Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EMR abgelehnt wegen Beurteilung durch Arzt auf Reha?

von FrauSchaetzlr04.12.2023 | 11:27
1140 Ansichten
28 Antworten
Ich habe 07/23 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich bin seit 1987 chronisch krank (Knochen und Psyche). Da mein Zustand nicht besser wird und ich bei jedem neuen Job nach diversen AU gekündigt wurde, habe ich mich dazu entschieden, den Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Die DRV hat mir daraufhin mitgeteilt, dass ich eine Reha machen soll. Diese fand nun statt, Ergebnis war, dass sich nichts verbessert hat. Der Arzt auf Reha meinte, dass ich ja durchaus leichte Arbeit, im Sitzen (dies geht für nicht länger als ca. 30 Minuten am Stück) ausführen kann, jedoch die AfA sagt in ihrem med. Gutachten, dass ich unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin. Was wird nun passieren? Was kann ich tun, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten? Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2023 | 11:38

Hallo,

 

letztlich beurteilt der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung bestehender nachgewiesener andauernder Erkrankungen. Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitshaltung sind dabei zu berücksichtigen, allerdings ist eine wechselnde Arbeitshaltung in vielen Berufen denkbar und möglich.   

Weder ein Gutachten der AfA noch ein Reha-Entlassbericht bindet den sozialmedizinischen Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers. Dieser trifft seine Entscheidung unabhängig. Ihrerseits können Sie lediglich Sorge dafür tragen, dass Ihrem Rentenversicherungsträger alle einschränkenden Erkrankungen bekannt sind.   

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

27 Antworten

Rückfrageam 04.12.2023 | 11:38
Ist denn schon ein Ablehnungsbescheid erfolgt zu Ihrem EMR-Antrag? Die DRV kann, aber muss nicht der Meinung der Reha-Ärzte folgen. Das Gutachten der AfA ist nicht relevant für die DRV. Wenn der Ablehnungsbescheid vorliegt, können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen und sich dann mit Ärzten und ggf. Sozialverbänden in Verbindung setzen, damit der Widerspruch auch "Hand und Fuß" hat.
Rückfrageam 04.12.2023 | 11:54
Reha schrieb

Diese Aussage ist nichts weiter als Unsinn!

Genauso war der Wortlaut. Der Arzt weiß gar nicht, was er mit solchen Aussagen anrichtet. Ich wollte danach eigentlich zum Strick greifen.
Maxam 04.12.2023 | 11:57
Rückfrage schrieb

Der Reha Arzt meinte am 1. Tag meiner Reha, dass die Aufforderung zu dieser bereits eine Ablehnung der Erwerbsminderungsrente durch die DRV darstellt.

Reha vor Rente bedeutet eigentlich nicht, dass mit Gewährung einer Reha eine mögliche Rente obsolet wird, sondern eigentlich nur, dass ein Versuch der Wiederherstellung oder Besserung der Gesundheit Vorrang hat, eh berentet wird.
Franzam 04.12.2023 | 12:40
Rückfrage schrieb

Ist denn schon ein Ablehnungsbescheid erfolgt zu Ihrem EMR-Antrag?

Die DRV kann, aber muss nicht der Meinung der Reha-Ärzte folgen. Das Gutachten der AfA ist nicht relevant für die DRV.

Wenn der Ablehnungsbescheid vorliegt, können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen und sich dann mit Ärzten und ggf. Sozialverbänden in Verbindung setzen, damit der Widerspruch auch "Hand und Fuß" hat.

Eigentlich alles ein Widerspruch in sich. Warum soll man sich mit seinen Ärzten besprechen, wenn deren Meinung eh nicht von Relevanz ist. Was unterscheidet denn einen Arzt der DRV von einem Arzt der AfA, selbes Studium oder? Und jetzt nicht mit Sozialmedizin daherkommen, dass hat höchstens Lehrgangscharakter. Früher, zu Zeiten der EU-und BU-Renten konnte einen jeder Arzt in die Rente schicken und es ging auch.
-.-am 04.12.2023 | 12:45
Wenn der Rehaarzt Ihnen sagt, dass Sie leichte Arbeit im sitzen ausführen können, klingt das für mich nicht nach einer Befürwortung der vollen EM-Rente. Vielleicht einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.
FrauSchaetzlram 04.12.2023 | 12:53
-.- schrieb

Wenn der Rehaarzt Ihnen sagt, dass Sie leichte Arbeit im sitzen ausführen können, klingt das für mich nicht nach einer Befürwortung der vollen EM-Rente. Vielleicht einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente habe ich bereits seit vielen Jahren. Diese ist aber so gering, dass man davon nicht mal ansatzweise leben kann. Daher ja der Antrag auf volle Rente.
aufstockende Leistungen?am 04.12.2023 | 13:02
FrauSchaetzlr schrieb

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente habe ich bereits seit vielen Jahren. Diese ist aber so gering, dass man davon nicht mal ansatzweise leben kann. Daher ja der Antrag auf volle Rente.

