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Experten-Antwort

EMR Abschläge Lebenslang ?

von Sabine 03.02.2026 | 14:41
346 Ansichten
4 Antworten
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema EMR. Ich habe dabei von Abschlägen gelesen. Wenn man die EMR z.b. vor dem Alter von 65 bezieht, werden maximal 10.8% Abschläge darauf erhoben. So weit so gut. Was ich nicht verstanden habe, dass diese Abschläge lebenslang bestehen bleiben sollen? Folgendes Szenario: Person A bezieht im Alter von 40 Jahren befristete EMR für 6 Jahre. Person wird gesund und kann danach wieder einer regulären Beschäftigung nachgehen und geht zur Regelaltersgrenze mit 67 Jahren in Altersrente. Werden dann auf diese Altersrente die damaligen EMR-Abschläge von 10.8% wieder angewendet?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.02.2026 | 13:37

Hallo Sabine,

eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung mindert sich um einen Abschlag, wenn Sie die Rente vor dem für Sie maßgebenden Lebensalter in Anspruch nehmen. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 ist das maßgebende Lebensalter für eine abschlagfreie Erwerbsminderungsrente 66 Jahre und 3 Monate. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen dieses Lebensalters in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Der für Ihre Erwerbsminderungsrente geltende Abschlag bleibt im Allgemeinen auch bei einer Folgerente bestehen, zum Beispiel bei einer Alters- oder Witwen- beziehungsweise Witwerrente.

Was allerdings bei der Berechnung einer Altersrente anders als bei einer Erwerbsminderungsrente ist, in einer Erwerbsminderungsrente gibt es die Zurechnungszeit. Es wird so getan, als wäre der Versicherte bis zum Beginn der abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente weiter in Beschäftigung gewesen. Daraus ergibt sich eine höhere Rente, von der dann die Abschläge berechnet werden. Erfolgt ein nahtlosen Übergang von Erwerbsminderungs- in Altersrente wird geschaut, welcher der beiden Rentenbeträge höher ist; dieser wird als Altersrente weitergezahlt.
Endet die Erwerbsminderung vor dem Beginn der Altersrente, werden in der Altersrente keine Abschläge mehr berücksichtigt, wenn Zeitraum zwischen Ende der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente mehr Monate umfasst, dass die Abschlagsmonate in der Erwerbsminderungsrente.
 

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Experten-Antwortam 05.02.2026 | 13:39

Nein, die Abschläge werden nicht wieder berücksichtigt. Es tritt in Ihrem Beispiel ein neuer Leistungsfall ein, nämlich der des Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze ( es liegt dann nicht mehr der Leistungsfall der Erwerbsminderung vor ! ). Bei einem Renteneintritt nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden keinerlei Abschläge mehr fällig. Lediglich bei einem Altersrenteneintritt vor Erreichen der Regelaltersgrenze könnten je nach Wartezeiterfüllung ggf. Abschläge fällig werden. 

2 Antworten

Königam 03.02.2026 | 14:57
Bei einer Unterbrechung der Erwerbsminderungsrente von mindestens 2 Jahren, wird eine spätere Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme mit Abschlägen oder bei späterer Antragstellung ohne Abschläge berechnet. Was sie nicht einkalkuliert haben ist, dass bei einer Erwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit berücksichtigt wird, die in der Regel die Abschläge einer direkt im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente gewährten Altersrente mehr als kompensiert. Schauen Sie in Ihre aktuelle Rentenauskunft oder Renteninformation und Sie werden feststellen, dass die dort ausgewiesene Erwerbsminderungsrente trotz Abschlägen höher ist, als die der Altersrente. Es macht auch wenig Sinn über Dinge nachzudenken, sie Sie nicht beeinflussen können.
Uweam 03.02.2026 | 15:07
Das ist doch Blödsinn. Dann bekommt diese Person ganz normal Altersrente ausgerechnet und geht mit einem Zugangsfaktor von 1 in die abschlagsfrei Altersrente. Wie sich die zwischenzeitlich bezogene Erwerbsminderungsrente auswirkt, sieht man dann in der Berechnung. Bestandsschutz gibt es keinen mehr und was in 20 Jahren ist. wissen wir auch nicht
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