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Experten-Antwort

EMR abgelehnt - Hauptdiagnose ignoriert

von MH20.08.2019 | 18:23
290 Ansichten
8 Antworten

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Hallo zusammen (Vorsicht: langer Text), ich bin seit Juni 2017 arbeitsunfähig geschrieben. Mein Hauptproblem ist eine rez. Depression, mit der ich schon seit meiner Jugend kämpfe. Im Herbst 2017 war ich 5 Wochen in einer Akutklinik, im Sommer 2018 für 5 Wochen in einer psychosomatischen Reha. Bis Anfang 2019 habe ich Krankengeld bezogen und wurde 2017 und 2018 vom MDK untersucht. Diagnose war stets rez. Depression, keine Tätigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt möglich. Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse übernahm mich das Arbeitsamt im Rahmen der Nahtlosigkeit. Auch hier wurde ein Gutachten erstellt: Rez. Depression, keine Tätigkeit möglich. Die RV holte außerdem Befunde von meiner Psychiaterin und meiner Therapeutin ein, die sich inhaltlich den anderen Aussagen anschlossen . Im Mai 2019 musste ich dann zu einer Gutachterin der RV. Sie attestierte rez. Depression, keine Tätigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt über 2-3 Stunden möglich und schlägt eine Wiedervorstellung nach 2 Jahren vor. Dann kam (1 Jahr nach Antragstellung) im Juli 2019 der Bescheid: die EMR wird abgelehnt, ich könne mehr als 6 Stunden arbeiten. Als von der RV festgestellte Diagnosen wurden alle Nebenbefunde angegeben (Bluthochdruck u.ä.), die rez. Depression war nicht aufgeführt! Sie haben einfach alle ihnen vorliegenden Befundberichte und Gutachten (auch das der eigenen Gutachterin) ignoriert und die Hauptdiagnose nicht berücksichtigt. Selbstverständlich wäre eine EMR aufgrund der Nebendiagnosen nicht berechtigt. Ich habe jetzt durch den VdK Widerspruch eingelegt. Das kann nun wieder Monate dauern. Das kann doch nicht richtig sein! Es liegt hier seitens der RV ein eindeutiger Fehler vor! Je länger ich darüber nachdenke, desto wütender macht mich die Tatsache, dass irgendjemand einfach grob fahrlässig die belegte Hauptdiagnose außer acht lassen kann und ich sozusagen in der "Beweispflicht" bin.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MH,

ob in Ihrem Fall bei der Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente tatsächlich die von Ihnen genannte Hauptdiagnose unberücksichtigt geblieben ist, kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht beurteilen/prüfen. Der von Ihnen gewählte Weg, über einen Widerspruch gegen die aus Ihrer Sicht fehlerhafte Entscheidung des Rentenversicherungsträgers vorzugehen, ist allerdings der richtige. Eine „weniger zeitraubende Möglichkeit" gibt es hier leider nicht.

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7 Antworten

Verwundertam 20.08.2019 | 18:33
Und was ist jetzt die Frage die hier in diesem Forum beantwortet werden soll?
egal (der Erste)am 20.08.2019 | 19:11
Wenn das alles seit Jahren schon sooo eindeutig ist, frage ich mich, warum dann erst jetzt ein Rentenantrag gestellt wurde?! Vielleicht sieht der medizinische Dienst der Rentenversicherung das doch etwas differenzierter und vielleicht hat die bescheiderstellende Sachbearbeitung des RV-Trägers schlichtweg vergessen, die sicherlich bekannte Diagnose mit in den Bescheid zu schreiben. Genaueres werden Sie dann wohl im Widerspruchsverfahren erfahren. Ob der chronisch wegen Krankheit/Urlaubszeit/großer anfallender Arbeitsmengen (Sie können sich eins aussuchen) überlastete VdK allerdings zur Beschleunigung des Verfahrens beiträgt, steht in den Sternen.
MHam 20.08.2019 | 18:54
Meine Frage ist, ob es nicht weniger zeitraubende Möglichkeiten als den Widerspruch gibt, um diesen Fehler zu monieren. Und ob andere Antragsteller auch solche Erfahrungen gemacht haben.
Noteam 20.08.2019 | 18:43
Kein einziger Fragesatz im (langen) Text. Was ist denn nun Ihre Frage? Widerspruch haben Sie nun ja schon eingelegt. Dort werden Sie die fehlende "Hauptdiagnose" sicherlich moniert haben. Da bleibt nur abzuwarten, was sich daraus ergibt. Ärgern dürfen Sie sich natürlich darüber, aber warum das so gelaufen ist, darüber kann man nur mutmaßen und davon hätten Sie gar nichts.
???am 21.08.2019 | 09:44
Die Diagnosen sind ja in jedem Fall anders und müssen deshalb (wenn sie überhaupt noch im Bescheid aufgeführt sind) per Hand vorgegeben werden. Haben Sie denn schon Akteneinsicht genommen und mal nachgeschaut, ob Ihre Hauptdiagnose wirklich nicht berücksichtigt wurde? Vielleicht wurde sie beim Vorgeben einfach übersehen. Wäre zwar auch ein Fehler, aber sicher nicht so eklatant wie wenn die Diagnose bei der Entscheidung gar nicht berücksichtigt wurde.
?????am 21.08.2019 | 12:45
Das gilt nicht für alle Rentenversicherungsträger! (Nicht jeder Rententräger nutzt die Schalterstellung im rvDialog)
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