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EMR im Ausland

von Unklar29.06.2020 | 16:23
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1 Antworten
Guten Tag ich arbeite in der Schweiz und bin seit Anfang 2019 erkrankt und habe hier einen Anspruch auf Krankentaggeld über 2 Jahre. Da der Krankheitszustand jedoch chronisch ist und keine Besserung in Aussicht ist, musste ich die Invalidenversicherung beantragen, die ja dann auch die EMR in DE beantrag (habe dort auch Rentenansprüche). Dies geschah im August 2019. Falls jetzt eine EMR in DE und CH erteilt wird: wie ist dann die finanzielle Abwicklung mit Krankentaggeldansprüchen seitend DRV. Beispiel: Krankengeldanspruch in der Schweiz bis Januar 2021 über 4.000 EURO DRV würde die volle EMR ab März 2020 über 1.000 EUR erteilen. Zahlt die DRV bis Januar 2021 an die Krankengeldzahler der Schweiz - oder erhalte ich die EMR und muss dies dann an die Krankentaggeldversicherung der Schweiz abführen? Ist es für die DRV ein Problem, dass ich dann bis Januar 2021 eine "Überzahlung" habe (Krankentaggeld in Schweiz ist ja in dem Fall höher als EMR in DE)?

1 Antworten

DRV KAam 30.06.2020 | 13:34
Sofern die zuständige IV-Stelle in der Schweiz bzw. die Krankenkasse in der Schweiz Ihren Anspruch gegenüber dem deutschen Versicherungsträger geltend macht, ist die Rentennachzahlung der DRV im Rahmen einer Abtretungserklärung zu Gunsten der Krankenkasse einzubehalten. Im Beispiel würde somit die gesamte Rentennachzahlung an die Krankenkasse in der Schweiz gezahlt werden.
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