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Experten-Antwort

EMR Absichtlich

von Olaf Daum20.08.2018 | 09:20
449 Ansichten
3 Antworten
Hallo, welche Möglichkeiten entstehen durch absichtliche Minderung der Erwerbsfähigkeit. Und wie genau können diese nachgewiesen werden? Danke. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2018 | 10:26

Eine Erwerbsminderung wurde absichtlich herbeigeführt, wenn ein zielgerichtetes, den Grundsätzen des Strafrechts entsprechend vorsätzliches Verhalten der Berechtigten, ursächlich für die Beeinträchtigung gewesen ist. Hierbei muss es sich um direkten Vorsatz handeln. Die Berechtigten mussten also den Eintritt der Erwerbsminderung als Folge der aus ihrem Handeln resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigung sicher erkennen. Nicht erforderlich ist, dass die Herbeiführung der Erwerbsminderung das eigentliche Motiv war. Nehmen die Berechtigten die Erwerbsminderung lediglich "billigend in Kauf", liegt keine Absicht vor. Werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von Berechtigten abgelehnt, ist auch nicht davon auszugehen, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit absichtlich herbeigeführt wurde. In solchen Fällen könnte nach § 66 Abs. 2 SGB I eine Versagung des Rentenanspruchs in Betracht kommen.

2 Antworten

Christof Daumam 20.08.2018 | 09:36
Was ist schon Absicht? Wenn Sie sich absichtlich die Hand abhacken sind Sie ja offensichtlich psychisch krank. Die Grenzen im Bereich psychosomatischer Krankheiten sind nicht klar definierbar.
Fortitude one am 20.08.2018 | 11:16
Hallo, ein sehr komplexes Thema und in der Praxis eher selten. Nähere Informationen im SGB VI Paragraph 103 bis 105 . http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Menu.do?expand… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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