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Experten-Antwort

EMR

von Achim J.30.03.2022 | 10:29
84 Ansichten
2 Antworten
Hallo, eine Frage betr. meiner EMR- Rente. Bin 59 geb., Rente wird wegen schwerer Krankheit genehmigt werden. Kann es sein das ich jetzt Nachteile habe,betr. Zurechnungszeiten, Abschläge wieviel? Ich lese hier EMR sollen besser gestellt werden, laut Minister Heil.Bitte um Auskunft Wie ist die Berechnung zur Zeit?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.03.2022 | 16:36

Hallo Achim J.,

wir schließen uns der Antwort von Bernd an. Maßgeblich für die Berechnung der Erwerbsminderungsrenten sind immer die gesetzlichen Grundlagen, die zum Rentenbeginn gültig sind. Nähere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre unter folgendem Link.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

1 Antworten

Berndam 30.03.2022 | 10:32
Ihr Einkommen wird bis 65 Jahre und X Monate hochgerechnet (ich gehe davon aus, dass der Leistungsfall nicht vor dem Jahr 2019 eingetreten ist). Dann gibt es einen Abschlag um 10,8 %, der Altersabhängig ist. In Ihrer letzten Rentenauskunft finden Sie mehr dazu, sofern Ihr Versicherungsverlauf dort vollständig ist.
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