Wohngeld und andere aufstockende Leistungen haben Sie bereites prüfen lassen? Ich verstehe, dass Sie in finanziellen Nöten sind, jedoch wird das natürlich für die medizinische Beurteilung keine Rolle spielen.
FrauSchaetzlram 04.12.2023 | 13:52
aufstockende Leistungen? schrieb

Wohngeld und andere aufstockende Leistungen haben Sie bereites prüfen lassen?

Ich verstehe, dass Sie in finanziellen Nöten sind, jedoch wird das natürlich für die medizinische Beurteilung keine Rolle spielen.

Das habe ich noch nicht prüfen lassen, da wir planen auszuwandern, sofern die Rente gewährt wird. Es ist eben ziemlich zermürbend so lange warten zu müssen und niemand kann einem aussagekräftige Antworten geben und jeder hat eine andere Weisheit.
Ulfam 04.12.2023 | 14:06
FrauSchaetzlr schrieb

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente habe ich bereits seit vielen Jahren. Diese ist aber so gering, dass man davon nicht mal ansatzweise leben kann. Daher ja der Antrag auf volle Rente.

Da wollte ich Ihnen eine weitere Weisheit zukommen lassen (Arbeitsmarktrente) aber wenn Sie auswandern wollen bringt das nichts, diese gibt es nicht im Ausland.
Zettleram 04.12.2023 | 14:13
FrauSchaetzlr schrieb

Das habe ich noch nicht prüfen lassen, da wir planen auszuwandern, sofern die Rente gewährt wird. Es ist eben ziemlich zermürbend so lange warten zu müssen und niemand kann einem aussagekräftige Antworten geben und jeder hat eine andere Weisheit.

Da hilft nur warten auf die Entscheidung der DRV. Manche fordern auch das/die Gutachten an, um vielleicht schon eher zu erfahren, wohin die Reise gehen könnte.
FrauSchaetzlram 04.12.2023 | 14:23
Zettler schrieb

Da hilft nur warten auf die Entscheidung der DRV. Manche fordern auch das/die Gutachten an, um vielleicht schon eher zu erfahren, wohin die Reise gehen könnte.

Da kann ich dann bei meiner zuständigen RV anrufen und die Gutachten anfordern, oder? Die von der DRV möchten ja nicht so gerne, dass man sie anruft.
Trugschluss am 04.12.2023 | 16:24
Na dann! schrieb

Auswandern? Dann scheint es mit der vollen Erwerbsminderung nicht so weit her zu sein.

Warum? Bei Rheuma in die warmen Gefilde oder Asthma ans Tote Meer, gibt Orte auf der Welt, wo es sich als Kranker erträglicher leben lässt!
FrauSchaetzlram 05.12.2023 | 08:46
Trugschluss schrieb

Warum? Bei Rheuma in die warmen Gefilde oder Asthma ans Tote Meer, gibt Orte auf der Welt, wo es sich als Kranker erträglicher leben lässt!

Genau! Ich möchte meine gesundheitliche Situation verbessern, daher Auswandern.
FrauSchaetzlram 05.12.2023 | 08:48
Zettler schrieb

Ein kurzer Zweizeiler tut es auch.

Vielen Dank an alle hier! Diese Dinge wusste ich alle nicht.
Kaiseram 05.12.2023 | 09:13
FrauSchaetzlr schrieb

Genau! Ich möchte meine gesundheitliche Situation verbessern, daher Auswandern.

Um dann wieder voll arbeiten zu können? Ich seh gar nicht ein Ihre Rente mitzufinanzieren damit Sie sich ein schönes Leben machen können
Corneliusam 05.12.2023 | 09:38
Franz schrieb

Eigentlich alles ein Widerspruch in sich. Warum soll man sich mit seinen Ärzten besprechen, wenn deren Meinung eh nicht von Relevanz ist. Was unterscheidet denn einen Arzt der DRV von einem Arzt der AfA, selbes Studium oder? Und jetzt nicht mit Sozialmedizin daherkommen, dass hat höchstens Lehrgangscharakter. Früher, zu Zeiten der EU-und BU-Renten konnte einen jeder Arzt in die Rente schicken und es ging auch.

