Hallo Sabine,
eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung mindert sich um einen Abschlag, wenn Sie die Rente vor dem für Sie maßgebenden Lebensalter in Anspruch nehmen. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 ist das maßgebende Lebensalter für eine abschlagfreie Erwerbsminderungsrente 66 Jahre und 3 Monate. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen dieses Lebensalters in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Der für Ihre Erwerbsminderungsrente geltende Abschlag bleibt im Allgemeinen auch bei einer Folgerente bestehen, zum Beispiel bei einer Alters- oder Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
Was allerdings bei der Berechnung einer Altersrente anders als bei einer Erwerbsminderungsrente ist, in einer Erwerbsminderungsrente gibt es die Zurechnungszeit. Es wird so getan, als wäre der Versicherte bis zum Beginn der abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente weiter in Beschäftigung gewesen. Daraus ergibt sich eine höhere Rente, von der dann die Abschläge berechnet werden. Erfolgt ein nahtlosen Übergang von Erwerbsminderungs- in Altersrente wird geschaut, welcher der beiden Rentenbeträge höher ist; dieser wird als Altersrente weitergezahlt.
Endet die Erwerbsminderung vor dem Beginn der Altersrente, werden in der Altersrente keine Abschläge mehr berücksichtigt, wenn Zeitraum zwischen Ende der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente mehr Monate umfasst, dass die Abschlagsmonate in der Erwerbsminderungsrente.
Nein, die Abschläge werden nicht wieder berücksichtigt. Es tritt in Ihrem Beispiel ein neuer Leistungsfall ein, nämlich der des Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze ( es liegt dann nicht mehr der Leistungsfall der Erwerbsminderung vor ! ). Bei einem Renteneintritt nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden keinerlei Abschläge mehr fällig. Lediglich bei einem Altersrenteneintritt vor Erreichen der Regelaltersgrenze könnten je nach Wartezeiterfüllung ggf. Abschläge fällig werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.