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Experten-Antwort

EMR Gutachten verschwunden

von Susanne11.05.2021 | 10:38
208 Ansichten
14 Antworten
Hallo alle zusammen, Widerspruch für EMR wurde abgelehnt.Darauf habe ich Klage erhoben.Wollte aber gerne Einsicht in das ärztlich Gutachten haben. Die DRV teilte mit,das sie in der Akte kein Gutachten finden könnten,so als wäre ich nie da gewesen.Zum Glück kann ich beweisen,das ich da war. Aber wie geht es jetzt weiter? Ist ja nicht meine Schuld,das Sie das Gutachten nicht finden.Ich war 3,5 Stunden beim Gutachter drin.Kann es mir jetzt passieren,das ich erneut zum Gutachter muss? Hat jemand so einen Fall schonmal gehabt? Vielen lieben Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.05.2021 | 11:26

Hallo Susanne,

der geschilderte Sachverhalt klingt ungewöhnlich.

Bitte erbringen Sie den Nachweis/Kopie, dass Sie an der Begutachtung/Untersuchung anwesend waren bzw. teilgenommen haben.

Ihr Rentenversicherungsträger muss dann entscheiden, wie er weiter vorgeht und dies auch dem gegenüber Gericht mitteilen bzw. begründen.

13 Antworten

Schadeam 11.05.2021 | 10:52
Wenn die Story tatsächlich so stimmen sollte und das Gutachten warum auch immer weg ist, bleibt dem Richter wohl keine andere Möglichkeiten als eine neue Begutachtung anzusetzen. Er könnte Sie natürlich auch selbst begutachten oder würfeln....aber das wäre zunächst mal die Aufgabe des Gerichts zu prüfen wie das Gericht zu einer richtigen Entscheidung kommt. Fragen Sie dort nach!
Bahnhofam 11.05.2021 | 11:04
Der Gutachter wird doch wohl eine Kopie/Datei seines Gutachtens haben und kann auf Aufforderung dies erneut an die DRV senden sofern er ein Gutachten erstellt hat.
Susanneam 11.05.2021 | 11:04
Ja es stimmt so alles wie ichces geschrieben habe.Der Anwalt war auch sehr überrascht.Mal sehen wie es weiter geht.
Susanneam 11.05.2021 | 11:43
Ja,habe alles weitergeleitet
Susanneam 11.05.2021 | 11:07
Bahnhof schrieb

Der Gutachter wird doch wohl eine Kopie/Datei seines Gutachtens haben und kann auf Aufforderung dies erneut an die DRV senden sofern er ein Gutachten erstellt hat.

Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.
Schadeam 11.05.2021 | 11:47
Ja,habe alles weitergeleitet Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.
Susanneam 11.05.2021 | 12:46
Schade schrieb

Ja,habe alles weitergeleitet

Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.

ich habe keineswegs gejammert,unmöglich sowas,wollte einfach nur wissen, was mich erwarten kann.Auch Mitarbeiter der DRV sind nur Menschen,auch Ihnen kann ein Fehler passieren
Luggeram 11.05.2021 | 13:04
Schade schrieb

Ja,habe alles weitergeleitet

Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.

Betroffene Hunde bellen. Selbstredend gehören Missstände in die Öffentlichkeit, kann doch jeder wissen, was faul ist im Staate. Wir sind nicht mehr in der DDR, wo alles Versagen der staatsnahen Bediensteten vertuscht wurde. Es ist nunmal ein Unding, dass jemand ins Haus der RV zur Begutachtung bestellt wird und hinterher nichts vorhanden ist. Herr Beamter, in der freien Wirtschaft fliegen Sie für so etwas!
Ach ja am 11.05.2021 | 13:34
Lugger schrieb

Betroffene Hunde bellen. Selbstredend gehören Missstände in die Öffentlichkeit, kann doch jeder wissen, was faul ist im Staate. Wir sind nicht mehr in der DDR, wo alles Versagen der staatsnahen Bediensteten vertuscht wurde. Es ist nunmal ein Unding, dass jemand ins Haus der RV zur Begutachtung bestellt wird und hinterher nichts vorhanden ist. Herr Beamter, in der freien Wirtschaft fliegen Sie für so etwas!

