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Experten-Antwort

EMR

von Jürgen Stein20.08.2018 | 16:32
681 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich frage hier nach für eine gute Bekannte. Ihr wurde jetzt nach dem Sie den letzten EMR Verlängerungsantrag gestellt hat, eine Ablehnung erteilt. Sie hat bisher die volle EMR ( keine Arbeitsmarktrente) 7 Jahre erhalten. Meine Bekannte wird dieses Jahr 58 Jahre. Welche Alternativen gibt es noch noch für Sie? Reha, LTA oder doch lieber kämpfen, dass die EMR um ein weiteres genhmigt wird? Danach könnte Sie vielleicht in die AR für schwerbehinderte wechseln. Danke für Vorschläge. VLG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2018 | 09:10

1. Sie sollten Widerspruch gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers einlegen.

2. Die Versicherte sollte sich umgehend arbeitslos melden (auch wenn kein Anspruch auf ALG I) besteht, damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung bestehen bleiben.

3. Ggf. sind Ansprüche auf ALG II geltend zu machen.

8 Antworten

W*lfgangam 20.08.2018 | 18:43
Hallo Jürgen Stein, Widerspruch, vor Begründung Akte einsehen/Ablehnungsgründe feststellen (im Ablehnungsbescheid ist das nicht wirklich aufschlussreich dargestellt) ...und am Besten dazu gleich einen Sozialverband oder Fachanwalt einschalten (ist beides kostenpflichtig, Sozialverband zunächst die günstigere Variante). Ob Reha/LTA Sinn machen/bewilligt werden, steht genauso in den Sternen. Die Altersrente wg. GdB ist auch erst ab 61 + 4 möglich, ein weiter Weg ...wie will Sie den finanziell überbrücken? Krankenversicherung in dieser Zeit? Ggf. steht der Weg zum Jobcenter an. Gruß w.
Jürgen Stein am 20.08.2018 | 19:38
W*lfgang schrieb

Hallo Jürgen Stein,

Widerspruch, vor Begründung Akte einsehen/Ablehnungsgründe feststellen (im Ablehnungsbescheid ist das nicht wirklich aufschlussreich dargestellt) ...und am Besten dazu gleich einen Sozialverband oder Fachanwalt einschalten (ist beides kostenpflichtig, Sozialverband zunächst die günstigere Variante).

Ob Reha/LTA Sinn machen/bewilligt werden, steht genauso in den Sternen.

Die Altersrente wg. GdB ist auch erst ab 61 + 4 möglich, ein weiter Weg ...wie will Sie den finanziell überbrücken? Krankenversicherung in dieser Zeit? Ggf. steht der Weg zum Jobcenter an.

Gruß

w.

Hallo W*lfgang, Danke das Sie geantwortet haben und für Ihre Tipps. Nach Ihren Zeilen zu urteilen, plädieren Sie dagegen anzugehen und wenn es sein muss auch vor dem SG. Soweit ich weis, hat meine Bekannte einen Rechtschutz. Der Weg zum Jobcenter wird Ihr wohl erspart bleiben. Sie ist durch Ihren Ehemann abgesichert und könnte sich darüber auch Kranken versichern. Hätte Sie denn nicht vom Gesetz her erstmal Anspruch auf eine medizinische Reha und eine LTA Massnahme? Sie ist doch schon so lange aus dem Berufsleben. Sie hatte vor Ihrer EMR ALG 1 bezogen. Hätte Sie denn nicht Anspruch darauf? Haben Sie vielleicht eine Idee warum eine volle EMR aberkannt wird? Ist das die normale Vorgehensweise der DRV? Man hätte Ihr auch eine teilweise EMR genehmigen können. Warum immer die harte Tour. Gruß
Fortitude one am 21.08.2018 | 07:03
Jürgen Stein schrieb

Hallo W*lfgang,

Danke das Sie geantwortet haben und für Ihre Tipps. Nach Ihren Zeilen zu urteilen, plädieren Sie dagegen anzugehen und wenn es sein muss auch vor dem SG. Soweit ich weis, hat meine Bekannte einen Rechtschutz. Der Weg zum Jobcenter wird Ihr wohl erspart bleiben. Sie ist durch Ihren Ehemann abgesichert und könnte sich darüber auch Kranken versichern. Hätte Sie denn nicht vom Gesetz her erstmal Anspruch auf eine medizinische Reha und eine LTA Massnahme? Sie ist doch schon so lange aus dem Berufsleben. Sie hatte vor Ihrer EMR ALG 1 bezogen. Hätte Sie denn nicht Anspruch darauf?

