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Experten-Antwort

EMR - Klageverfahren

von TinaD13.09.2013 | 11:40
2821 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Antrag auf EMR wurde am 15.01.10 gestellt, nachdem ich am 12.01.10 aus der Reha entlassen wurde mit AU und unter 3 Std. Restleistungsvermögen. Angefangen hat alles damit, dass ich im Mai 2005 am Fuß operiert wurde, diese OP jedoch "verpfuscht" wurde. Danach folgten in 2005 noch eine OP, in 2006, 2007 und 2008 jeweils noch eine. Also mein Fuß ist 5 mal operiert, total fehlgestellt und die eigentliche Beschwerden für die erste OP sind auch noch immer vorhanden. Nur dass ich dann ab 2008 mittlerweile solche Schmerzen hatte, dass mir der Arzt dann Morphinhaltige Medikamente verschrieb, die auch bis heute eingenommen werden müssen da die Schmerzen sonst nicht mal ansatzweise auszuhalten wären. Nun macht die DRVB ein Vergleichsangebot: Eintritt Leistungsfall Juli 2012 und ab 01.01.13 soll dann die EM-Rente bezahlt werden. Allerdings war ich auch zwischen 2010 und 2013 bestimmt bei 7 oder 8 Gutachtern. Wie verhalte ich mich denn nun richtigerweise? Ich weiss natürlich auch nicht, wie das SG darauf reagiert oder wie sich die SGe in solchen Fällen verhalten: Also ich lege auf jeden Fall dann (über den Anwalt natürlich) Widerspruch ein. Kommt es dann zur Hauptverhandlung oder kann das SG auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden Im voraus recht herzlichen Dank für Antworten. Gruß Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbstverständlich können zu einem laufenden Klageverfahren keine Aussagen getroffen werden. Allerdings stimme ich gerne den Beiträgen von KSC bzw. Feli zu. Warten Sie bitte ab, bis Ihnen das Vergleichsangebot schriftlich vorliegt Dann erst entscheiden Sie –mit Ihrem Anwalt- ob Sie das Vergleichsangebot annehmen oder nicht.

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5 Antworten

???am 13.09.2013 | 12:56
1. Die Experten werden sich hier kaum zu einem laufenden Verfahren (Vergleich: Klage läuft schon?) äußern. 2. Wenn ich Ihr Posting richtig interpretiere, haben Sie einen Anwalt. Der sollte Sie eigentlich beraten können. 3. Wenn ich einen Vergleich annehme, dann mit allen rechtlichen Konsequenzen. Also erst mit Versicherungsfall/Rentenbeginn einverstanden erklären und dann Widerspruch/Klage einlegen, läuft nicht. Weiß das Ihr Rechtsanwalt wohl nicht? Dann wechseln Sie ihn schleunigst.
TinaDam 13.09.2013 | 13:19
@??? Ich bin mir nicht sicher ob Sie mein Posting richtig gelesen haben. zu1. (Vergleich: Klage läuft schon?) Was wollen Sie mir damit sagen? zu2. Natürlich habe ich einen Anwalt (steht auch in meinem Posting). Allerdings habe ich die in meinem Posting geschriebenen Infos bzgl. des Vergleiches gestern von der DRVB telefonisch erhalten. Deshalb muss das Vergleichsangebot der DRVB ja erst mal in schriftlicher Form dem Gericht vorliegen. Vorher kann auch der Anwalt nicht reagieren. zu3. Ich habe nicht geschrieben, dass ich den Vergleich annehmen werde und dann Widerspruch/Klage einlegen werde. Die Klage läuft bereits seit Oktober 2010. Insgesamt ging es darum, dass der Leistungsfall bereits vor 2010 eingetreten ist und der Rentenantrag bereits im Januar 2010 gestellt wurde. Die DRVB will aber erst ab 01.01.13 bezahlen. Nur darum geht es. Und nicht darum, wer wann Widerspruch einlegt oder nicht. Gruß Tina
Sonneam 13.09.2013 | 14:26
. Also ich lege auf jeden Fall dann (über den Anwalt natürlich) Widerspruch ein. Kommt es dann zur Hauptverhandlung oder kann das SG auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden
....na ja, ein wenig konfus schreiben Sie schon. Ja, das SG kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Und das Sie bereits 2010 den Rentenantrag gestellt haben, ist nicht zwingend ausschlaggebend. Vermutlich bestand bis Juli 2012 (Lesitungsfall) noch Aussicht auf Besserung. Aber wer soll das hier beurteilen können ? Beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt, der kennt den gesamten Vorgang. Hier im Forum könne alle nur ratgen und spekulieren.
KSCam 13.09.2013 | 16:42
Was ist besser: der Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach? Wenn Sie dem Vergleich zustimmen erhalten Sie ab Januar 2013 die (Zeit)Rente mit Beginn des 7. Monats nach dem Leistungsfall. Dann hat sich die Klage erledigt! Stimmen Sie nicht zu, heißt das, dass Sie weiterkämpfen - ob dann das SG zu Ihren Gunsten zu einer anderen, für Sie besseren Entscheidung kommt, weiß keiner. Mehr kann im Forum niemand reell in dieser Angelegenheit sagen.
Feliam 16.09.2013 | 09:33
Die Frage ist, ob es Ihnen etwas nützt, die Rente so weit rückwirkend zu bekommen. Welche Leistungen haben Sie denn seit 2010 bezogen - Krankengeld, Alogeld? Das würde verrechnet werden. Würde der Rentenbeginn nach 2010 verlegt werden, würde, da es sich hier offensichtlich um eine befristete Rente handelt, das Rentenende schon sehr nah sein, da eine Befristung meist für 2 oder 3 Jahre erfolgt. Insofern würde ich das Vergleichsangebot annehmen, etwas besseres kann Ihnen im Moment nicht passieren. Warten Sie die Unterlagen der DRV, die Ihnen über das Sozialgericht zugesandt werden ab, da dort die genauen Bedingungen für den Rentenbezug dargestellt sind. Nehmen Sie das Vergleichsangebot nicht an, geht das SG-Verfahren weiter und was da rauskommt, weiß man nicht.
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