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Experten-Antwort

EMR + 45€ lt. Koalitionsvertrag???

von sandy28.11.2013 | 10:50
2877 Ansichten
9 Antworten
Hallo. Ich habe gegoogelt, dass im neuen Koalitionsvertrag stehen soll, dass sich die Erwerbsminderungsrenten um 45€ erhöhen soll? Wer weiß hier mehr? 45€ Erhöhung pauschal für alle vollen EMR? Danke sandy

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2013 | 11:07

Hallo sandy,

im Koalitionsvertrag werden unter dem Thema "Erwerbsgeminderte besser absichern" keine Beträge genannt.

Im gestrigen Artikel auf ihre-vorsorge.de ("Neues Rentenpaket geschnürt" - Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Dadurch erhöht sich der Rentenanspruch von Betroffenen im Schnitt um etwa 40 Euro pro Monat.

Schon an der Formulierung "im Schnitt" können Sie erkennen, dass es eine derartige Erhöhung nicht pauschal für alle EM-Rentner geben wird.

Auch hier gilt: Ob, wann und wie die neue Regierung die Vorhaben im Koalitionsvertrag in einem Gesetz umsetzen wird, ist noch nicht bekannt.

8 Antworten

KSCam 28.11.2013 | 11:04
Warten wir ab, was mal im Gesetz steht. Sollte die Zurechnungszeit verbessert werden, stünde in etwa der genannte Betrag im Raum. Das dürfte aber nur neue Rentenfälle betreffen. Sollten Sie bereits Rentnerin sein, sollten Sie sich keine Hoffnungen machen. aber schauen wir mal, was wirklich kommt.
Reinhold L.am 28.11.2013 | 14:23
Ach ja noch ganz vergessen: In dem obengenannten Artikel ist von 40€ mehr im Durchschnitt die Rede und 40€ mehr wären also dann im Umkehrschluss 1,428 Rentenpunkte die im Durchschnitt hinzukämen. Ausserdem bleibt abzuwarten ob die Regelung dann auf alle EM Rentner zutrifft oder ob die Regelung nur für NeuRentner angwandt wird. Wäre ja nix neues einen Schnitt zu machen, bei der letzten Rentenreform sind ja auch alle die nach Jan. 1961 geboren sind hinten runter gefallen und bekommen deutlich weniger Rente als einer der vor dem Termin geboren wurde und den gleichen Versicherungslauf hätte. Wäre ich 1 Monat eher geboren hätte ich z.b. etwa 500 € mehr EM Rente weil ich dann noch Anspruch auf Erwerbsunfähigskeits Rente gehabt hätte. Also abwarten und sich nicht allzugroße Hoffnungen machen, die von Gabriell angekündigte "signifikante" Verbesserung wird eh nicht eintreten.
Reinhold L.am 28.11.2013 | 14:12
Naja das wird schon individuell festgelegt. Was ich bis heute weiss, wird die Zurechnungszeit um 24 Monate erhöht, weil die bis jetzt bis 60 gerechnet wurden und nun bis 62 gerechnet werden sollen. Also erhöhen sich entsprechende Monate um 24. Diese werden dann mit den Wert für die Gesamtleistungsbewertung multipliziert, daraus ergebn sich dann die Rentenpunkte für die Zurechnungszeit. 1 Rentenpunkt erhöht die Rente etwa um 28 €, da wir aber alle wohl die 10,8% Abschläge haben ist ein Rentenpunkt nur 0,892 "wert" also etwa 24,97 €. Bei mir wären das 1,47 Rentenpunkte mehr, nach den Abschlägen eben 1,311 Punkte oder eben ca. 36 €. Ist wie immer, wer bei der Grundbewertung einen höheren Wert bei den Entgeltpunkten hat, das sind in der Regel jene die viel verdient haben, bekommen mehr als jene die weniger Punkte haben oder gar auf die Punkte der Vergleichsbewertung angewiesen sind. Denke wird eh wieder ne Mogelpackung, die hinzugewonnen Rentenpunkte werden sich zwischen 1 und 2 bewegen nach Abschlag zwischen 0,89 und 1,78 , das FA wird das dann als Rentenerhöhung ansehen und auf den steuerbaren Teil zu 100% draufschlagen, das wiederum erhöht die Steuer sofern man welche zu zahlen hat. Gabriel sagte gestern ja, die Situation wird sich für EM Renter "signifikant" verbessern. Da hätte er mal lieber die 10,8% Abschlag gestrichen, oder aber eben auch für EM Rente die Mindestrente von 850 vorgeschlagen, das hätte jedem einzelnen mehr gebracht als die bis jetzt bekannte Lösung. Das perfide wird dann wohl noch bei jenen kommen die Grundsicherung beanspruchen, bei denen wird sich wohl 0,00 NIX ändern, weil die höhere Rente dann lediglich den Betrag verringert den man bis zur Grundsicherung bekommt, die Erhöhung kommt hier also den Gemeinden zugute nicht dem Renter.
Kloseam 29.11.2013 | 11:42
bleibt alles abzuwarten, wenns so kommt, gilt dies ggf. nur für Neurentner ab Stichtag 01.07.2014) und Altfälle schauen in die Röhre.
Andreas H.am 31.01.2014 | 23:45
Klose schrieb

bleibt alles abzuwarten, wenns so kommt, gilt dies ggf. nur für Neurentner ab Stichtag 01.07.2014) und Altfälle schauen in die Röhre.

So ist es, Ab dem 1. Juli 2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um rund 40 Euro monatlich.
Andreas H.am 31.01.2014 | 23:45
Klose schrieb

bleibt alles abzuwarten, wenns so kommt, gilt dies ggf. nur für Neurentner ab Stichtag 01.07.2014) und Altfälle schauen in die Röhre.

So ist es, Ab dem 1. Juli 2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um rund 40 Euro monatlich.
lebenswertam 10.03.2014 | 09:17
Die Überprüfung der" Besserstellung" habt ihr nicht erwähnt. Das soll auch neu kommen. Also wer in den letzten 4 Jahren vor Rentenbeginn wg. Krankheit Arbeitsstunden reduziert hat, soll keine Nachteile dadurch haben. Hier wir dann bei der Berechnung der Rente geguckt, wo mehr bei rum sich kommt. Das sollte doch für einige nicht unwichtig sein, oder?
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