Haben Sie vielleicht eine Idee warum eine volle EMR aberkannt wird? Ist das die normale Vorgehensweise der DRV? Man hätte Ihr auch eine teilweise EMR genehmigen können. Warum immer die harte Tour.

Gruß

Hallo Jürgen Stein, Widerspruch, vor Begründung Akte einsehen/Ablehnungsgründe feststellen (im Ablehnungsbescheid ist das nicht wirklich aufschlussreich dargestellt) ...und am Besten dazu gleich einen Sozialverband oder Fachanwalt einschalten (ist beides kostenpflichtig, Sozialverband zunächst die günstigere Variante). Ob Reha/LTA Sinn machen/bewilligt werden, steht genauso in den Sternen. Die Altersrente wg. GdB ist auch erst ab 61 + 4 möglich, ein weiter Weg ...wie will Sie den finanziell überbrücken? Krankenversicherung in dieser Zeit? Ggf. steht der Weg zum Jobcenter an. Gruß w.
Hallo W*lfgang, Danke das Sie geantwortet haben und für Ihre Tipps. Nach Ihren Zeilen zu urteilen, plädieren Sie dagegen anzugehen und wenn es sein muss auch vor dem SG. Soweit ich weis, hat meine Bekannte einen Rechtschutz. Der Weg zum Jobcenter wird Ihr wohl erspart bleiben. Sie ist durch Ihren Ehemann abgesichert und könnte sich darüber auch Kranken versichern. Hätte Sie denn nicht vom Gesetz her erstmal Anspruch auf eine medizinische Reha und eine LTA Massnahme? Sie ist doch schon so lange aus dem Berufsleben. Sie hatte vor Ihrer EMR ALG 1 bezogen. Hätte Sie denn nicht Anspruch darauf? Haben Sie vielleicht eine Idee warum eine volle EMR aberkannt wird? Ist das die normale Vorgehensweise der DRV? Man hätte Ihr auch eine teilweise EMR genehmigen können. Warum immer die harte Tour. Gruß
Hallo Herr Stein, warum Ihre Bekannte nach 7 Jahren EMR Bezug plötzlich wieder so gesund ist, dass Ihr die volle EMR nicht mehr weiter vetlängert wurde, ist mir schleierhaft und nicht nachvollziehbar. Wie bereits der User W*lfgang geschrieben hat, nehmen Sie sich einen guten Fachanwalt und versuchen, dass für Ihre Bekannte die EMR weiter gewährt wird, vielleicht auch nur eine teilweise. Alles Gute. Auf ALG 1 besteht kein Anspruch, da verjährt (4 Jahre). Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
egal (der Erste)am 21.08.2018 | 11:42
Hallo Herr Stein, die "Nichtweitergewährung" einer Erwerbsminderungsrente in diesem Alter ist zugebenermaßen statistisch sicher relativ selten, aber eben auch nicht ganz ausgeschlossen. Als klassisches Beispiel für einen solchen Fall könnte man z. B. Nierenerkrankungen anführen, welche zu einer Erwerbsminderung führen, die durch eine Transplantation behoben werden kann. Das manche User so etwas nicht nachvollziehen können, hilft Ihnen nicht weiter, solche (seltenen) Fälle gibt es nun mal. Im Bescheid muss der Rentenversicherungsträger ja begründet haben, weshalb nunmehr keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Letzten Endes muss Ihre Bekannte entscheiden, ob sie der Meinung ist, diese Begründung ist nicht stichhaltig, um dann ggf. Widerspruch einzulegen. Da Sie geschrieben haben, dass unmittelbar vor dem Rentenbezug Arbeitslosengeld bezogen wurde, besteht nun zunächst auch erstmal ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sollte also tatsächlich eine "Heilung" eingetreten sein, liegt insofern zunächst eine soziale Absicherung vor. In dieser Zeit kann man sich dann gegebenenfalls um Reha-/Umschulungsmassnahmen etc. kümmern.
Franz Josefam 21.08.2018 | 11:57
Fortitude one schrieb

Hallo Jürgen Stein,

Widerspruch, vor Begründung Akte einsehen/Ablehnungsgründe feststellen (im Ablehnungsbescheid ist das nicht wirklich aufschlussreich dargestellt) ...und am Besten dazu gleich einen Sozialverband oder Fachanwalt einschalten (ist beides kostenpflichtig, Sozialverband zunächst die günstigere Variante).

Ob Reha/LTA Sinn machen/bewilligt werden, steht genauso in den Sternen.

