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Experten-Antwort

EMR bei Schwerbehinderung und nicht erfüllter Wartezeit

von Michael W.26.06.2024 | 15:33
197 Ansichten
4 Antworten
Meine Frau hat eine abgeschlossene Ausbildung und dieser Zeit Pflichtbeiträge entrichtet. Weitere Zeiten konnten nicht erreicht werden auf Grund einer diagnostizierten MS . Die 5 Jahre sind also nicht voll erfüllt.Können die Fehlenden Monate für eine EMR freiwillig gezahlt werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2024 | 04:50

Wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen konnten, können die Voraussetzungen für die EMR nicht mit einer freiwilligen Beitragszahlung erfüllt werden. Sie sollten sich dennoch von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Der Tag der Feststellung der Krankheit muss nicht zwangsläufig der Leistungsfall, also der Zeitpunkt des Bestehens einer vollen Erwerbsminderung sein.

3 Antworten

Mondkindam 26.06.2024 | 15:42
Die Wartezeit muss vor Eintritt des Leistungsfalls erfüllt sein, außerdem müssen in den letzten 5 Jahren 36 Monate mit Pflichtbeiträgen liegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen). Jetzt noch freiwillig Beiträge zu zahlen nützt ihnen also nichts. Es gibt aber noch folgende Möglichkeit: § 53 Abs. 2 SGB VI Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden oder gestorben sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung oder des Todes verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren. Dann müssen auch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein.
KSCam 26.06.2024 | 15:48
In Ergänzung der bereits gegebenen und richtigen Antwort frage ich wie alt Ihre Frau ist, wie lange die Ausbildung zurückliegt, seit wann sie erkrankt ist. Liegt das alles schon Jahre zurück oder ist das ein brandaktueller Vorgang eines noch sehr jungen Menschen? Natürlich gilt aber generell, dass die Bedingungen bei Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein müssen und damit jetzt gezahlte Beiträge nichts mehr bewirken werden. Tipp: persönliche Beratung buchen bei der man ins Versicherungskonto schauen kann.
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