1. Sie sollten Widerspruch gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers einlegen.
2. Die Versicherte sollte sich umgehend arbeitslos melden (auch wenn kein Anspruch auf ALG I) besteht, damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung bestehen bleiben.
3. Ggf. sind Ansprüche auf ALG II geltend zu machen.
Hallo Jürgen Stein,
Widerspruch, vor Begründung Akte einsehen/Ablehnungsgründe feststellen (im Ablehnungsbescheid ist das nicht wirklich aufschlussreich dargestellt) ...und am Besten dazu gleich einen Sozialverband oder Fachanwalt einschalten (ist beides kostenpflichtig, Sozialverband zunächst die günstigere Variante).
Ob Reha/LTA Sinn machen/bewilligt werden, steht genauso in den Sternen.
Die Altersrente wg. GdB ist auch erst ab 61 + 4 möglich, ein weiter Weg ...wie will Sie den finanziell überbrücken? Krankenversicherung in dieser Zeit? Ggf. steht der Weg zum Jobcenter an.
Gruß
w.
Hallo W*lfgang,
Danke das Sie geantwortet haben und für Ihre Tipps. Nach Ihren Zeilen zu urteilen, plädieren Sie dagegen anzugehen und wenn es sein muss auch vor dem SG. Soweit ich weis, hat meine Bekannte einen Rechtschutz. Der Weg zum Jobcenter wird Ihr wohl erspart bleiben. Sie ist durch Ihren Ehemann abgesichert und könnte sich darüber auch Kranken versichern. Hätte Sie denn nicht vom Gesetz her erstmal Anspruch auf eine medizinische Reha und eine LTA Massnahme? Sie ist doch schon so lange aus dem Berufsleben. Sie hatte vor Ihrer EMR ALG 1 bezogen. Hätte Sie denn nicht Anspruch darauf?
Haben Sie vielleicht eine Idee warum eine volle EMR aberkannt wird? Ist das die normale Vorgehensweise der DRV? Man hätte Ihr auch eine teilweise EMR genehmigen können. Warum immer die harte Tour.
Gruß
Hallo W*lfgang,
Danke das Sie geantwortet haben und für Ihre Tipps. Nach Ihren Zeilen zu urteilen, plädieren Sie dagegen anzugehen und wenn es sein muss auch vor dem SG. Soweit ich weis, hat meine Bekannte einen Rechtschutz. Der Weg zum Jobcenter wird Ihr wohl erspart bleiben. Sie ist durch Ihren Ehemann abgesichert und könnte sich darüber auch Kranken versichern. Hätte Sie denn nicht vom Gesetz her erstmal Anspruch auf eine medizinische Reha und eine LTA Massnahme? Sie ist doch schon so lange aus dem Berufsleben. Sie hatte vor Ihrer EMR ALG 1 bezogen. Hätte Sie denn nicht Anspruch darauf?
Haben Sie vielleicht eine Idee warum eine volle EMR aberkannt wird? Ist das die normale Vorgehensweise der DRV? Man hätte Ihr auch eine teilweise EMR genehmigen können. Warum immer die harte Tour.
