Hallo briwi,
der Anspruch auf Arbeitslosengeld I hängt von der Vorversicherungszeit ab und muss von der Agentur für Arbeit geprüft werden. Der Rentenversicherungsträger kann zur Anspruchsdauer in Ihrem konkreten Fall keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.