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Experten-Antwort

EMR aus Schweiz ablehnbar?

von AmyRa05.04.2020 | 21:17
254 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe erstmals eine befristete EMR. Bei der Antragstellung 2018 hatte ich wahrheitsgemäß Versicherungszeiten im Ausland (Schweiz) angegeben. Beraten bzw. weiterführend darüber aufgeklärt/informiert wurde ich nicht. Ich wusste also nicht mal, dass mein deutscher Antrag gleichzeitig ein Rentenantrag i.d. Schweiz ist (das hab ich nun gestern mir erst hier angelesen). Während der hiesigen Bearbeitungszeit (inkl. Widerspruch) von 1,5 Jahren habe ich auch nie wieder etwas zum Thema Schweiz gehört und krankheitsbedingt (ein sich verschlechternder Zustand) auch keinen Gedanken daran verschwendet. Einen Monat nach der Bewilligung der EMR traf dann ein pauschaler Brief aus CH ein - zur Info, dass man sich mit der DRV Bund jetzt austauscht (warum, was, wie - kein Wort). Mein Anruf dazu in Berlin brachte auch keine Erkenntnisse - mir konnte niemand etwas dazu sagen. Also nahm ich an, die DRV teilt der CH nun automatisch meine befristete EMR mit - auf etwaige Rentenbezüge aus der CH hab ich gar nicht spekuliert. Wieder 1 Monat später kam nun ein Megabrief von über 30 Blättern/Fragebögen aus CH - ohne irgendeine Info, was das ist bzw. wie jetzt der Ablauf wäre. Scheint, als ob das jetzt ein gesonderter Antrag auf IV für die Schweiz wäre? Also wurde wohl seit Antragstellung 2018 gar NICHTS an erhobenen Befundberichten, Gutachten, Untersuchungsergebnissen usw. automatisch und parallel an die Schweizer Rentenkasse weitergeleitet. Meine Berliner Sachbearbeiter erreiche ich wegen Corona überhaupt nicht mehr und die Telefonzentrale, die alle Anrufe entgegen nimmt, konnte mir keinerlei Auskunft geben. So und jetzt meine Fragen: --------> 1.) Beginnt jetzt quasi eine erneutes mehrmonatiges/mehrjähriges eigenständiges Rentenverfahren in der CH (also wieder mit neu einzuholenden Arztberichten, einzureichenden Befunden und ggf. neuem Gutachten o.ä.) ?? 2.) Ich habe weniger als 1,5 Jahre schweizer Zeiten und dabei seinerzeit ein sehr geringes Grundgehalt bezogen (der Rest war auf Provisionsbasis) - folglich würde eine etwaige IV-Rente (sollte sie denn überhaupt beschieden werden voll/teilweise) äußerst gering ausfallen (unterer zweistelliger Betrag). Dafür ist der zu betreibende Aufwand absolut unverhältnismäßig (allein die 30 auszufüllenden Blätter würden für mich einen extremen Kraft-/Energieaufwand darstellen; von dem was u.U. da noch auf mich zukommen könnte ganz zu schweigen). Kann ich also irgendwie auf eine event. IV-rente aus der CH verzichten bzw. eine derartige Überprüfung ablehnen?? Ich bin von den 1,5-jährigen deutschen Rentenverfahren noch immer völlig fertig und möchte mich jetzt auf meine Gesundung konzentrieren. Darf man den Antrag CH - von dem ich ja nichtmal wusste, dass ich ihn wohl automatisch gestellt habe - jetzt zurückziehen?? 3.) Oder bin ich verpflichtet, diese minimale CH-Rente zu beantragen (Mitwirkungspflicht?)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AmyRa,

auch ich kann Sie in dieser Angelegenheit nur an den Schweizer Versicherungsträger verweisen. Es sollte jedoch kein Problem sein, auf die Antragstellung aus der Schweizer Rentenversicherung zu verzichten.

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17 Antworten

Einfacham 05.04.2020 | 21:35
Alles Fragen die Sie an den Absender des Fragebogens, an die schweizerische Rentenversicherung, stellen sollten.
