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Experten-Antwort

EMR+arbeiten

von Lupo21.01.2011 | 08:53
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3 Antworten

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bei voller Erwerbsminderungsrente (arbeitsfähig unter 3 Std.): dürfen das dann wirklich am TAG nicht mehr als 2,99 STD sein, oder kann man das auch wöchentlich berechen? also 1 Tag 6 STD, dann 2 Tag 0 Std usw. Darf man in der Woche dann 7 * 2,99 Std. arbeiten oder nur 5 *2,99 Std?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.01.2011 | 09:33

Hallo Lupo,

die gesetzliche Definition sagt: volle Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn man nicht mehr wenigstens 3 Stunden am Tag (!) arbeiten kann.

Ob bei Ihrem Rentenversicherungsträger jemand genauer nachfragt, wie sich die Stunden verteilen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit z.B. 10 Stunden wöchentlich vorlegen, kann ich nicht beurteilen. Es ist möglich, dass die Arbeit von 6 Stunden an einem Tag zumindest Anlass ist, zu prüfen, ob Sie dann nicht auch immer 6 Stunden arbeiten können. Es kann aber auch sein, dass Sie objektiv medizinisch nicht mehr als 3 Stunden arbeiten können und alles was darüber hinaus geht dann "auf Kosten der Restgesundheit" (üblicher Ausdruck der RV) geht.

Ohne genauere Kenntnisse der Umstände in Ihrem Fall kann ich da nichts mit Bestimmtheit sagen. Feststeht nur, dass Sie die Aufnahme einer wie auch immer gearteten Beschäftigung Ihrem RV-Träger melden müssen.

2 Antworten

Hansam 21.01.2011 | 09:23
Pro Tag dürfen Sie nur unter 3 Stunden arbeiten und können auch keine " Verrechnung " für 1 Woche oder 1 Monat oder sonst etwas. Nur unter diesen Voraussetzungen hat man ihnen die EM-Rente genehmigt ! Halten Sie ich nicht an diese Voraussetzung und wenn die RV davon - auf welchem Wege auch immer... - erfährt, könnte eine Rentenüberprüfung eingeleitet werden an deren Ende dann die Entziehung / Nichtverlängerung ihrer EM-Rente steht. Spätestens jedoch beim nächsten EM-Verlängerungsantrag und einer Begutachtung wären Sie dann in aktuter Erklärungsnot... Das Sie zusätzlich unbedingt auch die 400 Euro Regelung einhalten müssen dürfte ihnen ja wohl auch klar sein.
W*lfgangam 21.01.2011 | 22:39
...gut dass Sie darauf hingewiesen haben - um der unsinnigen Annahme >ich 'darf' nur unter 3 Std./täglich< bei voller EM, sonst ist die Rente gleich weg - um mal hier bei dieser Einzelfrage ein wenig Klarheit zu geben. Nachhaltig: wenn der med. Dienst der DRV festgestellt hat, die/der kann nix/null und er/sie robbt 12 Std. täglich durchs Bergwerk (oder durch den Futtermitteltrog der Dioxinbeimischer) ...dann ist der Zeitwert unbedeutend, wenn es auf Kosten der festgestellten/nicht wiederherstellbaren Gesundheit geht, der Hinzuverdienst/die Einhaltung der Grenzwerte zählt. Eine Überschreitung der Zeitgrenze gibt der DRV natürlich auch Anlass zur Prüfung - nachrangig aber, wenn sich, wie eben gesagt, med. Zweifel erübrigen. Gruß w. PS: Die Red. macht vielleicht mal einen Artikel draus 'Was darf ich bei EM arbeiten, ist der Zeitwert wirklich entscheidend, welche Mitteilungspflichten stehen schon im Rentenbescheid'.
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