Hallo,
der Meinung von KSC kann ich mich nur anschließen.
Ergänzend dazu würde ich den neuen Versicherungsverlauf abwarten und evtl nochmals eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.
Auf unserer Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de bekommen Sie Adressen unserer Dienststellen in Ihrer Nähe.
Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen, kann erst beim Eintritt des Leistungsfalles festgestellt werden.
Wir hoffen daß Ihre Frage damit beantwortet ist.
mit freundlichen Grüssen