Die Altersrente wg. GdB ist auch erst ab 61 + 4 möglich, ein weiter Weg ...wie will Sie den finanziell überbrücken? Krankenversicherung in dieser Zeit? Ggf. steht der Weg zum Jobcenter an.

Gruß

w.

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Hallo W*lfgang,

Danke das Sie geantwortet haben und für Ihre Tipps. Nach Ihren Zeilen zu urteilen, plädieren Sie dagegen anzugehen und wenn es sein muss auch vor dem SG. Soweit ich weis, hat meine Bekannte einen Rechtschutz. Der Weg zum Jobcenter wird Ihr wohl erspart bleiben. Sie ist durch Ihren Ehemann abgesichert und könnte sich darüber auch Kranken versichern. Hätte Sie denn nicht vom Gesetz her erstmal Anspruch auf eine medizinische Reha und eine LTA Massnahme? Sie ist doch schon so lange aus dem Berufsleben. Sie hatte vor Ihrer EMR ALG 1 bezogen. Hätte Sie denn nicht Anspruch darauf?

Haben Sie vielleicht eine Idee warum eine volle EMR aberkannt wird? Ist das die normale Vorgehensweise der DRV? Man hätte Ihr auch eine teilweise EMR genehmigen können. Warum immer die harte Tour.

Gruß

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Hallo Herr Stein,

warum Ihre Bekannte nach 7 Jahren EMR Bezug plötzlich wieder so gesund ist, dass Ihr die volle EMR nicht mehr weiter vetlängert wurde, ist mir schleierhaft und nicht nachvollziehbar. Wie bereits der User W*lfgang geschrieben hat, nehmen Sie sich einen guten Fachanwalt und versuchen, dass für Ihre Bekannte die EMR weiter gewährt wird, vielleicht auch nur eine teilweise.

Alles Gute. Auf ALG 1 besteht kein Anspruch, da verjährt (4 Jahre).

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

Um das nachvollziehen zu können, sind Detailkenntnisse erforderlich, über die SIE garantiert nicht verfügen. Gerade wenn eine EM-Rente nach jahrelanger Bezugsdauer nicht weiterbewilligt wird, ist davon auszugehen, dass der Sachverhalt seitens der DRV besonders gründlich geprüft wurde. Schon alleine deshalb, um sich bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zu blamieren. Vieles ist denkbar. Aber ohne nähere Detailkenntnisse sind verständlicherweise keine zuverlässigen Interpretationen möglich. Floskeln wie: "ist mir schleierhaft und nicht nachvollziehbar", helfen garantiert nicht weiter.
Cornelius W. (MdfF)am 21.08.2018 | 14:32
Jürgen Stein schrieb

Hallo Zusammen,

möchte mich bei W*lfgang, den Experten und besonders egal(der Erste) für die guten Tipps bedanken.

Mfg

Erstaunlich, woher Sie Ihren Optimismus nehmen. Wenn eine EM-Rente nach 7 Jahren aberkannt wird, dann gibt es auch einen Grund dafür. Fehleinschätzungen seitens der Gutachter gibt es meistens bei Erstanträgen aber kaum bei Folgeanträgen. Erstaunlich finde ich auch, dass Sie mit keiner Silbe erwähnt haben, mit welcher Begündung der Fortzahlungsantrag abgelehnt wurde. Dass im Ablehnungsbescheid kein Grund genannt wurde, glaube ich nämlich nicht. Bevor so ein für die Betroffenen folgenschwerer schriftlicher Bescheid verschickt wird, wird er von mehreren DRV-Mitarbeitern auf Plausibilität geprüft. Vor allem vom veranwortlichen Entscheider, der als letzte Instanz sein okay abgeben muss. Also gebe ich Ihnen und Ihrer Bekannten auch einen Rat: Bevor Sie Rechtsanwälte mobilisieren und womöglich noch einen Rauswurf aus Ihrer Rechtsschutzversicherung riskieren, wozu die RSV nach JEDER Inanspruchnahme berechtigt ist, sollten Sie erst einmal ernsthaft überlegen, ob Ihre Bekannte tatsächlich außerstande ist, MINDESTENS 6 Stunden täglich unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes zu arbeiten. Falls NEIN, wäre der Ablehnungsbescheid nämlich okay und jegliches Vorgehen dagegen Zeit- und Geldvergeudung! LG
Jürgen Stein am 21.08.2018 | 13:58
Hallo Zusammen, möchte mich bei W*lfgang, den Experten und besonders egal(der Erste) für die guten Tipps bedanken. Mfg
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