Hallo willi,
leider kann in diesem Forum nicht festgestellt werden, welchen Zweck der beratungsärztliche Dienst der gesetzlichen Rentenversicherung damit verfolgt, dass in Ihrem Fall auch ein Befundbericht Ihres behandelnden Arztes angefordert wurde. Sie sollten einfach das weitere Verfahren abwarten. Sofern Sie mit der folgenden Entscheidung (Bescheid) der Rentenversicherung nicht einverstanden sein sollten, können Sie ja Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann.