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Experten-Antwort

EMR?

von Monika Jordan21.05.2018 | 19:37
383 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte um Antwort betreff EMR. Unsere Tochter 37 J. alt, laut ihren Ärzten soll sie die EMR beantragen. Uns ist bekannt das die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt werden muß. Gibt es noch etwas zu beachten? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Monika Jordan,

einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben Versicherte, wenn sie

- teilweise/ voll erwerbsgemindert sind

- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge haben

- vor Eintritt der Erwerbsminderung die sog. allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten kann.

Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Für eventuelle weitere, individuelle Fragen, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bestehen, können Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 21.05.2018 | 19:51
Hallo Monika Jordan, welche 'Bedenken' schweben Ihnen denn vor? Eine solch pauschale Frage wird wohl kaum ohne ausufernde Wenn und Abers zu dem 'kleinen' Komplex EMRT zu beantworten sein. Antrag stellen/notwendige Unterlagen mitbringen und alle ggf. weiteren Fragen ergeben sich schon, die dann bedenkenlos unter Zurhilfenahme Ihrer gewählten Antragsstelle ausgeräumt werden ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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