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Experten-Antwort

EMR abgelehnt /Widerspruch läuft /Familienreha wird nicht bearbeitet

von Tanja R.21.06.2023 | 11:37
279 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Mein Antrag auf EMR würde im Oktober 2022 abgelehnt und des Widerspruchsverfahren läuft aktuell noch. Während meines Aufenthaltes in einer Tagesklinik stellte ich mit der dortigen Sozialarbeiterin im Februar 2023 einen Antrag auf eine Familienreha für mich und meine Kinder, da wir alle dringend psychologische Hilfe brauchen. Nun heißt es von der Reha Abteilung, dass dieser solange nicht bearbeitet werden kann, solange das Widerspruchsverfahren läuft. Ich verstehe das nicht, denn es heißt doch immer "Reha vor Rente" und eine weitere fachkundige Einschätzung der Rehaklinik würde doch evtl bei der Entscheidung des Widerspruchs helfen können, oder sehe ich das falsch? Wir brauchen die Reha dringender denn je, da es für die Kinder sehr wichtig ist. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

Abschläge hat Ihre aktuelle schwierige Situation bereits entsprechend eingeschätzt und Ihre Frage ausführlich beantwortet. Seinen Ausführungen können wir uns nur in vollem Umfang anschliessen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 21.06.2023 | 12:30
Hallo Tanja R., eine Mutter-Kind-Kur ist eigentlich eine Leistung der Krankenkasse und dürfte also mit Ihrem Widerspruchsverfahren nichts zu tun haben. Vielleicht wurde der Antrag aber 'anders' begründet und hängt nun deshalb noch bei der DRV rum... Wenden Sie sich bitte nochmals an Ihre zuständige DRV und klären Sie es dort (evtl. erneut mit Hilfe der Sozialarbeiterin der Tagesklinik), dass Sie diese Reha nicht zur Klärung Ihrer Erwerbsfähigkeit beantragt haben sondern vielmehr aufgrund der häuslichen Situation auch für Ihre Kinder. Da die DRV dann gar nicht zuständig wäre, müsste der Antrag an die KK weitergeleitet werden. Ggfs. muss ein 'anderer' Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Erkundigen Sie sich evtl. auch beim Müttergenesungswerk, inwieweit die Ihnen helfen können. Alles Gute! https://www.test.de/Auszeit-fuer-Eltern-Wann-Mutter-und-Vater-Re…
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