Hallo Franz H.,
Ihr behandelnder Arzt entscheidet ob und wie lang Sie krank geschrieben werden und nicht der Arbeitgeber.
Grundsätzlich läuft das Krankengeld weiter, wenn sie AU sind...das Krankengeld wird dann auf die tw EM als Hinzuverdienst nach §96a SGB VII angerechnet. Evtl. ruht dann der Anspruch auf tw EM, solange das Krankengeld gezahlt wird (kommt auf die Höhe d. Krankengeldes an); sollte die AU solange andauern, dass kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht, man aber weiterhin au ist, müsste dann Arbeitslosengeld über die zuständige Arbeitsagentur beantragt werden (wäre auch wieder Hinzuverdienst)!!!
Teilweise falsche Antwort!
Krankengeld wird nur dann auf die teilweise EM-Rente nach § 96 a SGB VI angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit NACH dem Rentenbeginn eingetreten ist. Dies ist hier wohl nicht der Fall.
Wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, wird das Krankengeld - gekürzt um die Rente - weitergezahlt. Danach (nach Aussteuerung) kann ALG I beantragt werden. Dieses ist auf jeden Fall Einkommen nach § 96 a SGB VVI.
Danke Krümmel 83 und =//= Nein, ich bin seit 10/12 krank geschrieben. EMR bewilligt rückwirkend zum 05/13. Das verrechnet wird mit Krankengeld und Rente ist mir schon klar. Aber wenn ich noch zu krank bin um teilw. zu arbeiten, darf ich dan weiterhin mich krank schreiben lassen? Klar für den Arbeitgeber ist das blöd, aber was will ich den machen, wenn es noch nciht geht, oder ich mir das noch nicht zu traue? Darf ich entscheiden, ab wann ich wieder zur Arbei komme? Oder darf der Arbeitgeber mir das vorschreiben, weil er ja weiß das die EMR seit 05/13 durch ist?Grundsätzlich läuft das Krankengeld weiter, wenn sie AU sind...das Krankengeld wird dann auf die tw EM als Hinzuverdienst nach §96a SGB VII angerechnet. Evtl. ruht dann der Anspruch auf tw EM, solange das Krankengeld gezahlt wird (kommt auf die Höhe d. Krankengeldes an); sollte die AU solange andauern, dass kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht, man aber weiterhin au ist, müsste dann Arbeitslosengeld über die zuständige Arbeitsagentur beantragt werden (wäre auch wieder Hinzuverdienst)!!!Teilweise falsche Antwort! Krankengeld wird nur dann auf die teilweise EM-Rente nach § 96 a SGB VI angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit NACH dem Rentenbeginn eingetreten ist. Dies ist hier wohl nicht der Fall. Wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, wird das Krankengeld - gekürzt um die Rente - weitergezahlt. Danach (nach Aussteuerung) kann ALG I beantragt werden. Dieses ist auf jeden Fall Einkommen nach § 96 a SGB VVI.
Danke für die Antworten!
Tja, der Arzt sagt ja das es noch nicht möglich ist, da noch Behandlungen folgen.
Der Arbeitgeber macht aber Druck, ich denke das ich nicht der einzige hier bin, mit solchem Problem.
Aber die Angst sitzt einem im Nacken, bzgl. Arbeitgeber. Obwohl man ja krank ist!
Kannst Dir alle Zeit der Welt lassen, die Allgemeinheit zahlt für Dich.Teilweise falsche Antwort! Krankengeld wird nur dann auf die teilweise EM-Rente nach § 96 a SGB VI angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit NACH dem Rentenbeginn eingetreten ist. Dies ist hier wohl nicht der Fall. Wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, wird das Krankengeld - gekürzt um die Rente - weitergezahlt. Danach (nach Aussteuerung) kann ALG I beantragt werden. Dieses ist auf jeden Fall Einkommen nach § 96 a SGB VVI.Danke Krümmel 83 und =//= Nein, ich bin seit 10/12 krank geschrieben. EMR bewilligt rückwirkend zum 05/13. Das verrechnet wird mit Krankengeld und Rente ist mir schon klar. Aber wenn ich noch zu krank bin um teilw. zu arbeiten, darf ich dan weiterhin mich krank schreiben lassen? Klar für den Arbeitgeber ist das blöd, aber was will ich den machen, wenn es noch nciht geht, oder ich mir das noch nicht zu traue? Darf ich entscheiden, ab wann ich wieder zur Arbei komme? Oder darf der Arbeitgeber mir das vorschreiben, weil er ja weiß das die EMR seit 05/13 durch ist?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.