Hallo Zierlich, Referenten haben die Aufgabe, die rechtlichen Schlüsse aus dem Medizinervotum zu ziehen. Getreu dem Rentenversicherungsmotto „Reha vor Rente“ ist zu prüfen, ob eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt und durch die Leistungen einer Rehabilitationsmaßnahme eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet beziehungsweise eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bewirkt. Soll heißen, dass ggf. vor der Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung auch eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden soll. In solchen Fällen gilt übrigens auch die Ausschlussfrist von 4 Jahren nicht.
Da wird geprüft ob eventuell nochmal eine Reha erfolgen soll oder ob es dann doch LTA werden. Eine EMR wird es eher, bei dieser Konstellation, nicht
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