Hallo Susanne,
der geschilderte Sachverhalt klingt ungewöhnlich.
Bitte erbringen Sie den Nachweis/Kopie, dass Sie an der Begutachtung/Untersuchung anwesend waren bzw. teilgenommen haben.
Ihr Rentenversicherungsträger muss dann entscheiden, wie er weiter vorgeht und dies auch dem gegenüber Gericht mitteilen bzw. begründen.
Der Gutachter wird doch wohl eine Kopie/Datei seines Gutachtens haben und kann auf Aufforderung dies erneut an die DRV senden sofern er ein Gutachten erstellt hat.
Ja,habe alles weitergeleitet
Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.
Ja,habe alles weitergeleitet
Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.
Betroffene Hunde bellen. Selbstredend gehören Missstände in die Öffentlichkeit, kann doch jeder wissen, was faul ist im Staate. Wir sind nicht mehr in der DDR, wo alles Versagen der staatsnahen Bediensteten vertuscht wurde. Es ist nunmal ein Unding, dass jemand ins Haus der RV zur Begutachtung bestellt wird und hinterher nichts vorhanden ist. Herr Beamter, in der freien Wirtschaft fliegen Sie für so etwas!
Erstmal ist diese Geschichte sehr ungewöhnlich und ob sie tatsächlich so stimmt, steht dann auch noch auf einem anderen Blatt. Missstände sind zu belegen und nicht nur zu behaupten. Daher bleiben Sie besser mal etwas ruhiger. Leute wie Sie, die nur meckern aber sonst nichts auf die Reihe bekommen, gibt es leider schon mehr als genug.Ja,habe alles weitergeleitet Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.Betroffene Hunde bellen. Selbstredend gehören Missstände in die Öffentlichkeit, kann doch jeder wissen, was faul ist im Staate. Wir sind nicht mehr in der DDR, wo alles Versagen der staatsnahen Bediensteten vertuscht wurde. Es ist nunmal ein Unding, dass jemand ins Haus der RV zur Begutachtung bestellt wird und hinterher nichts vorhanden ist. Herr Beamter, in der freien Wirtschaft fliegen Sie für so etwas!
Ja,habe alles weitergeleitet
Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.
Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.
Hallo Susanne Der DRV (und ggf. Ihnen) liegt bestimmt noch die schriftliche Aufforderung mit Angaben zum Begutachtungsort, Datum und Uhrzeit bezgl. des Termins vor. Wären Sie an diesem Tag nicht zur Begutachtung erschienen, würde mit Sicherheit dazu ein Vermerk in der Akte vorliegen. Ihnen wurde mit der schriftlichen Aufforderung evtl. sogar der Gutachter schon namentlich benannt, zumindest aber beim Termin vorgestellt, sodass sie diesen bei der DRV benennen könnten. Haben Sie z.B. nach dem Gutachtentermin gegenüber der DRV eine Fahrkostenrückerstattung geltend gemacht, dann läge ja der Beweis vor, dass sie zum Termin erschienen sind. Da Sie nunmehr Klage beim SG einreichen, wird das Sozialgericht ggf. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Auftrag geben, was Ihnen nicht unbedingt von Nachteil sein muss (ich habe eine gute Erfahrung damit gemacht)! Alles Gute!Der Gutachter wird doch wohl eine Kopie/Datei seines Gutachtens haben und kann auf Aufforderung dies erneut an die DRV senden sofern er ein Gutachten erstellt hat.Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.
Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.[/quote]
Hallo Susanne
Der DRV (und ggf. Ihnen) liegt bestimmt noch die schriftliche Aufforderung mit Angaben zum Begutachtungsort, Datum und Uhrzeit bezgl. des Termins vor.
Wären Sie an diesem Tag nicht zur Begutachtung erschienen, würde mit Sicherheit dazu ein Vermerk in der Akte vorliegen.
Ihnen wurde mit der schriftlichen Aufforderung evtl. sogar der Gutachter schon namentlich benannt, zumindest aber beim Termin vorgestellt, sodass sie diesen bei der DRV benennen könnten.
Haben Sie z.B. nach dem Gutachtentermin gegenüber der DRV eine Fahrkostenrückerstattung geltend gemacht, dann läge ja der Beweis vor, dass sie zum Termin erschienen sind.
Da Sie nunmehr Klage beim SG einreichen, wird das Sozialgericht ggf. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Auftrag geben, was Ihnen nicht unbedingt von Nachteil sein muss (ich habe eine gute Erfahrung damit gemacht)!
Alles Gute!
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Ja die schriftliche Aufforderung zum Termin habe ich,auch die Fahrtkosten Erstattung kann ich vorweisen. Den Namen vom Gutachter wurde mir leider im Vorfeld nicht mitgeteilt.
Der Gutachter wird doch wohl eine Kopie/Datei seines Gutachtens haben und kann auf Aufforderung dies erneut an die DRV senden sofern er ein Gutachten erstellt hat. [/quote]
Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.[/quote]
Hallo Susanne
Der DRV (und ggf. Ihnen) liegt bestimmt noch die schriftliche Aufforderung mit Angaben zum Begutachtungsort, Datum und Uhrzeit bezgl. des Termins vor.
Wären Sie an diesem Tag nicht zur Begutachtung erschienen, würde mit Sicherheit dazu ein Vermerk in der Akte vorliegen.
Ihnen wurde mit der schriftlichen Aufforderung evtl. sogar der Gutachter schon namentlich benannt, zumindest aber beim Termin vorgestellt, sodass sie diesen bei der DRV benennen könnten.
Haben Sie z.B. nach dem Gutachtentermin gegenüber der DRV eine Fahrkostenrückerstattung geltend gemacht, dann läge ja der Beweis vor, dass sie zum Termin erschienen sind.
Da Sie nunmehr Klage beim SG einreichen, wird das Sozialgericht ggf. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Auftrag geben, was Ihnen nicht unbedingt von Nachteil sein muss (ich habe eine gute Erfahrung damit gemacht)!
Alles Gute!
Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.Hallo Susanne Der DRV (und ggf. Ihnen) liegt bestimmt noch die schriftliche Aufforderung mit Angaben zum Begutachtungsort, Datum und Uhrzeit bezgl. des Termins vor. Wären Sie an diesem Tag nicht zur Begutachtung erschienen, würde mit Sicherheit dazu ein Vermerk in der Akte vorliegen. Ihnen wurde mit der schriftlichen Aufforderung evtl. sogar der Gutachter schon namentlich benannt, zumindest aber beim Termin vorgestellt, sodass sie diesen bei der DRV benennen könnten. Haben Sie z.B. nach dem Gutachtentermin gegenüber der DRV eine Fahrkostenrückerstattung geltend gemacht, dann läge ja der Beweis vor, dass sie zum Termin erschienen sind. Da Sie nunmehr Klage beim SG einreichen, wird das Sozialgericht ggf. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Auftrag geben, was Ihnen nicht unbedingt von Nachteil sein muss (ich habe eine gute Erfahrung damit gemacht)! Alles Gute! [/quote Ja die schriftliche Aufforderung zum Termin habe ich,auch die Fahrtkosten Erstattung kann ich vorweisen. Den Namen vom Gutachter wurde mir leider im Vorfeld nicht mitgeteilt.
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