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EMR + Hartz IV

von briwi14.07.2009 | 16:48
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich stelle in der nächsten Woche den Antrag auf EMR, da ich zum 30.9. ausgesteuert werde. Heute war ich im Jobcenter und habe mich auf Anraten der DRV vorsichtshalber arbeitslos gemeldet.Kann ja sein, dass die Bearbeitung des Antrags auf EMR lange dauert. Nun war ich sehr erstaunt, dass ich Hartz IV beantragen soll. Ist das richtig? Ich dachte, ich bekomme ALG 1. MFG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo briwi,

der Anspruch auf Arbeitslosengeld I hängt von der Vorversicherungszeit ab und muss von der Agentur für Arbeit geprüft werden. Der Rentenversicherungsträger kann zur Anspruchsdauer in Ihrem konkreten Fall keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.

18 Antworten

Schiko.am 14.07.2009 | 18:09
Kaum vorstellbar, wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen haben Sie Anrecht auf AL I je nach Alter. Habe dies noch so im Kopf: Bis 54 Jahre 12 Monate von 55 bis 57 18 Monate ab 58 24 Monate Bezugszeit von AL I. Mit freundlichen Grüßen.
Britta.Fam 14.07.2009 | 18:29
Die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III begründet gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrwirkung; sie verbietet der Arbeitsverwaltung, die objektive Verfügbarkeit von Arbeitslosen wegen nicht nur vorübergehenden Einschränkungen der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit zu verneinen, bevor der zuständige Rentenversicherungsträger volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat. Die subjektive Verfügbarkeit (Arbeitsbereitschaft) hat die Arbeitsverwaltung eigenständig auf der Grundlage der tatsächlichen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit zu beurteilen und darf sich dabei auch nicht auf die Feststellungen im (ablehnenden) Rentenbescheid der Rentenversicherung berufen. Das Urteil des BSG klärte bereits im Jahre 1999 eine Reihe von Fragen, welche im Zusammenhang mit der sog. Nahtlosigkeitsregelung des heutigen § 125 SGB III (damals § 105a AFG) stehen. Leider nehmen eine Vielzahl der Arbeitsämter in ihrer Verwaltungspraxis diese eindeutige Rechtsprechung des höchsten deutschen Sozialgerichts bis heute nicht zur Kenntnis und erteilen weiterhin falsche Bescheide zum Nachteil der Versicherten und entgegen einer eindeutigen Gesetzeslage.
@Britta.Fam 14.07.2009 | 20:18
Greift die Nahtlosigkeit nicht nur, wenn ansonsten Anspruch auf ALG besteht (Vorversicherungszeit in der ALV)?
briwiam 15.07.2009 | 07:08
Danke für die Antworten. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es falsch mit ALG2 bzw. Hartz IV? Ich habe Anspruch auf ALG1? Jetzt liegt bei mir der Antrag (abzugeben bis spätestens 21.7.), soll ich nochmal zum Jobcenter gehen und nachfragen oder wie verhalte ich mich? Gruß briwi
briwiam 15.07.2009 | 14:34
Hallo, was heisst das konkret? Wie lange ich schon gesetzlich krankenversichert bin? Also ich bin seit 34 Jahren berufstätig und habe immer eingezahlt. Also besteht Anspruch auf ALG1? briwi
Auch Mitleseram 16.07.2009 | 14:00
Darauf würd ich sogar mein Haus verwetten ;-)
Mitleseram 16.07.2009 | 13:58
Ich setz nen Kasten, das briwi das immer noch nicht versteht :-))))
Oh mannam 16.07.2009 | 13:54
Nur eine Frage, können sie lesen????? Der Experte schreibt Ihnen folgendes : der Anspruch auf Arbeitslosengeld I hängt von der Vorversicherungszeit ab und muss von der Agentur für Arbeit geprüft werden. Der Rentenversicherungsträger kann zur Anspruchsdauer in Ihrem konkreten Fall keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Das Schreiben sie : Wie lange ich schon gesetzlich krankenversichert bin? Also besteht Anspruch auf ALG1? briwi Hmmm, schon ein wenig seltsam. Es hat niemand gefragt wie lange sie krankenversichert sind!!!!! Naja versuchen wir es mal so IHRE FRAGE KANN NUR DAS ARBEITSAMT BEANTWORTEN!!!! ACHTUNG ACHTUNG IHRE FRAGE KANN NUR DAS ARBEITSAMT BEANTWORTEN ACHTUNG ACHTUNG IHRE FRAGE KANN NUR DAS ARBEITSAMT BEANTWORTEN ACHTUNG ACHTUNG IHRE FRAGE KANN NUR DAS ARBEITSAMT BEANTOWRTEN
briwiam 16.07.2009 | 16:21
