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Experten-Antwort

EMR in Deutschland - IV in der Schweiz?

von Renate27.05.2021 | 20:43
235 Ansichten
9 Antworten
Mir wurde rückwirkend ab November 2020 eine volle, unbefristete EMR bewilligt. Im Zeitraum 1981-1984 habe ich insgesamt 22 Monate in der Schweiz gearbeitet. Laut unverbindlicher Rentenauskunft bekomme ich damit aus der Schweiz eine Rente von ca. 60 SFR. Nun habe ich erfahren, dass die DRV für mich in der Schweiz Invalidenrente beantragen wird. Gehört habe ich dazu bisher noch nichts von der DRV oder der Schweizer Rentenversicherung. Ehrlich gesagt graut mir davor, einen Antrag auf Invalidenrente in der Schweiz stellen zu müssen. Ich bin jetzt 62 und für 60 SFR warte ich gerne noch zwei Jahre, bis ich einen Antrag auf die Regelaltersrente in der Schweiz stellen kann. Jetzt habe ich zu dem Thema hier im Archiv recherchiert und bin dabei auf sehr kontroverse Diskussionen gestossen, die mich eher noch mehr verunsichert haben. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich - nachdem die DRV das Verfahren initiiert hat - von der Schweizer Rentenversicherung die Unterlagen für den Antrag auf Invalidenrente. Überwiegende Meinung hier im Forum war, dass es am einfachsten wäre, den Antrag einfach nicht zu stellen, also schlichtweg einfach nichts zu tun. Meine Fragen: - Könnte ich auch mit der DRV sprechen und darum bitten, in der Schweiz keinen Rentenantrag zu initiieren? Mit welchen Argumenten? Könnte sich diese Anfrage oder ein Verzicht auf die Schweizer IV auf meine EMR nachteilig auswirken? - Könnte es für mich nachteilige Auswirkungen mit den Schweizuer Behörden haben? Auf Grund meines Krankheitsbildes habe ich ständig Angst, nicht wiedergutzumachende Fehler zu machen. Daher belastet mich die Situation sehr!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.05.2021 | 08:53

Hallo Renate,

ergänzend zu den bisherigen Antworten würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen.

Dort kann man Ihnen Auskunft geben, ob das zwischenstaatliche Rentenverfahren mit der Schweiz bereits eingeleitet wurde, und wie ggf. das weitere Prozedere wäre.

8 Antworten

W°lfgangam 27.05.2021 | 21:09
Hallo Renate, bereits im Rentenantrag hätten Sie angeben können - ohne Gründe -, dass Sie auf die Einleitung eines über-/zwischenstaatlichen Antrags - vorübergehend/auf unbestimmte Dauer - verzichten, und keine Weiterleitung Ihres Antrags auf Leistungsfeststellung ins Ausland dort wünschen. Diese Einschränkung können Sie immer noch nachschieben. Unabhängig davon läuft doch die Hinterfragung der Auslandszeiten zwecks 'Einbau' dieser Zeiten ins dtsch. Rentenkonto (sofern noch nicht erfolgt), um hier/D diese Zeiten für die Ermittlung Ihres D-Rentenanspruchs ggf. zu optimieren. Kommen dann doch Vordrucke für eine schweizer _Rente_ aus/für CH ...ignorieren. Einen Vordruck zur Erfassung der CH-Zeiten sollten Sie allerdings ausfüllen. Gruß w.
KSCam 27.05.2021 | 21:27
Klar, sie können sagen dass Sie keine IV Rente wollen sondern erst mit 64 die Altersrente für Frauen in der Schweiz. Aber warum eigentlich? Ob eine IV Rente nun geringer wäre als die Altersrente und um wieviel müssten Sie bei der CH Ausgleichskasse erfragen. Da werden Sie im deutschen Rentenforum kaum erhellendes erfahren. Und wenn wäre auszurechnen wann sich das durch den Vorbezug amortisiert? Das Verfahren wird aus D eingeleitet, vielleicht bekommen Sie aus der Schweiz noch irgendwelche Fragen gestellt? Aber die werden sich doch wohl beantworten lassen, oder? So anders ist die Sprache dort auch wieder nicht - grins. Aber letztlich ist es Ihre freie Entscheidung ob Sie das wollen oder eben nicht.....und vielleicht lehnen die Schweizer eine IV Rente auch ab? Dass Sie in D EM Rentnerin sind, beeindruckt die Kollegen dort nicht.
Renateam 27.05.2021 | 21:36
W°lfgang schrieb

Hallo Renate,

bereits im Rentenantrag hätten Sie angeben können - ohne Gründe -, dass Sie auf die Einleitung eines über-/zwischenstaatlichen Antrags - vorübergehend/auf unbestimmte Dauer - verzichten, und keine Weiterleitung Ihres Antrags auf Leistungsfeststellung ins Ausland dort wünschen.

Diese Einschränkung können Sie immer noch nachschieben.

Unabhängig davon läuft doch die Hinterfragung der Auslandszeiten zwecks 'Einbau' dieser Zeiten ins dtsch. Rentenkonto (sofern noch nicht erfolgt), um hier/D diese Zeiten für die Ermittlung Ihres D-Rentenanspruchs ggf. zu optimieren.

