Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass man nicht mehr mindestens 3 Stunden am Tag (!)arbeiten kann. Weniger als 3 Stunden am Tag (!) sind damit kein Problem - eine wöchentliche Höchstgrenze oder die Einhaltung des Wochenendes sind in der entsprechenden gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen.
Also würde ich sagen: Ja.
Die Hinzuverdienstgrenzen müssen aber natürlich beachtet werden.