Der ganze Beitrag strotz nur so vor Blödsinn! 1. Die Meinung der behandelnden Ärzte ist sehr wohl von Belang. Deshalb werden ja auch die entsprechenden Befunde eingeholt. Aber sie sind eben nicht allein ausschlaggebend. 2. Die Sozialmediziner der DRV und der AfA haben womöglich dieselbe Ausbildung, aber nicht zwangsläufig die selbe Meinung. Soll ja bei Ärzten öfter mal vorkommen. Wenn's um die Rente geht, entscheidet die DRV. 3. Auch als die EM-Rente noch BU- oder EU-Rente hieß, war allein das Votum des Sozialmedizinischen Dienstes der RV maßgeblich. Kein behandelnder Arzt konnte jemanden in Rente schicken! Verbreiten Sie hier bitte keine Fake News!
.am 05.12.2023 | 10:00
Kaiser schrieb

Um dann wieder voll arbeiten zu können? Ich seh gar nicht ein Ihre Rente mitzufinanzieren damit Sie sich ein schönes Leben machen können

Wer bezahlt die Rente? Alle, die aktuell Rentenversicherungsbeiträge in die Rentenkasse einzahlen: Also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, die jeden Monat Rentenversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt an die Rentenversicherung abführen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes umlagefinanziertes System: Wer einzahlt, spart nicht die eigene Rente an, sondern erwirbt rechnerische Anwartschaften. Das aktuell eingesammelte Geld geht an diejenigen, die bereits Rente erhalten. Die eigene Rente wird dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert. Die Rentenkasse wird außerdem durch Bundeszuschüsse, also durch Geld aller Steuerzahler, unterstützt. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziale…
FrauSchaetzlram 05.12.2023 | 11:45
Kaiser schrieb

Um dann wieder voll arbeiten zu können? Ich seh gar nicht ein Ihre Rente mitzufinanzieren damit Sie sich ein schönes Leben machen können

Sie sind ganz schön respektlos!! Ich arbeite seit ich 15 Jahre alt bin. Seit 1987, nach einem Unfall in der Schule und etlichen verpfuschten OPs (60 Stück aktuell), bin ich chronisch krank, habe trotzdem immer gearbeitet. Nun bin ich körperlich und geistig am Ende und KANN nicht mehr arbeiten. Gerne würde ich aber mit Ihnen tauschen- sie nehmen meine Schmerzen und sonstigen Beschwerden, ich bekomme ihre Gesundheit und kann wieder arbeiten! Das wäre doch wunderbar-für mich!! Sie jedenfalls hätten dann mein vollstes Mitleid!!
FrauSchaetzlram 05.12.2023 | 13:27
Mimimi schrieb

Sie könnte noch in einer Behindertenwerkstatt arbeiten für 1 €. Nix mit Auswandern.

Auf dieses niedrige Niveau von Ihnen lasse ich mich gar nicht herab. Wenn ich dumme Sprüche hören will dann schalte ich den TV ein
Mimimiam 05.12.2023 | 13:46
FrauSchaetzlr schrieb

Auf dieses niedrige Niveau von Ihnen lasse ich mich gar nicht herab.

Wenn ich dumme Sprüche hören will dann schalte ich den TV ein

Was ist an einer Behindertenwerkstatt niedriges Niveau? Sie schreiben doch außerdem selbst, dass Sie geistig am Ende sind.
Unbekanntam 19.11.2024 | 04:12
Kaiser schrieb

Aber auswandern ist ok? Und das mit deutscher Rente? Mein Mitleid für Sie hält sich in Grenzen. Sie warten auf die volle Erwerbsminderungsrente um dann auswandern zu können?

Man darf sehr wohl mit der EMR auswandern. Hab ich mir mal schriftlich bestätigen lassen. Voraussetzung ist dass man dem Arbeitsmarkt wegen der vollen EMR nicht zu Verfügung steht und das aus medizinischen Gründen. Bei psychologischen Gründen wie Depression geht das nicht. Selbst ein Verlängerungsantrag lässt sich über consularische Wege bestreiten. Alles ganz legal. Jede deutsche Botschaft verfügt über einen Amtsarzt der befähigt ist Gutachten zu erstellen. Diese sind allerdings in erster Linie für beurteilung von Rücktransportfähigkeit verunglückter Touristen oder Andere zuständig. Da greift der Amtsarzt in Versicherungsrechtliche Maßnahmen ein. Deshalb die Anwesenheit des Amtsarzt. Und warum sollte ein Asthmatiker oder COPD Erkrankter nicht auf die genesenen Bedingungen wärmeren Klimas oder der Jodhaltigen Luft an südlichen Küsten zurück greifen dürfen? Blödsinn was Sie da von sich geben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026