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Experten-Antwort

EMR befristet/unbefristet

von Bini04.11.2020 | 14:41
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14 Antworten

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Liebe Ratgebende, auch auf die Gefahr hin, dass sich die Frage wiederholt, bitte ich Sie, mir kurz zu erklären, warum die befristete EM-Rente erst im 7. Monat nach Leistungsfall beginnt/gezahlt wird, eine unbefristete Rente aber sofort? Habe bereits recherchiert aber mir bleibt es unverständlich. Zitat: "Wir leisten die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, weil die Rente befristet ist." Was ist der Hintergrund dieser Begründung? Vielen Dank im Voraus Bini

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bini,

dies ist gesetzlich geregelt.

§ 101 Abs. 1 SGB VI

"Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet."

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13 Antworten

Ouzam 04.11.2020 | 15:06
Hintergrund ist der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck der Risikoverteilung (Kostenverteilung). Bei einer befristeten Rente geht man von der Möglichkeit der Besserung aus, sodass ein Teil des Risikos noch auf KK verteilt werden kann. Bei einer unbefristeten EM geht man von einer so schwerwiegenden und nach aktuellen Stand irreversiblen Einschränkung aus, dass hier alleinig und sofort die Rentenversicherung zuständig ist.
Schadeam 04.11.2020 | 20:06
Da kann man eigentlich nur sagen, dass es so ist weil es gesetzlich so geregelt ist. Und das schon seit vielen, vielen Jahren - nach meiner Erinnerung war das schon vor 40 Jahren in den "guten alten Zeiten der RVO/AVG" geregelt dass Zeitrenten erst mit dem 7. Monat beginnen. Und wer den Willen des Gesetzgebers erforschen will kann ja nach "uralten Gesetzesbegründungen" fahnden.
Biniam 05.11.2020 | 20:33
Recht vielen Dank für die Antworten. Schimpft bitte nicht mit mir, aber ich muss sagen, dass mir die Regelung des Gesetzgebers unplausibel ist und bleibt. Der Erwerbsgeminderte ist doch in beiden Fällen auf Unterhalt angewiesen, ob sich später Besserung ergibt oder nicht. Ich finde das eigentlich eine Ungleichbehandlung. Ich hatte gehofft, zu erfahren, weshalb das so geregelt ist, was sich der Gesetzgeber "gedacht" und bezweckt hat. Liegt da nicht die Vermutung nahe, dass deshalb prinzipiell erstmal alle Renten befristet werden? Gruß Bini
Biniam 06.11.2020 | 08:07
Guten Morgen DRV, entspannen Sie sich mal, am frühen Morgen nicht gleich aufregen;.) Ich möchte gar nicht diskutieren, sondern den Sinn dieser Regelung verstehen. LG Bini
DRVam 06.11.2020 | 10:03
Ich denke, ich bin entspannter als Sie glauben. Dann warten Sie mal, ob Ihnen jemand eine Begründung für diese gesetzliche Regelung liefert. Könnte aber dauern oder ganz scheitern, da es nicht die Aufgabe dieses Forums ist, politische Entscheidungen zu rechtfertigen.
Biniam 06.11.2020 | 11:52
Guten Morgen DRV, entspannen Sie sich mal, am frühen Morgen nicht gleich aufregen;.) Ich möchte gar nicht diskutieren, sondern den Sinn dieser Regelung verstehen. LG Bini
Ich denke, ich bin entspannter als Sie glauben. Dann warten Sie mal, ob Ihnen jemand eine Begründung für diese gesetzliche Regelung liefert. Könnte aber dauern oder ganz scheitern, da es nicht die Aufgabe dieses Forums ist, politische Entscheidungen zu rechtfertigen.
Och, sind Sie doch nicht so bissig. Das Forum besteht aus so vielen Mitstreitern, hätte doch sein können, dass jemand sagen kann, aus diesen oder jenen Gründen ist das so. Im Übrigen, hatte ich nicht verlangt/erwartet, dass hier politische Entscheidungen gerechtfertigt werden. Wollte keinesfalls, dass Ihr Blutdruck unnötig steigt ;-/ Nicht, dass Sie selbst noch in die Verlegenheit kommen, eine EMR zu brauchen. Trotzdem, vielen Dank! Danke Ouz, trifft vermutlich am ehesten zu: "Hintergrund ist der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck der Risikoverteilung (Kostenverteilung)." Dank auch an den Experten für die Nennung der Rechtsgrundlage. LG Bini
Inibam 06.11.2020 | 12:13
Einmal die genannte Kostenverteilung, weiterhin ist krank/arbeitsunfähig nicht gleich erwerbsgemindert. Die geltend gemachten Gesundheitsstörungen müssen mindestens über 6 Monate zur Einschränkung führen. In diesem Zeitraum besteht ja die Möglichkeit einer Gesundung.
Biniam 06.11.2020 | 13:53
Ach, so gar nicht mehr neugierig, warum der Gesetzgeber so entschieden hat? So dreht sich das Fähnchen im Winde.
Liebe/r DRV Nö, nicht neugierig, sondern wissbegierig - habe auch andere Internetseiten gefunden, evtl. erklärt sich mir das Rätsel. Auf Sie brauche ich ja nicht mehr hoffen ;-) Ich selbst hatte einen Minijob, als ich erkrankte und daraufhin der Leistungsfall eintrat (kurz vor dem Erreichen der 420 Monate Versicherungszeit). Zuvor eine jahrelange Angestellten-Tätigkeit. Danach Arbeitslosigkeit. Dann Minijob. Zum Glück hatte ich mich damals explizit für die Rentenversicherungspflicht mit anteiliger Selbstzahlung entschieden (Ende 2012). Von April 2015 bis März 2016 habe ich in Kliniken und Reha zugebracht. Der Reha-Mitarbeiter hat meine Rente beantragt. Der Leistungsfall durch die Rentenversicherung wurde zum 01.04.15 festgestellt, die Rentenzahlung zum 01.11.15, "weil die Rente befristet ist". Nach Verlängerung 2017 ist nun seit 2019 die Rente unbefristet. Im Grunde stand damals bereits fest, dass ich niemals werde wieder arbeiten können, auch keinen Minijob. Ich beschwere mich hier auch überhaupt nicht, im Gegenteil war ich immer mit der DRV-Bund sehr zufrieden. Ich wollte lediglich in Erfahrung bringen, weshalb Unterschiede bestehen. Mehr nicht. @Inib Danke für die Antwort Gruß Bini
Um Himmels Willenam 06.11.2020 | 19:00
Seit 2015 haben Sie sich diese Frage gestellt? Diese Unklarheit war sicher psychisch sehr belastend und hat daher zusätzlich die Fähigkeit zu einer Berufsausübung stark beeinträchtigt. Wie konnten Sie nur diese quälende Ungewissheit so viele Jahre ertragen?
Biniam 06.11.2020 | 19:45
Nö, die Frage hat sich erst jetzt gestellt, nachdem ich über meine EM-Rente von einer Nachbarin im Nebenhaus angesprochen wurde. Aber schön, dass Ihnen diese Sorge über mich so zu schaffen machte, dass Sie noch sinnfrei antworten mussten. Leider sind hier oft Leute mit ihren Antworten total überfordert. Aber wenn's Ihnen gutgetan hat ;-) LG Bini
Um Himmels Willenam 06.11.2020 | 19:51
Zitat von Bini anzeigenausblenden
Passen Sie nur auf, dass die jetzt fehlende psychische Belastung nicht Ihre Erwerbsminderungsrente gefährdet. Letztendlich wäre dann ja Ihre Nachbarin dafür verantwortlich. :-)
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