Hallo!
Sie können ab dem 01.04.2017 anstelle der vollen Erwerbsminderungsrente auch die Altersrente für schwerbehindert Menschen in Anspruch nehmen (nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 10 Monaten).
Voraussetzung ist, dass neben der bestehenden Schwerbehinderung von mindestens 50 % (Grad der Behinderung / GdB) auch die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Das bedeutet, dass Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben müssen.
Mit freundlichen Grüßen