Ja,habe alles weitergeleitet Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.
Betroffene Hunde bellen. Selbstredend gehören Missstände in die Öffentlichkeit, kann doch jeder wissen, was faul ist im Staate. Wir sind nicht mehr in der DDR, wo alles Versagen der staatsnahen Bediensteten vertuscht wurde. Es ist nunmal ein Unding, dass jemand ins Haus der RV zur Begutachtung bestellt wird und hinterher nichts vorhanden ist. Herr Beamter, in der freien Wirtschaft fliegen Sie für so etwas!
Erstmal ist diese Geschichte sehr ungewöhnlich und ob sie tatsächlich so stimmt, steht dann auch noch auf einem anderen Blatt. Missstände sind zu belegen und nicht nur zu behaupten. Daher bleiben Sie besser mal etwas ruhiger. Leute wie Sie, die nur meckern aber sonst nichts auf die Reihe bekommen, gibt es leider schon mehr als genug.
Berndam 11.05.2021 | 13:30
Schade schrieb

Ja,habe alles weitergeleitet

Aber obwohl eigentlich alles klar war muss so eine Sensationsgeschichte natürlich gepostet werden - macht sich ja immer gut über die DRV / den Staat zu jammern und Missstände anzuprangern.

Natürlich muss/darf Sie, sowas schreiben. Auch ist Verständnis für die Mitarbeiterder DRV vorhanden, nur es muss halt auch mal zugegeben werden das auch dort sowas vorkommen kann. Ihr seid nicht allmächtig Und werdet vom Steuerzahler bezahlt... Nicht vergessen!!!
Nachweisam 11.05.2021 | 14:26
Susanne schrieb

Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.

Der Gutachter wird doch wohl eine Kopie/Datei seines Gutachtens haben und kann auf Aufforderung dies erneut an die DRV senden sofern er ein Gutachten erstellt hat.
Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.
Hallo Susanne Der DRV (und ggf. Ihnen) liegt bestimmt noch die schriftliche Aufforderung mit Angaben zum Begutachtungsort, Datum und Uhrzeit bezgl. des Termins vor. Wären Sie an diesem Tag nicht zur Begutachtung erschienen, würde mit Sicherheit dazu ein Vermerk in der Akte vorliegen. Ihnen wurde mit der schriftlichen Aufforderung evtl. sogar der Gutachter schon namentlich benannt, zumindest aber beim Termin vorgestellt, sodass sie diesen bei der DRV benennen könnten. Haben Sie z.B. nach dem Gutachtentermin gegenüber der DRV eine Fahrkostenrückerstattung geltend gemacht, dann läge ja der Beweis vor, dass sie zum Termin erschienen sind. Da Sie nunmehr Klage beim SG einreichen, wird das Sozialgericht ggf. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Auftrag geben, was Ihnen nicht unbedingt von Nachteil sein muss (ich habe eine gute Erfahrung damit gemacht)! Alles Gute!
Siehe hieram 11.05.2021 | 14:59
Susanne schrieb

Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.[/quote]

Hallo Susanne

Der DRV (und ggf. Ihnen) liegt bestimmt noch die schriftliche Aufforderung mit Angaben zum Begutachtungsort, Datum und Uhrzeit bezgl. des Termins vor.

Wären Sie an diesem Tag nicht zur Begutachtung erschienen, würde mit Sicherheit dazu ein Vermerk in der Akte vorliegen.

Ihnen wurde mit der schriftlichen Aufforderung evtl. sogar der Gutachter schon namentlich benannt, zumindest aber beim Termin vorgestellt, sodass sie diesen bei der DRV benennen könnten.

Haben Sie z.B. nach dem Gutachtentermin gegenüber der DRV eine Fahrkostenrückerstattung geltend gemacht, dann läge ja der Beweis vor, dass sie zum Termin erschienen sind.

Da Sie nunmehr Klage beim SG einreichen, wird das Sozialgericht ggf. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Auftrag geben, was Ihnen nicht unbedingt von Nachteil sein muss (ich habe eine gute Erfahrung damit gemacht)!

