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EMR auf unbestimmte Dauer

von Alfred13.08.2009 | 12:21
1354 Ansichten
6 Antworten
Mit 56 habe ich die Volle Erwerbsminderungsrente auf Unbestimmte Zeit mit der 3 Verlängerung bekommen. Besonders Anzumerken!!! immer schnell und Problemlos!!! meinen Dank an die DRV!!! Aber was heist das für mich? bis zur Rente keine Prüfung mehr? was geschieht? Danke!

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.08.2009 | 14:04

Hallo Alfred,

Ihnen wurde eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer zuerkannt. Eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen erfolgt in der Regel nur dann, wenn hierfür ein Anlaß gegeben ist. Sollten Sie beispielsweise ein mehr als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingehen, könnte dies als Anlaß einer Überprüfung dienen.

Sie haben angegeben, dass Ihre Rente 3-mal verlängert wurde. Liegt der Weiterzahlungsbeginn im Zeitrauim 1.1.1992 - 30.4.2007 könnten Sie eine Neuberechnung der Weiterzahlungen mit jeweils einem neuen Rentenbeginn beantragen.

Moderatoren-Antwortam 17.08.2009 | 08:19

Hallo Maiki 13,

grundsätzlich ist es auch als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit möglich, eine Reha zu bekommen. Stellen Sie doch einfach einen Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation und warten Sie die Entscheidung ab.

4 Antworten

Egbertam 13.08.2009 | 12:38
Hallo Alfred, die DRV kann bis zur Zahlung des Altersruhegeldes jederzeit die Rentenberechtigung überprüfen! Egbert
Alfredam 13.08.2009 | 15:35
Hallo Experte Danke für Rasche Antwort zur Berechnung noch mal nachgefragt VEMR auf unbestimmte! Dauer Verlängerungen alle im Jahr 2000 sind im Bezug auf die Berechnung Vorleufig im Bezug auf Berechnung der Rente Kommt die neuberechnung nicht Automatisch ?
Maiki13am 14.08.2009 | 16:03
Frage an den Experten:Beziehe eine Volle-Erwerbsunfähigskeits-Rente wegen Krankheiten u.Psychosomatischer Leidensdruck.Wie sieht es aus wenn meine psychische Krankheit schlimmer wird u.kann man da eine Kur beantragen bei der LVA o.AOK.Habe auch ein Schreiben von Uni Freiburg wo man mir unbedingt eine psychosomatische Behandlung empfohlen wird.
Gorgioam 26.08.2009 | 14:06
Wann beginnt bei einer sogenannten Arbeitsmarktrente die Regelaltersgrenze wenn der Behinderungsgrad weniger als 50% beträgt. Mit 60,63 oder 65-jahren. Durch den Rentenabschlag von 10,8% ist man zumindest was die Abzüge betrifft den schwer behinderten gleichgestellt.
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