KSCam 05.04.2020 | 22:06
M.E. können Sie der CH Rentenversicherung einfach mitteilen dass Sie kein Interesse an der Durchführung des IV Rentenverfahrens haben. Wenn Sie nicht mitwirken - also die 30 Bögen nicht ausfüllen - können die Kollegen in CH nichts prüfen und nichts entscheiden. Und sind wahrscheinlich froh über die ersparte Arbeit. Verbindlich werden Sie aber nur aus CH Antwort erhalten. Und wenn Sie für die 1,5 Jahre "gefühlte 40 sFR Rente" wollen, füllen Sie das "Zeug" eben aus. Müssen Sie selbst entscheiden. Wenn es nur um 1,5 Jahre im Ausland geht, ist es auch nicht schlimm, dass das Verfahren erst jetzt läuft (oder eben nicht). Alles Gute.
Pustekuchenam 06.04.2020 | 09:40
man kann nicht einfach so verzichten. Auch die DRV benötigt Geld auch von der Schweiz.( umgekehrt auch) das wird das System DRV und AHV Schweiz nicht zulassen. Wenden Sie sich an die Rentenkasse / Auslandskasse Genf . Sie werden doch nicht auf etwa 1,5 Jahre Rentenbeiträge / Anrechnung zur Ihrer Rente EMR in Deutschland so verzichten. Dies machen Sie gerade. Füllen Sie den Antrag, wird wohl die Rentenklärung auch nur zum Teil aus. Legen Sie Kopien der Arbeitsverhältnisse Schweiz bei. Wenn es wirklich nicht geht, ein kurzer Brief ( geht ja auch hier im Internet mit dem Schreiben ) eine kurze Klärung, mehr wie 1-2 Arbeitsstellen werden es doch nicht sein. Zeugnisse Verträge Arbeitsnachweise Versicherungsnummer der AHV etc dazu das wars. Versuchen Sie mal auf Ihre EMR zu verzichten, das geht genau so wenig. Gruß Der Rat der DRV hier, der verwundert doch mehr sehr.
W°lfgangam 06.04.2020 | 19:02
Zitat von Pustekuchen anzeigenausblenden
Hallo Pustekuchen, warum (ist doch völlig zutreffend), warum sollte die DRV 'Rentengeld' von der Schweiz benötigen? Hier handelt es sich nicht um FRG-Zeiten - wo grundsätzlich eine vollständige Anrechnung der Auslandsrente auf die zeitgleichen dtsch./eingegliederten Versicherungszeiten erfolgt. Ist bei der Schweiz nicht so ...hier verzichtet der Versicherte ggf. zu seinen Ungunsten auf ein paar Cent im Rahmen der inner-/überstaatlichen Berechnungsmodalitäten - und seine Rente aus Schweiz, nach den dortigen Anspruchsvoraussetzungen. Gruß w. PS: Es kann niemand gezwungen werden, seine ausländischen Rentenansprüche für die DRV zu aktivieren ...hier halte ich aber den etwaigen Verzicht für unsinnig – aus dtsch. Sicht. Welche Vor-/Nachteile damit in CH verbunden sind, klärt der Fragesteller mit dem RV-Träger in der Schweiz.
KSCam 06.04.2020 | 20:17
hallo Pustekuchen, ich glaube Sie verrennen sich da in irgendeiner Theorie. In der Praxis sieht das wohl so aus: 1) Warum sollte die DRV es jemanden verbieten ausländische Antragsformulare nicht auszufüllen? Ist uns doch egal ob der Kunde letztlich aus CH Geld bekommt oder nicht. Die Rente in D wird ohnehin nur aus den deutschen Beiträgen berechnet. Wenn es um die Wartezeit geht, zählen die bestätigten CH Monaten mit - ob daraus Geld fließt ist für die DRV egal. 2) Die AHV/IV wird einem im Ausland - hier D - lebenden Menschen sicher auch nicht auf die Füße steigen wenn der die Anträge nicht zurückschickt und sie nichts zahlen müssen. Die werden notfalls das Verfahren wegen fehlender Mitwirkung einstellen und sich denken dass "der komische Deutsche sich schon melden wird, wenn er Geld aus CH will - er hat ja die Formulare". Und damit wartet die CH Behörde ab. 3) Stress könnte der Fragesteller bestenfalls mit dem Sozialamt bekommen, wenn er die deutsche Rente mit diesen Leistungen aufstocken muss oder will. Sofern das Sozialamt von den 1,5 Jahren in CH Wind bekommt, könnten die zickig werden, weil die deutsche Sozialhilfe geringer ausfallen würde wenn der Kunde "seine 40 sFR" bekäme. Aber das geht der "DRV sonstwo vorbei", das ist dann das ureigene Problem des Kunden. Somit muss er/sie entscheiden ob der die Formulare für die Schweiz ausfüllt oder es bleiben lässt, weil er/sie zu bequem dazu ist.