Alles Gute!

[/quote

Ja die schriftliche Aufforderung zum Termin habe ich,auch die Fahrtkosten Erstattung kann ich vorweisen. Den Namen vom Gutachter wurde mir leider im Vorfeld nicht mitgeteilt.

Damit haben Sie dann ja zumindest einen Nachweis, dass Sie zum Termin dort waren. Und die DRV ist gefordert, nun noch das dazugehörige Gutachten zu suchen. Vielleicht liegt es ja 'ganz einfach' in der Widerspruchsabteilung 'rum'. oder befindet sich auf dem Weg zum Sozialgericht. Dies wird allerdings hier im Forum nicht zu klären sein. Und andere 'Erfahrungsberichte' werden Ihnen beim Auffinden 'Ihres' Gutachtens auch nicht helfen :-( Und beschleunigt wird das Gerichtsverfahren auch nicht dadurch, dass Sie zuvor das Gutachten selbst noch einmal lesen konnten (bzw. in diesem Fall ja nicht). Also bleibt Ihnen nur, weiter geduldig abzuwarten. Wünsche Ihnen dafür viel Kraft und einen 'langen Atem'!
Susanne am 11.05.2021 | 14:37
Nachweis schrieb

Der Gutachter wird doch wohl eine Kopie/Datei seines Gutachtens haben und kann auf Aufforderung dies erneut an die DRV senden sofern er ein Gutachten erstellt hat. [/quote]

Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.[/quote]

Hallo Susanne

Der DRV (und ggf. Ihnen) liegt bestimmt noch die schriftliche Aufforderung mit Angaben zum Begutachtungsort, Datum und Uhrzeit bezgl. des Termins vor.

Wären Sie an diesem Tag nicht zur Begutachtung erschienen, würde mit Sicherheit dazu ein Vermerk in der Akte vorliegen.

Ihnen wurde mit der schriftlichen Aufforderung evtl. sogar der Gutachter schon namentlich benannt, zumindest aber beim Termin vorgestellt, sodass sie diesen bei der DRV benennen könnten.

Haben Sie z.B. nach dem Gutachtentermin gegenüber der DRV eine Fahrkostenrückerstattung geltend gemacht, dann läge ja der Beweis vor, dass sie zum Termin erschienen sind.

Da Sie nunmehr Klage beim SG einreichen, wird das Sozialgericht ggf. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Auftrag geben, was Ihnen nicht unbedingt von Nachteil sein muss (ich habe eine gute Erfahrung damit gemacht)!

Alles Gute!

Der Gutachtertermin war im Gebäude der Deutschen Rentenversichung.Und die DRV wo ich war,meinte sie hätten auch nichts irgendwo stehen,das ich an dem Tag da gewesen wäre.
Hallo Susanne Der DRV (und ggf. Ihnen) liegt bestimmt noch die schriftliche Aufforderung mit Angaben zum Begutachtungsort, Datum und Uhrzeit bezgl. des Termins vor. Wären Sie an diesem Tag nicht zur Begutachtung erschienen, würde mit Sicherheit dazu ein Vermerk in der Akte vorliegen. Ihnen wurde mit der schriftlichen Aufforderung evtl. sogar der Gutachter schon namentlich benannt, zumindest aber beim Termin vorgestellt, sodass sie diesen bei der DRV benennen könnten. Haben Sie z.B. nach dem Gutachtentermin gegenüber der DRV eine Fahrkostenrückerstattung geltend gemacht, dann läge ja der Beweis vor, dass sie zum Termin erschienen sind. Da Sie nunmehr Klage beim SG einreichen, wird das Sozialgericht ggf. noch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten in Auftrag geben, was Ihnen nicht unbedingt von Nachteil sein muss (ich habe eine gute Erfahrung damit gemacht)! Alles Gute! [/quote Ja die schriftliche Aufforderung zum Termin habe ich,auch die Fahrtkosten Erstattung kann ich vorweisen. Den Namen vom Gutachter wurde mir leider im Vorfeld nicht mitgeteilt.
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