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Experten-Antwort

EMR Antrag

von alarmcobra25.05.2015 | 20:59
996 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe Ende April einen EMR Antrag gestellt. Zuvor wurde mir von der Arbeitsagentur angeraten einen LTA Antrag zu stellen, obwohl ich klar zum Ausdruck gebracht habe das ich nicht mehr arbeiten kann. Ich bin auf einem Auge fast blind und habe auf dem anderem ausgeprägte Gesichtsfeldausfälle und Linsenschlottern. Dadurch habe ich einen starken schwankenden Visus. Es besteht die Gefahr das sich meine Netzhaut sich ablöst. Dies hat die Augenklinik und mein Augenarzt bestätigt. Ich habe noch weitere Krankheiten Rheuma ect. Depressionen habe ich weil ich weiss, dass ich eines Tages blind sein werde. Vorab habe ich mir von der BFW für Sehbehinderte und Blinde einen Bericht erstellen lassen,der klar aussagt, dass es großes Bedenken gibt mit meiner Augenkrankheit und mit schwerwiegenden Augen Veränderung noch ueberhaupt eine Taetigkeit nachgehen kann. Ich bin 54 Jahre und habe einen GDB 60. Ich bin seit Anfang des Jahres arbeitslos und erhalte von der Arbeitsagentur keine Stellen mehr. Es heißt ja von der DRV Reha vor Rente. Muss ich eine Reha machen? Danke. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alarmcobra,

im noch offenen Rentenverfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung auch geprüft, ob evtl. eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme Sinn machen würde (wie von Ihnen bereits erwähnt: Grundsatz… Reha vor Rente). Ob diese Entscheidung in Ihrem konkreten Fall allerdings getroffen wird ist unklar. Sie müssen sich daher noch gedulden und das Ergebnis abwarten. Sollten Sie mit der Entscheidung im Bescheid nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit Rechtsmittel (z.B. Widerspruch) einzulegen.

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2 Antworten

Schadeam 25.05.2015 | 22:59
Auch hier kann man im Forum nur raten die Entscheidung über den Antrag abzuwarten. Spekulationen bringen Sie nicht weiter, in 3-4 Monaten wissen Sie hoffentlich mehr.
W*lfgangam 26.05.2015 | 18:35
Hallo alarmcobra, die AfA hat eigene Regeln, um die Sie nicht herumkommen - die sehen nur ihre Leistungspflicht/IHR Leistungsvermögen und eigene Möglichkeiten, die ggf. gerechtfertigt zu 'umgehen'/einzufordern ...eben vorrangig eine Reha über die DRV anzuschieben (und 'eigenes' Geld zu sparen). Dann müssen alle Beteiligten abwarten, da der EM-Antrag allein für die AfA bedeutungslos ist und so gesehen noch keinerlei Erfolgsaussichten bietet. Insofern ist das der gängige/gesetzlich vorgeschriebene Weg der Afa. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html Gruß w.
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