Hallo Alfred,
Ihnen wurde eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer zuerkannt. Eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen erfolgt in der Regel nur dann, wenn hierfür ein Anlaß gegeben ist. Sollten Sie beispielsweise ein mehr als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingehen, könnte dies als Anlaß einer Überprüfung dienen.
Sie haben angegeben, dass Ihre Rente 3-mal verlängert wurde. Liegt der Weiterzahlungsbeginn im Zeitrauim 1.1.1992 - 30.4.2007 könnten Sie eine Neuberechnung der Weiterzahlungen mit jeweils einem neuen Rentenbeginn beantragen.
Hallo Maiki 13,
grundsätzlich ist es auch als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit möglich, eine Reha zu bekommen. Stellen Sie doch einfach einen Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation und warten Sie die Entscheidung ab.
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