Hallo Alarmcobra,
im noch offenen Rentenverfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung auch geprüft, ob evtl. eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme Sinn machen würde (wie von Ihnen bereits erwähnt: Grundsatz… Reha vor Rente). Ob diese Entscheidung in Ihrem konkreten Fall allerdings getroffen wird ist unklar. Sie müssen sich daher noch gedulden und das Ergebnis abwarten. Sollten Sie mit der Entscheidung im Bescheid nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit Rechtsmittel (z.B. Widerspruch) einzulegen.