Gruß
Hallo Herr Stein, warum Ihre Bekannte nach 7 Jahren EMR Bezug plötzlich wieder so gesund ist, dass Ihr die volle EMR nicht mehr weiter vetlängert wurde, ist mir schleierhaft und nicht nachvollziehbar. Wie bereits der User W*lfgang geschrieben hat, nehmen Sie sich einen guten Fachanwalt und versuchen, dass für Ihre Bekannte die EMR weiter gewährt wird, vielleicht auch nur eine teilweise. Alles Gute. Auf ALG 1 besteht kein Anspruch, da verjährt (4 Jahre). Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.Hallo Jürgen Stein, Widerspruch, vor Begründung Akte einsehen/Ablehnungsgründe feststellen (im Ablehnungsbescheid ist das nicht wirklich aufschlussreich dargestellt) ...und am Besten dazu gleich einen Sozialverband oder Fachanwalt einschalten (ist beides kostenpflichtig, Sozialverband zunächst die günstigere Variante). Ob Reha/LTA Sinn machen/bewilligt werden, steht genauso in den Sternen. Die Altersrente wg. GdB ist auch erst ab 61 + 4 möglich, ein weiter Weg ...wie will Sie den finanziell überbrücken? Krankenversicherung in dieser Zeit? Ggf. steht der Weg zum Jobcenter an. Gruß w.Hallo W*lfgang, Danke das Sie geantwortet haben und für Ihre Tipps. Nach Ihren Zeilen zu urteilen, plädieren Sie dagegen anzugehen und wenn es sein muss auch vor dem SG. Soweit ich weis, hat meine Bekannte einen Rechtschutz. Der Weg zum Jobcenter wird Ihr wohl erspart bleiben. Sie ist durch Ihren Ehemann abgesichert und könnte sich darüber auch Kranken versichern. Hätte Sie denn nicht vom Gesetz her erstmal Anspruch auf eine medizinische Reha und eine LTA Massnahme? Sie ist doch schon so lange aus dem Berufsleben. Sie hatte vor Ihrer EMR ALG 1 bezogen. Hätte Sie denn nicht Anspruch darauf? Haben Sie vielleicht eine Idee warum eine volle EMR aberkannt wird? Ist das die normale Vorgehensweise der DRV? Man hätte Ihr auch eine teilweise EMR genehmigen können. Warum immer die harte Tour. Gruß
Hallo Jürgen Stein,
Widerspruch, vor Begründung Akte einsehen/Ablehnungsgründe feststellen (im Ablehnungsbescheid ist das nicht wirklich aufschlussreich dargestellt) ...und am Besten dazu gleich einen Sozialverband oder Fachanwalt einschalten (ist beides kostenpflichtig, Sozialverband zunächst die günstigere Variante).
Ob Reha/LTA Sinn machen/bewilligt werden, steht genauso in den Sternen.
Die Altersrente wg. GdB ist auch erst ab 61 + 4 möglich, ein weiter Weg ...wie will Sie den finanziell überbrücken? Krankenversicherung in dieser Zeit? Ggf. steht der Weg zum Jobcenter an.
Gruß
w.
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Hallo W*lfgang,
Danke das Sie geantwortet haben und für Ihre Tipps. Nach Ihren Zeilen zu urteilen, plädieren Sie dagegen anzugehen und wenn es sein muss auch vor dem SG. Soweit ich weis, hat meine Bekannte einen Rechtschutz. Der Weg zum Jobcenter wird Ihr wohl erspart bleiben. Sie ist durch Ihren Ehemann abgesichert und könnte sich darüber auch Kranken versichern. Hätte Sie denn nicht vom Gesetz her erstmal Anspruch auf eine medizinische Reha und eine LTA Massnahme? Sie ist doch schon so lange aus dem Berufsleben. Sie hatte vor Ihrer EMR ALG 1 bezogen. Hätte Sie denn nicht Anspruch darauf?
Haben Sie vielleicht eine Idee warum eine volle EMR aberkannt wird? Ist das die normale Vorgehensweise der DRV? Man hätte Ihr auch eine teilweise EMR genehmigen können. Warum immer die harte Tour.
Gruß
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Hallo Herr Stein,
warum Ihre Bekannte nach 7 Jahren EMR Bezug plötzlich wieder so gesund ist, dass Ihr die volle EMR nicht mehr weiter vetlängert wurde, ist mir schleierhaft und nicht nachvollziehbar. Wie bereits der User W*lfgang geschrieben hat, nehmen Sie sich einen guten Fachanwalt und versuchen, dass für Ihre Bekannte die EMR weiter gewährt wird, vielleicht auch nur eine teilweise.
Alles Gute. Auf ALG 1 besteht kein Anspruch, da verjährt (4 Jahre).
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Hallo Zusammen,
möchte mich bei W*lfgang, den Experten und besonders egal(der Erste) für die guten Tipps bedanken.
Mfg
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