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EMR-KEZ/BÜZ Pflichtbeiträge

von Fragesteller18.04.2007 | 16:04
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, heute war ich mit meiner Bekannten bei der zuständigen Rentenberatungsstelle. Eigentlich bin ich dadurch nicht schlauer geworden. Meine Bekannte hat sich heute das zweite Kind (Oktober 1995 geboren) für den Versicherungsverlauf eintragen lassen. Im Oktober 2005 ist das Kind 10 Jahre alt geworden. Ab 01.04.2005 bis Dezember 2005 gab es 9 Monate Pflichtbeiräge, in 2006 waren es 12 Monate, bis einschließlich April 2007 sind es 4 Monate Pflichtbeiträge. Die 10 Jahre Kindererziehungszeit/Berücksichtigungszeit sollen sich laut Rentenberaterin nur rentenerhöhend auswirken, einen Eintrag im Versicherungsverlauf mit "36 Monaten Pflichtbeiträgen" gibt es nicht. Meine Bekannte hat nach Aussage der Beraterin daher wohl auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, das könnte sie aber momentan auch nicht genau sagen. Ein heutiger Anruf beim Bürgertelefon (Rentenberatung) ergab, dass die Dame am Telefon sagte, dass bei ihr selbst 36 Monaten Pflichtbeiträge in den Versicherungsverlauf eingetragen wurden (gibt es Sonderrechte für Rentenberaterinnen?). Aber, ob diese Zeiten bei Jeder eingetragen werden, konnte sie nicht sagen, da darüber allein der Rententräger entscheidet, weil er den Rentenbeginn festsetzt. In einem Beitrag im Internet habe ich gefunden, dass der Staat nach dem Jahr 1992 für ein Kind 36 Monate Beiträge zahlt. Meine Fragen: 1. Werden diese 36 Monate in den Versicherungsverlauf eingetragen? 2. Gelten diese 36 Monate als Pflichtbeiträge? Wird dies auch so in den Versicherungsverlauf eingetragen? 3. Steht meiner Bekannten aktuell unter den o.g. Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente zu? Sie geht in Kürze in eine Reha-Klinik und evtl. könnte eine Klärung dieser Frage vorab ja existentiell wichtig sein. Weder die Rentenberaterin bei der Beratungsstelle noch beim Bürgertelefon konnten diese Frage (auch nach Kontenklärung) beantworten. Über Hilfe/Antworten bedanke ich mich schon im Voraus. Schönen Gruß Fragesteller

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

der Meinung von KSC kann ich mich nur anschließen.

Ergänzend dazu würde ich den neuen Versicherungsverlauf abwarten und evtl nochmals eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.

Auf unserer Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de bekommen Sie Adressen unserer Dienststellen in Ihrer Nähe.

Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen, kann erst beim Eintritt des Leistungsfalles festgestellt werden.

Wir hoffen daß Ihre Frage damit beantwortet ist.

mit freundlichen Grüssen

1 Antworten

KSCam 18.04.2007 | 18:35
die von Ihnen zitierten Antworten sind so unglaublich, dass ich eigentlich nicht glauben kann, dass dies eine Beraterin bei der Beratungsstelle so gesagt haben soll. zu1) für Geburten ab 1992 gibt es 3 Jahre, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt sind. 2)Die stehen als "Pflichtbeiträge für Kindererziehung" so im Versicherungsverlauf. 3) wenn Ihre Bekannte das Kind ab Oktober 1995 in Deutschland als Hausfrau erzogen hat, sind bis Oktober 2007 die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM Rente auch erfüllt. (vorausgesetzt, dass insgesamt 5 Beitragsjahre vorliegen) Das ist eine so einfache Standardberatung, dass wie gesagt Ihre Aussagen unglaublich erscheinen. Oder es leigt ein Sachverhalt vor, der die Sache in anderem Licht erscheinen läßt z.B. Erziehung im Ausland,...)
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