Hallo Renate,
ergänzend zu den bisherigen Antworten würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen.
Dort kann man Ihnen Auskunft geben, ob das zwischenstaatliche Rentenverfahren mit der Schweiz bereits eingeleitet wurde, und wie ggf. das weitere Prozedere wäre.
Hallo Renate,
bereits im Rentenantrag hätten Sie angeben können - ohne Gründe -, dass Sie auf die Einleitung eines über-/zwischenstaatlichen Antrags - vorübergehend/auf unbestimmte Dauer - verzichten, und keine Weiterleitung Ihres Antrags auf Leistungsfeststellung ins Ausland dort wünschen.
Diese Einschränkung können Sie immer noch nachschieben.
Unabhängig davon läuft doch die Hinterfragung der Auslandszeiten zwecks 'Einbau' dieser Zeiten ins dtsch. Rentenkonto (sofern noch nicht erfolgt), um hier/D diese Zeiten für die Ermittlung Ihres D-Rentenanspruchs ggf. zu optimieren.
Kommen dann doch Vordrucke für eine schweizer _Rente_ aus/für CH ...ignorieren. Einen Vordruck zur Erfassung der CH-Zeiten sollten Sie allerdings ausfüllen.
Gruß
w.
Hallo W°lfgang, danke für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Antwort. Ich wusste nicht, dass ich schon mit dem Antrag bereits auf den Antrag auf IV hätte verzichten können. Werde ich auf jeden Fall nachreichen. Zum Zeitpunkt des Rentenbescheids für die EMR waren die Schweizer Zeiten noch nicht berücksichtigt. Nun habe ich gerade gestern gesehen (Online-Dienst der DRV), dass mein Versicherungsverlauf inzwischen um die Schweizer Zeiten ergänzt wurde. Kann ich davon ausgehen, dass jetzt automatisch die Rente noch einmal neu berechnet wird bzw. ich auch in absehbarer Zeit einen neuen Bescheid erhalte? Oder muss ich mich kümmern? Würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen! Herzliche Grüße, RenateMeine Fragen: - Könnte ich auch mit der DRV sprechen und darum bitten, in der Schweiz keinen Rentenantrag zu initiieren? Mit welchen Argumenten?Hallo Renate, bereits im Rentenantrag hätten Sie angeben können - ohne Gründe -, dass Sie auf die Einleitung eines über-/zwischenstaatlichen Antrags - vorübergehend/auf unbestimmte Dauer - verzichten, und keine Weiterleitung Ihres Antrags auf Leistungsfeststellung ins Ausland dort wünschen. Diese Einschränkung können Sie immer noch nachschieben. Unabhängig davon läuft doch die Hinterfragung der Auslandszeiten zwecks 'Einbau' dieser Zeiten ins dtsch. Rentenkonto (sofern noch nicht erfolgt), um hier/D diese Zeiten für die Ermittlung Ihres D-Rentenanspruchs ggf. zu optimieren. Kommen dann doch Vordrucke für eine schweizer _Rente_ aus/für CH ...ignorieren. Einen Vordruck zur Erfassung der CH-Zeiten sollten Sie allerdings ausfüllen. Gruß w.
.....oder Renate lädt sich mit 63 1/2 Jahren einfach das Formular A0011 runter und leitet das der DRV zu......ist kein Hexenwerk....
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