dich mit
Maximilianeam 17.03.2025 | 20:38
Ach mein Stalker, ich hab Dir schon mal gesagt, es gibt gute Einrichtungen die Dir helfen Deinen Tag richtig zu strukturieren. Mit Medikamenten kommt man bei Dir nicht weiter. Leider
Trolljägeram 17.03.2025 | 20:39
Du lügst doch, wenn Du nur den Mund aufmachst. Hoffentlich wird Dir hier bald von den Admins der Saft abgedreht.
Maximilianeam 17.03.2025 | 20:40
Zitat von Aufklärung anzeigenausblenden
Gelb rot und Platzverweis. Labern Sie lieber Leute dumm voll, die sich über die armen Menschen lustig machen, die trotz erheblichen körperlichen und psychischer Einschränkungen weit über ihre Grenzen arbeiten müssen und von der DRV trotz jahrelanger Einzahlungen im Stich gelassen werden. Heutzutage kann jeder Depressive oder an Migräne leidenter in EMR gehen. Obwohl beides gut behandelbar. Und da soll man sich nicht aufregen? Und dann diese unsägliche Arbeitsmarktrente. Der Arbeitsmarkt ist nicht verschlossen. Das ist er nur solange bis die volle EMR bewilligt wurde dann klappts plötzlich mit unter 3 Stunden Arbeit. Wer bitte soll das denn glauben? Und dann das gelaber wegen der Witwenrenten. Die verstorbenen haben häufig wesentlich mehr in die Rentenkasse eingezahlt als so mancher EMRentner. Insofern steht dies den Hinterbliebenen auch zu.
Maximilianeam 17.03.2025 | 20:51
Maximiliane ist nicht Neidisch. Warum auch. Ich verdiene gutes Geld kann mir einiges leisten. Mich 🤮 das nur an wenn man sich über die armen Menschen lustig macht, die trotz erheblichen körperlichen und psychischer Einschränkungen weit über ihre Grenzen arbeiten müssen und von der DRV trotz jahrelanger Einzahlungen im Stich gelassen werden. Und dann diese unsägliche Arbeitsmarktrente. Der Arbeitsmarkt ist nicht verschlossen. Das ist er nur solange bis die volle EMR bewilligt wurde dann klappts plötzlich mit unter 3 Stunden Arbeit. Wer bitte soll das denn glauben?
Rote Karteam 17.03.2025 | 20:57
Und Platzverweis für meinen Stalker. Nichts konstruktives bei zu tragen. Und nur dumm rum sülzen.
Anti-Maximilianeam 17.03.2025 | 21:19
Du weißt ja wovon Du redest. Da nutzt Dir auch ein anderer Name nichts. An Deinen unverwechselbaren, inhaltslosen Beiträgen und Deiner IP-Adresse bist Du leicht zu erkennen. Ein Schwachkopf wie Du bist einmalig!😉
Maximilianeam 17.03.2025 | 21:28
Dito. Schämen sollten Sie sich. Lassen keine andere Meinung zu. Sehen nur sich selbst aber nicht die, die weit über ihre Leistungsgrenzen hinaus arbeiten müssen. Pfui
Maximilianeam 18.03.2025 | 08:03
Da macht die DRV endlich mal was richtig. AMR ist nichts anderes als eine TeilEMR, die weil angeblich keine Teilzeitstelle vorhanden, zu einer vollen Rente umgewandelt wurde. Wenn jemand 2,5 h Stunden arbeiten kann, schafft er auch 3 und das bedeutet TeilEMR. Und wenn er zuviel verdient, dann hat er natürlich Abgaben zu leisten wie jeder andere Arbeitnehmer und sogar Rentner auch
Kurtam 18.03.2025 | 09:18
Mir geht es genauso. Mir soll die Arbeitsmarktrente abgemahnt werden, weil ich bei meiner zweistündigen Beschäftigung am Tag mehr als geringfügig verdiene. Das will ich mir nicht gefallen lassen.
Maximilianam 18.03.2025 | 09:47
Was haben Sie für ein Problem? Dann gehen Sie 4 Stunden arbeiten und haben gutes Geld. Dann eben nur noch TeilEMR. Wenn schon den Staat bzw. die Solidargemeinschaft schröpfen, dann gleich richtig, ne. Schämen Sie sich nicht, andere sollen für Sie aufkommen, damit Sie gut Leben können? Manche bekommen den Hals nicht voll, man man man
Kaiseram 18.03.2025 | 10:40
Blubb! Blubb!
Kommt drauf anam 18.03.2025 | 11:04
Zitat von Tim anzeigenausblenden
Sie schreiben: "Da ich neben der AMR nur diesen midijob (statt vorher minijob) habe, fallen . Keine Lohnsteuer an!" Kann sein, muss aber nicht. Ob Einkommensteuern anfallen, hängt ausschließlich von Ihrem jährlichen "zu versteuernden Einkommen" ab, das das Finanzamt anhand Ihrer Einkommensteuer-Erklärung festsetzt. Wenn Sie damit unterhalb des jährlichen Grundfreibetrages bleiben, fällt keine Einkommensteuer an, sonst natürlich schon.
timam 19.03.2025 | 08:11
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Experte/in schrieb

Hallo Tim,

 

da Sie eine Arbeitsmarktrente beziehen, gibt es einige Punkte zu beachten.

 

Da Sie mit Ihrem Verdienst bei der von Ihnen geschilderten Sachlage die Entgeltgrenze des Minijobs von derzeit 556 Euro monatlich mit einem Verdienst von 875 Euro  überschreiten, würde in dieser Tätigkeit Sozialversicherungspflicht eintreten. Die Arbeitsmarktrente beziehen Sie in der Regel, da der Rentenversicherungsträger hier davon ausgeht, dass Ihnen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes aktuell der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass Sie keine wirtschaftlich relevante Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

 

Durch den Eintritt der Sozialversicherungspflicht im Rahmen der geplanten entgeltlichen Aufstockung Ihrer jetzigen Tätigkeit, würde aber genau diese Voraussetzung wegfallen. Das heißt, der Arbeitsmarkt gilt dann nicht mehr als verschlossen für Sie und dies könnte zum Wegfall Ihrer Arbeitsmarktrente führen, so dass Sie dann aller Wahrscheinlichkeit nach nurmehr eine Teilerwerbsminderungsrente beziehen würden.

 

Wir empfehlen Ihnen vor diesem Hintergrund, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, die geplante Änderung Ihrer Arbeitssituation der Deutschen Rentenversicherung zeitnah mitzuteilen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

 

Sie können sich diesbezüglich auch durch einen Sozialverband-wie den SoVD oder VdK-beraten lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Aber warum erlaubt man dann bei einer AMR bis zu 3h am Tag und 15h pro Woche? Bei einem Mindestlohn kann man ja nie diese 15h pro Woche arbeiten, da ja dann über 554e kommt. Das verstehe ich nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026