Pustekuchenam 07.04.2020 | 11:44
Hallo KSC Koscher ist es nicht, diese 1,5 Jahre Versicherungzeit nicht zu nennen, bzw. zu verzichten. Die Schweiz deren Verwaltung, wird auf jeden Fall nicht locker lassen. Für die Anrechnung der Gesamt Rentenzeit Ich habe selbst versucht auf eine kleine Schweizer Rente zu verzichten. Es ist mir nicht gelungen. Die DRV und AHV machen da schlicht nicht mit. Es genügt, wenn er 1 formlosen Brief schreibt, die AHV Nummer der Schweiz und seinen Arbeitgeber nennt. Wenn schon hier 1 ellenlanger Beitrag geschrieben wird, dürfte dies auch kein Problem sein. Gruss
KSCam 07.04.2020 | 12:23
Egal was Sie und ich darüber denken, hat der Fragesteller alle Informationen die er benötigt. Was er draus macht ist sein Bier. Schönen Tag noch.
AmyRaam 07.04.2020 | 22:27
Zitat von Pustekuchen anzeigenausblenden
Tja Hr./Fr. pustekuchen, dann wäre es wirklich sehr hilfreich und nett, wenn Sie mir über ihren o.g. Versuch nähere Informationen verraten würden. Warum ist ein Verzicht nicht gelungen (Grund/Gründe)?? Wieso zwingt die Schweizer Rentenkasse jemanden aus Deutschland zu einem Rentenverfahren, dessen Aufwand (Zeit, Kosten) deutlich höher liegt, als das zu erwartende Ergebnis?? Was können Sie mir generell zum Verfahrensablauf berichten (Dauer, was wird erneut geprüft/wird überhaupt erneut geprüft oder genügen die erhobenen Befundberichte der DRV usw.)?? Was sollte in dem von Ihnen oben erwähnten formlosen Brief stehen?? Und wieso sollte so ein formloser Brief genügen, wo doch der schweizer Antrag 30 Seiten umfasst?? Diesen ausführlichen Antrag müssten Sie ja dann bereits kennen und damit auch wissen, dass es eben sehr ausführliche und auch teils befremdliche Fragebögen sind, die nichtmal so nebenbei zu bewerkstelligen sind. Vielen lieben Dank vorab!
Pustekuchenam 08.04.2020 | 09:33
Amy Ray es gibt ein Sozialabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Das regelt genau das Prozedere, ob das Rentabel ist, völlig uninteressant. An dieses Vertragswerk sollte sich die DRV halten. Basta und nicht so einen Unsinn hier schreiben. Die Schweizer Verwaltung ist wie die Deutsche, Sie wird das klären. Ich habe versucht auf e1 Schweizer Rente zu verzichten ( um die 500.-- Sfr ) bis hin zum Vorschlag ich spende dies dem Kindergarten. Das ging über Jahre. Es ist mir nicht gelungen. Die " Sozialkassen " sind erbarmungslos. Im Nachhinein heute es ist mir Gleichgültig
Schadeam 08.04.2020 | 12:43
Ich stelle mir gerade das Vorgehen der CH Rentenversicherung vor wenn Sie Recht hätten. Die müssten zunächst die Rücksendung der Fragebögen anmahmen, eventuell mehrfach alle 2-4 Wochen. Reagiert AmyRa dann immer noch nicht, wird vielleicht die DRV eingeschaltet um dem Kunden "Druck zu machen". Bleibt das erfolglos muss wohl oder Übel ein Mitarbeiter flott gemacht werden, der nach Deutschland fährt um AmyRa persönlich zu motivieren die 30 Blätter auszufüllen. Gelingt dies ebenfalls nicht rücken vielleicht Polizei und Gerichtsvollzieher an um AmyRa mit Gewalt und staatl. Zwang dazu zu zwingen. Und parallel dazu wird versucht AmyRa zu verklagen und per Gerichtsurteil zu zwingen diesen Antrag zu stellen? Am endet landet AmyRa wahrscheinlich im Knast? Warum um Himmels Willen soll der Staat / AHV / DRV dieses Gedöhns veranstalten? Nur dazu dass ein Bürger vielleicht 40 Fränkli bekommt die er /sie nicht will? Überlegen Sie sich mal so ein Szenario und überdenken Ihre gegebenen Antworten - danke.