Kommen dann doch Vordrucke für eine schweizer _Rente_ aus/für CH ...ignorieren. Einen Vordruck zur Erfassung der CH-Zeiten sollten Sie allerdings ausfüllen.

Gruß

w.

Meine Fragen: - Könnte ich auch mit der DRV sprechen und darum bitten, in der Schweiz keinen Rentenantrag zu initiieren? Mit welchen Argumenten?
Hallo Renate, bereits im Rentenantrag hätten Sie angeben können - ohne Gründe -, dass Sie auf die Einleitung eines über-/zwischenstaatlichen Antrags - vorübergehend/auf unbestimmte Dauer - verzichten, und keine Weiterleitung Ihres Antrags auf Leistungsfeststellung ins Ausland dort wünschen. Diese Einschränkung können Sie immer noch nachschieben. Unabhängig davon läuft doch die Hinterfragung der Auslandszeiten zwecks 'Einbau' dieser Zeiten ins dtsch. Rentenkonto (sofern noch nicht erfolgt), um hier/D diese Zeiten für die Ermittlung Ihres D-Rentenanspruchs ggf. zu optimieren. Kommen dann doch Vordrucke für eine schweizer _Rente_ aus/für CH ...ignorieren. Einen Vordruck zur Erfassung der CH-Zeiten sollten Sie allerdings ausfüllen. Gruß w.
Hallo W°lfgang, danke für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Antwort. Ich wusste nicht, dass ich schon mit dem Antrag bereits auf den Antrag auf IV hätte verzichten können. Werde ich auf jeden Fall nachreichen. Zum Zeitpunkt des Rentenbescheids für die EMR waren die Schweizer Zeiten noch nicht berücksichtigt. Nun habe ich gerade gestern gesehen (Online-Dienst der DRV), dass mein Versicherungsverlauf inzwischen um die Schweizer Zeiten ergänzt wurde. Kann ich davon ausgehen, dass jetzt automatisch die Rente noch einmal neu berechnet wird bzw. ich auch in absehbarer Zeit einen neuen Bescheid erhalte? Oder muss ich mich kümmern? Würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen! Herzliche Grüße, Renate
KSCam 27.05.2021 | 21:54
Ja es kann sein dass sich durch die paar CH Monate die Rente in D geringfügig erhöht (Stichwort Zwischenstaatliche Berechnung). Das sollte automatisch erfolgen. Und zusätzlich (entweder bei Invalidität oder im Alter) gibts noch die kleine Rente aus CH.
Sicher ist sicheram 28.05.2021 | 10:58
Wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, kann das zwischenstaatliche Rentenverfahren mit der Schweiz mittels einfacher schriftlicher Mitteilung ausgeschlossen/beendet worden. Was Sie aber unbedingt tun sollten: Die DRV mittels formlosen Schreibens (per Einschreiben !!!) bitten, Ihre EM-Rente aufgrund der nunmehr im Versicherungskonto vermerkten CH-Zeiten neu festzustellen. Die CH-Zeiten haben einen positiven (reinsteigernden) Einfluss auf a) die Zurechnungszeit b) mögliche Zeiten der Schwangerschaft und des Mutterschutzes c)versicherungspflichtige Zeiten der Berufsausbildung d) und auf sonstige Anrechnungszeiten (ausser Schulausbildung und Hochschulstudium Warum schriftlich und der Einschreiben??? Wegen Corona und Grundrente liegt bei der DRV alles Monate unbearbeitet rum droht irgendwann völlig den Bach unter zu gehen. Mit dem Einschreibezettel in der Hand können sie besser bei der DRV nachhaken wenn es haken sollte. Auch nicht vergessen: Die schweizerische AHV-Altersrente ungefähr 5-6 Monate vor Vollendung ihres 64. Lebensjahres mittels formlosen Schreibens bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen - nicht direkt in der Schweiz!!! Text an DRV: Ihre deutsche Versicherungsnummer im Betreff: Ich bitte Sie, bei der schweizerischen Rentenversicherung um Einleitung des zwischenstaatlichen Rentenverfahrens. Meine schweizerische Versicherungsnummer lautet: 756.----.----.-- . MfG Renate
Schadeam 28.05.2021 | 12:00
.....oder Renate lädt sich mit 63 1/2 Jahren einfach das Formular A0011 runter und leitet das der DRV zu......ist kein Hexenwerk....
Renateam 28.05.2021 | 12:31
Schade schrieb

.....oder Renate lädt sich mit 63 1/2 Jahren einfach das Formular A0011 runter und leitet das der DRV zu......ist kein Hexenwerk....

Hallo Schade, Ihnen auch vielen Dank für den Hinweis. Ist notiert. Ist ja auch (leider) nicht mehr lang hin;-)).
Renateam 28.05.2021 | 12:30
Hallo Sicher ist sicher, herzlichen Dank, insbesondere auch für den Hinweis, dass ich die Rente dann bei der DRV beantragen muss.
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