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Experten-Antwort

EMR-Antrag mit mehrmaliger Reha-Klinik Ablehnung

von iphone18.03.2025 | 14:37
321 Ansichten
4 Antworten

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Liebes Forum, ich bräuchte bitte mal das "Schwarmwissen". Mein EMR-Antrag läuft jetzt seit 14 Monaten, bin ausgesteuert u. das ALG1 läuft in 2 Monaten aus. Die DRV fordert von mir nun die 5 Reha-Maßnahme, alle 4 Kliniken zuvor haben mich wegen meiner Krankheiten abgelehnt. Lt. Suchfunktion scheine ich nicht allein mit dem Problem darzustehen. Die DRV bewertet die zahlreichen Arztbefunde u. S0051-Befunde irgendwie anders als meine Fachärzte. Die DRV weigert sich beharrlich einen Gutachter zu beauftragen, der meinen Zustand bewertet. Nach div. Anrufen bei der DRV möchte man auch gerne auch den 6 oder mehr Rehaversuche wagen. Nach Rücksprache mit der DRV ist man dort durchaus willens auch 10 Versuche zu machen (Herr ...., vielleicht finden wir im 10 Anlauf die richtige Einrichtung für Sie). Es scheint die DRV auch nicht zu interessieren, dass ich mit hohem Pflegegrad 3 (65 Punkte) viele Stunden betreut werden muss. Die DRV rückt einfach nicht von dem Grundsatz Reha vor Rente ab. Da ich jetzt wohl keine Konsequenzen (mangelnde Mitwirkung mit ggf. ALG1-Kürzung) mehr befürchten muss, würde ich mir gerne eine Rehaunfähigkeit attestieren lassen (kein Problem lt. Ärzten). An sich dachte ich, dass 5 Reha-Ablehnungen schon viel über die Rehatauglichkeit sagen, aber lt. DRV ist dies nur ein Indiz dafür, dass die Kliniken nicht das entsprechende Behandlungsangebot/Fitting für mein Krankheitsbild bereitstellen können. Ist dies der richtige Ansatz u. würde ich damit zu einer neuen Bewertung einschließlich einem Gutachtertermin gelangen? An sich wollte ich ohne Fachanwalt auskommen. Danke für die Antwort(en) im voraus. Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo iphone,

 

Ihr Fall stellt sich relativ komplex dar, wir hoffen Ihnen dennoch einige wichtige Hinweise geben zu können :

 

Ein ärztliches Attest, dass Ihre Reha-Unfähigkeit bescheinigt, kann helfen, den Grundsatz " Reha vor Rente" zu entkräften. Lassen Sie sich daher von Ihrem behandelnden Arzt bestätigen, warum eine Reha medizinisch nicht möglich oder erfolgversprechend ist und legen Sie dies der DRV vor.

 

Falls die DRV dennoch auf einer Reha-Maßnahme besteht, empfehlen wir Ihnen sich von einem Sozialverband-wie dem SoVD oder VdK-beraten und unterstützen zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Androidam 18.03.2025 | 14:45
Prinzipiell haben Sie natürlich eine Mitwirkungspflicht bei "Rente vor Reha". Wenn die DRV Ihre dauerhafte Rehaunfähigkeit nicht anerkennen will (die Sie natürlich entsprechend ärztlich belegen müssen) und Ihren EM-Rentenantrag nicht weiterbearbeitet: ein Sozialverband wie VdK oder SoVD kann ggf. weiterhelfen oder dann eben doch ein Fachanwalt.
KSCam 18.03.2025 | 15:52
Genau das Gleiche war doch vor einigen Tagen (höchstens 2 oder 3 Wochen) bereits Thema dieses Forums - glauben Sie, dass Sie heute eine andere Antwort erhalten als vor kurzem? Das können Sie nicht in einem Forum klären.
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