Pustekuchenam 08.04.2020 | 15:25
Ach Herr Schade die Kontoklärung ist laut Sozial-Abkommen Aufgabe der DRV. Was Sie da erzählen ist sonderbar. Wenn der Versicherte hier ein ellenlanges Schreiben loslässt, ist doch die Frage, ob er wirklich zu bequem ist der Schweiz und auch damit der DRV mit seinen Angaben zu helfen. 1^Brief 3 Sätze AHV Nr. Arbeitgeber Zeitraum das wars. Was für einen Stuss würden Sie Schreiben, wenn die DRV so von Ihren Versicherten gegängelt würde. Am Schluß landet der Versicherte bei der Sozialhilfe und dann geht das Theater in Deutschen Verwaltungen los. So ist das nun mal auch bei der DRV, den Ratschlag hier so zu geben ist doch Quatsch pur von der DRV.
****am 08.04.2020 | 19:59
Zitat von Pustekuchen anzeigenausblenden
Hallo Pustekuchen, ich weiß nicht wann und unter welchen Voraussetzungen Du auf deine AHV Rente verzichten wolltest und warum der Verzicht abgelehnt wurde, aber grundsätzlich sollte es möglich sein, siehe mal hier Seite 35 Pkt. 1.11 https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6857/download?version… und hier (ganz aktuell Stand 2019) in Art. 23 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002163/inde… Noch einen schönen Abend PS: Vielleicht sind die Schweizer ja jetzt in Coronazeiten froh wenn jemand auf seine 500.- Franken verzichtet.
AmyRaam 08.04.2020 | 20:50
DANKE für eure Antworten KSC, Experten, W°lfgang, Schade und **** Besonderen Dank für: 1. den amüsanten Beitrag von @Schade 2. den hilfreichen Erstbeitrag von @KSC 3. den informativen Beitrag von @**** mit den Links ---> leider funktioniert nur der zweite (der erste bringt mir Error)
KSCam 08.04.2020 | 21:39
an Pustekuchen: Sie schreiben Blödsinn, denn es geht nicht um eine Kontenklärung, sondern um einen Rentenantrag aus CH für 1,5 Jahre. Das Konto ist wohl längst geklärt, denn die deutsche Rente ist längst durch. Und dass es eventuell mit dem Deutschen Sozialamt Stress geben könnte, habe ich bereits in meinem 1. Beitrag geschrieben. Von etwaiger Bedürftigkeit hat aber AmyRA nichts geschrieben, sondern nur dass er/sie es Leid ist die Mühen mit einem ausländischen Antrag auf sich zu nehmen. Das ist durchaus verständlich und nachvollziehbar, vor allem weil es nicht um viel Kohle geht. Dass die Schweizer für 1,5 Jahre keine 500 Franken zahlen, wissen Sie doch auch, oder? Sie , lieber Pustekuchen haben andere Erfahrungen in einem ganz anders gelagerten Fall gemacht. Die will Ihnen niemand nehmen - bitte verlagern Sie aber auch nicht Ihr Problem auf andere. Lassen Sie es doch einfach gut sein
Pustekuchenam 09.04.2020 | 08:48
Hallo KSC der Fragesteller verliert dadurch etwa 30-50 Euro Monat. Die DRV hält sich nicht an Sozialabkommen. Wenn er damit Leben kann und lange Kommentare von sich gibt, dies geistig geht, dann liegt das Problem beim Fragesteller. Einen 30 Seiten Fragebogen der Schweiz, den kenne ich nicht. Es waren max 4 Seiten und ein Brief mit Angaben, der genügt auch. Gruß. schöner Tag heute, nur das C stört mächtig
Schadeam 09.04.2020 | 14:26
Wieso hält sich die DRV eigentlich nicht ans Sozialabkommen, bzw. nicht an die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU? Die DRV hat doch alles getan was in deren Macht steht? Das "einzige Problem" ist dass AmyRa die Anträge nicht ausfüllen will. Das gehört aber nur wirklich nicht zu den Pflichten die die DRV nach dem Abkommen hat! Sie haben schon komische Ansichten.
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