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Experten-Antwort

EMR BEFRISTET -AU

von Fragezeichen29.08.2024 | 15:08
201 Ansichten
3 Antworten
Hallo Expertenteam, Nach langjähriger Odyssee (und Chronifizierung der Symptomatik) wurde mir nun eine volle EM-Rente, für 2 Jahre befristet, bewilligt. Nun meine Frage: benötige ich weiterhin fortlaufende AUs meines Hausarztes? Auch evtl.als Nachweis für eine evtl. kommende Weiterbewilligung? Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Vielen Dank schonmal.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2024 | 15:27

Hallo,

 

nein, die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist für den Bezug der Rente bzw. zum Aufrechterhalten des Rentenanspruchs nicht erforderlich. Falls Sie sich aufgrund Ihres Gesundheitszustands zum gegebenen Zeitpunkt  dafür entscheiden, einen Antrag auf Weitergewährung der Rente zu stellen, kann es - vorausgesetzt, Sie erteilen im Rahmen der Antragstellung Ihr Einverständnis - sein, dass aktuelle medizinische Unterlagen, ärztliche Aussagen, Berichte, etc., dann Bestandteil der erneuten sozialmedizinischen Prüfung werden. AU-Bescheinigungen sind aber in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.

Zu Ihrer Frage, was sonst noch zu beachten ist: In Zusammenhang mit dem Rentenanspruch bestehen diverse Rechte und Pflichten. Sämtliche maßgeblichen Hinweise und Informationen dazu können (und sollten Sie auch) in Ihrem Rentenbescheid nachlesen. Falls nach entsprechender Lektüre des Bescheids weiterhin Unklarheiten bestehen, empfehlen wir Ihnen, sich ggf. den Bescheid und die mit dem Rentenanspruch einhergehenden Rechte und Mitteilungspflichten in einer persönlichen Beratung detailliert erläutern zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!

2 Antworten

am 29.08.2024 | 15:16
Kein Problemam 29.08.2024 | 15:17
Nein, niemand braucht mehr AU-Bescheinigungen von Ihnen, zuallerletzt die DRV. Ihre Arzttermine sollten Sie natürlich weiterhin wahrnehmen, damit Sie dann bei der anstehenden Verlängerung aktuelle Befundberichte vorlegen können (AUs interessieren da aber niemanden).
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