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Experten-Antwort

EMR

von F.S.25.03.2022 | 20:02
62 Ansichten
19 Antworten
Hallo, ich lese gerade: Gesetzentwurf Erwerbsminderungsrente soll um bis zu 7,5 Prozent steigen Rund drei Millionen deutsche Rentner könnten künftig mehr Geld bekommen. Arbeitsminister Hubertus Heil plant einen Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten. Auch Bestandsrentner sollen profitieren. Bezieher von Erwerbsminderungsrente sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom 1. Juli 2024 an einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf diese Leistung erhalten. Das geht aus einem Entwurf für ein Gesetz zur Rentenanpassung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zuvor berichtet hatte. Der Zuschlag würde demnach etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland begünstigen. Mitte 2023 wechsle ich von meiner EMR in die AR für Schwerbehinderte. Bekomme ich auch diese Erhöhung? Danke. Liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2022 | 11:02

Hallo F.S.,

wir bitten bei dieser Thematik noch etwas Geduld aufzubringen und das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Berndam 25.03.2022 | 20:12
Stand jetzt würden Sie unter Umständen profitieren. http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=Rentenanpassun… Bitte beachten Sie, dass es ein Entwurf ist, das heißt, es ist noch vieles möglich...
Oh Mannam 25.03.2022 | 20:10
Auch Sie sollten wissen, dass ein entsprechendes Gesetz noch nicht existiert. Wer soll denn dann hier Ihre Detailfragen beantworten? Der Gesetzgeber ist hier im Forum nicht beteiligt. Erst nachdenken, dann fragen!
F.S.am 26.03.2022 | 08:29
Bernd schrieb

Stand jetzt würden Sie unter Umständen profitieren.

http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=Rentenanpassung_2022_und_EM_Bestandsrenten

Bitte beachten Sie, dass es ein Entwurf ist, das heißt, es ist noch vieles möglich...

Ja, das weiß ich, soll aber definitiv kommen. Ich möchte wissen, ob ich als ehemaliger Erwerbsminderung Rentner auch diese Erhöhung bekomme. Wie gesagt wechsle ich in 2023 die Rente. Danke.
Dirk W.am 26.03.2022 | 08:49
Hallo, ich gehe davon aus, dass diese Verbesserung bei den betroffenen Personen zum 01.07.2024 tatsächlich umgesetzt wird. Betroffene Personen sind nicht nur die Erwerbsminderungsrentner von 2001-2018 sondern auch diejenigen welche dann bereits irgendwann in die Altersrente gewechselt sind. Weiterhin auch z.B. Witwen- und Waisenrenten die als Bezug eine Erwerbsminderungsrente von 2001-2018 haben. Daher betrifft dieser Verbesserungsplan auch nicht die oft zitierten 1,8 Mio Erwerbsminderungsrentner sondern es geht um 3 Mio Renten. Fazit: Ja, Sie werden - sehr wahrscheinlich - ab 01.07.2024 einen Zuschlag erhalten von 7,5 Prozent auf Ihre berechneten Entgeltpunkte des Rentenbescheides. Angenommen Sie hatten bisher 40,000 EGP x 7,5% = 43,000 EGP - lebenslang. Mit freundlichen Grüßen Dirk
Bestands-Erwerbsminderungsrentneram 26.03.2022 | 11:54
Danke an Dirk für die Erklärung. Von den sogenannten „Experten“ hier kriegt man eine solch schlüssige Antwort kaum. Die schreiben immer nur das man abwarten soll blabla.. 7,5 Prozent oder 4,5 Prozent ist dann wohl der Unterschied ob man bis 60 Jahre oder 62 Jahre hochgerechnet wurde?
Tomam 26.03.2022 | 12:13
In ein paar Wochen wissen wir mehr. Dann nämlich soll das zusammen mit der Rentenanpassung 2022 verabschiedet werden. Wird vermutlich mit durchgewunken.
Wusslonam 26.03.2022 | 12:07
Bestands-Erwerbsminderungsrentner schrieb

Danke an Dirk für die Erklärung. Von den sogenannten „Experten“ hier kriegt man eine solch schlüssige Antwort kaum. Die schreiben immer nur das man abwarten soll blabla..

7,5 Prozent oder 4,5 Prozent ist dann wohl der Unterschied ob man bis 60 Jahre oder 62 Jahre hochgerechnet wurde?

In der hiesigen Gazette werden bereits Meinungen kundgetan. Fast einhelliger Tenor, dass ganze taugt nix. Begründung :prozentuale Erhöhungen nutzen bereits denen am meisten, die schon viel haben. 7,5 % von 2000 sind eben mehr als 7,5% von 900. Die meisten sprechen sich in dem Zusammenhang eher für eine fest summierte Grundrente aus, die für eine bestimmte Arbeitszeit gewährt würde., also bspw. 1200 Euro fest für 40 Jahre Arbeit als Niedriglöhner.
Geduldam 26.03.2022 | 15:21
Bestands-Erwerbsminderungsrentner schrieb

Danke an Dirk für die Erklärung. Von den sogenannten „Experten“ hier kriegt man eine solch schlüssige Antwort kaum. Die schreiben immer nur das man abwarten soll blabla..

7,5 Prozent oder 4,5 Prozent ist dann wohl der Unterschied ob man bis 60 Jahre oder 62 Jahre hochgerechnet wurde?

Weil die Experten hier seriös antworten und keine Glaskugel nutzen, wie man anderer hier im Forum. Ob einem das nun gefällt oder nicht. Die entsprechende Gesetzgebung bleibt abzuwarten und bis 2024 ist es auch noch ein bisschen hin.
Werneram 27.03.2022 | 09:25
Ich bekomme 1800 Euro Erwerbsminderungsrente und 750 Euro Betriebsrente,bekomme ich dann auch die 7,5 Prozent? Ich bin 2004 in Rente gegangen und bin jetzt 62 Jahre jung. Oder ist diese Anpassung an die Gerechtigkeit nur den kleinen Renten vorbehalten?
Werneram 27.03.2022 | 09:37
Alles Brutto,ich weiß das ich eine hohe Rente habe,ich hatte das Glück in der chemischen Industrie zu arbeiten
Sandmannam 27.03.2022 | 09:46
Die Rente ist schlicht der Wahnsinn. Dürfte in den Top 100 aller in Deutschland gezahlten krankheitsbedingten Renten sein. Selbstverständlich bekommen auch Sie die 7,5 Prozent Aufschlag wenn das Gesetz jetzt im April so verabschiedet wird. Viele Grüße Sandmann
Werneram 27.03.2022 | 10:07
Danke für die schnelle Antwort!
Berndam 27.03.2022 | 14:01
Habe ich das richtig verstanden? Wurde aus einer Erziehungsrente eine Hinterbliebenenrente, gibt's den Aufschlag nicht?
Vollpfostenam 27.03.2022 | 15:34
Bernd schrieb

Habe ich das richtig verstanden?

Wurde aus einer Erziehungsrente eine Hinterbliebenenrente, gibt's den Aufschlag nicht?

Wenn ich Dirk Diggler oben richtig verstanden habe gibt es den Aufschlag immer dann wenn im Rückschluss eine Erwerbsminderungsrente die Grundlage war. Kann also sein, dass sowohl Erziehungsrente als auch Hinterbliebenenrente den Aufschlag erhalten.
Legislativeam 27.03.2022 | 19:36
Was für ein hellseherisches Geschwätz hier im Forum. Es gibt noch kein Gesetz, aber alle glauben Detailkenntnisse zu besitzen. Einfach nur unseriös und schon gar nicht zielführend.
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