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Experten-Antwort

EMR+ALG2 und einmalige Pachteinnahme

von Andreas_HAL28.11.2012 | 23:58
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Hallo, ich habe ein Anliegen an die Rentenexperten: Ich beziehe eine befristete Erwerbsminderungsrente von ca. 400 Euro und 200 Euro ALG2. Laut Rentenbescheid dürfte ich 400 Euro dazuverdienen, was ich aber nicht mache und gesundheitlich nicht kann. Jetzt bekomme ich ab 2013 einmalig im Jahr fortlaufend ca. 1.300 Euro aus einer Pachteinnahme. D.h. ich habe Ackerland an eine Genossenschaft verpachtet und bekomme dafür oben genannten Betrag. Normalerweise habe ich mir sagen lassen, dass das Jobcenter diese Einnahme beansprucht, anrechnet und mir das monatlich kürzt, bis es verbraucht ist. Da man mir es ja nicht doppelt abziehen kann, dürfte dies doch damit erledigt sein, oder? Als Erwerbseinkommen laut Rentenbelehrung ist dies auch nicht anzusehen. Sehe ich das richtig oder gibt es da Kompetenzprobleme? MfG Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einkommen aus Verpachtung sind nach derzeitiger Rechtslage kein "Hinzuverdienst". Das heißt, die Rente wird infolge dieser Einnahmen nicht gemindert.

Verpachtungsgewinne wären nur dann als Hinzuverdienst zu behandeln, wenn sie steuerrechtlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb (ggf. aus selbstständiger Arbeit o. Land- und Forstwirtschaft) zugeordnet werden.

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2 Antworten

Klaus-Peteram 29.11.2012 | 09:40
" Da man mir es ja nicht doppelt abziehen kann" Was meinen Sie denn bitte damit ? In ihrem Falle ist doch die Pachteinanhme bisher gar nicht berücksichitgt worden, da Sie srt ab 2013 überhaupt anfällt. Inwieweit ihre Pachteinnahme aufs ALG II angerechnet werden sollten Sie beim Jobcenter auf jden Fall rechtssicher abklären. Meiner Meinung nach müsste diese dort schon mit berücksichtigt werden. Meldet Sie dies dem Jobcenter nicht kann es schnell Ärger geben... Für ihre EM-Rente hat die Pachteinnahme hingegen in jedem Falle keinerlei Bedeutung, da diese kienen Hinzuverdienst aus rentenrechtlicher Sicht darstellt.
Andreas_HALam 29.11.2012 | 11:31
Hallo, danke an die Expertin der DRV. @Klaus-Peter, es ging wie ich schrieb nicht um das Jetzt, sondern wie es in Zukunft läuft. Pachteinnahmen sind laut SGB II und XII Einnahmen, die angerechnet werden. Mir ging es für den Fall der Fälle darum, wer Erstzugriffsrecht hätte, wenn es bei der EMR als Hinzuverdienst gerechnet würde. Aber dem ist ja nicht so und somit ist die Sachlage klar. MfG Andreas
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