...wie schön, dass es auch kluge Köpfe unter den Mitgliedern in diesem Forum gibt...und alles verstehen, was so geantwortet wird...ich freue mich für diese Typen...schade, dass solche Leute hier überhaupt antworten dürfen!!! Na dann wettet mal schön weiter um Kästen, Häuser etc. Wenn ihr nichts anderes zu tun habt, könnt ihr mir nur leid tun. Es gibt nämlich auch Menschen, die wirklich richtige Sorgen haben. Anscheinend habt ihr keine... Gruß briwi P.S. Lasst einfach in Zukunft eure dummen Kommentare.
Betrachteram 20.07.2009 | 11:44
Die Beiträge von Oh Mann,Mitleser,etc sind sicher nicht die feine englische Art. Aber ich denke ein Körcnchen Wahrheit steckt auch darin. Es wurde Ihnen mehrfach mitgeteilt, das Angaben zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nur die Agentur für Arbeit erteilen kann. Das ist nun wirklich nicht schwer zu verstene, solch ein Satz. Und wenn man dann wieder und wieder die gleiche Sache fragt, muss man sich über solche Kommentare beim besten Willen nicht wundern.
Betrachteram 20.07.2009 | 11:44
Die Beiträge von Oh Mann,Mitleser,etc sind sicher nicht die feine englische Art. Aber ich denke ein Körcnchen Wahrheit steckt auch darin. Es wurde Ihnen mehrfach mitgeteilt, das Angaben zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nur die Agentur für Arbeit erteilen kann. Das ist nun wirklich nicht schwer zu verstene, solch ein Satz. Und wenn man dann wieder und wieder die gleiche Sache fragt, muss man sich über solche Kommentare beim besten Willen nicht wundern.
briwiam 20.07.2009 | 14:09
...ich habe nun mal ( gottseidank!!!) keinen blassen Schimmer von diesen Dingen, woher auch. Seit 35Jahren im Berufsleben, durch Burn-Out und Suizid meiner einzigen Tochter im vergangenen Jahr vollkommen aus der Bahn gworfen... Und ich dachte mir so, dieses Forum ist dazu da, Leuten wie mir zu helfen. Behördengänge etc. fallen nämlich dermassen schwer... Und wer das nicht versteht, kann mir einfach nur leid tun! briwi
Betrachteram 21.07.2009 | 11:19
Dieses Forum ist ja auch dazu da, einem zu helfen. Das hat es ja in Ihrem Fall auch getan. Man hat sie mehrfach darauf hingewiesen sich an die Agentur für Arbeit zu wenden, da dort all Ihre Fragen geklärt werden. Und wer das nicht versteht, der kann einem mehr als nur leid tun.
briwiam 21.07.2009 | 16:10
...ohne Kommentar... Danke an alle, die wertvolle Antworten gegeben haben ( die gibts ja auch...) briwi
briwiam 22.07.2009 | 08:30
Danke Tschacka, genau das werde ich tun. Habe gestern meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgegeben und die Mitarbeiterin dort war sehr nett. Ihre Beratung war sehr individuell und aussagekräftig. Auch was die Aussagen zum ALG betrifft. Danke für den Tipp :-))) Gruß briwi
Tschackaam 22.07.2009 | 08:18
Hallo Briwi, anhand Ihrer Angaben würde ich Ihnen empfehlen jemanden zur Beratung im Jobcenter/Agentur für Arbeit mitzunehmen! 4 Ohren hören mehr als nur 2 :))) Es ist sicher alles sehr unübersichtlich für Sie in Ihrer jetzigen Situation, das verstehe ich. Aber leider können die Experten hier keine Auskünfte zum ALG-Anspruch geben. Es bringt Ihnen auch nix, wenn Sie sagen "der Experte der DRV schreibt, ich bekomme ALG I" da wird er Sachbearbeiter beim Jobcenter/AfA nur müder lächeln. Verstehen Sie? Ein Mitarbeiter der DRV wird auch nur schmunzeln, wenn ein Sachbearbeiter von der AfA sagt "Sie dürfen mit 58 in Rente gehen"! Zitat: Schuster bleib bei deinen Leisten! Grüßle Tschacka
Tschackaam 22.07.2009 | 09:29
na sehen Sie... Nun warten Sie einfach mal ab. Mehr können Sie ja jetzt auch nicht tun. Wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft für die Zukunft. p.s. wenn Sie einen "Ablehner" bekommen, dann können Sie Ihren ggf. anfallenden Widerspruch auch wieder in der Beratungsstelle abgeben, bzw.aufnehmen lassen. Da helfen Ihnen die Berater auch gerne. Nochmals alles Gute Tschacka
briwiam 22.07.2009 | 09:36
Vielen Dank für die "Kraftspende" :-))) Ich hoffe, der Antrag wird genehmigt, denn an Arbeiten ist nicht zu denken. Und wenn nicht, dann kommt der Widerspruch. Es geht auf jeden Fall weiter und seit gestern bin ich erst mal wieder ein wenig ruhiger. Ich habe was getan... Gruß briwi
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