Hallo,
nein, die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist für den Bezug der Rente bzw. zum Aufrechterhalten des Rentenanspruchs nicht erforderlich. Falls Sie sich aufgrund Ihres Gesundheitszustands zum gegebenen Zeitpunkt dafür entscheiden, einen Antrag auf Weitergewährung der Rente zu stellen, kann es - vorausgesetzt, Sie erteilen im Rahmen der Antragstellung Ihr Einverständnis - sein, dass aktuelle medizinische Unterlagen, ärztliche Aussagen, Berichte, etc., dann Bestandteil der erneuten sozialmedizinischen Prüfung werden. AU-Bescheinigungen sind aber in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.
Zu Ihrer Frage, was sonst noch zu beachten ist: In Zusammenhang mit dem Rentenanspruch bestehen diverse Rechte und Pflichten. Sämtliche maßgeblichen Hinweise und Informationen dazu können (und sollten Sie auch) in Ihrem Rentenbescheid nachlesen. Falls nach entsprechender Lektüre des Bescheids weiterhin Unklarheiten bestehen, empfehlen wir Ihnen, sich ggf. den Bescheid und die mit dem Rentenanspruch einhergehenden Rechte und Mitteilungspflichten in einer persönlichen Beratung detailliert erläutern zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!
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