Hallo Frank, hinsichtlich Ihres Status in der Krankenversicherung (freiwillig- oder pflichtversichert) wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Ab welchem Umfang eine selbständige Tätigkeit zur freiwilligen Krankenversicherung führt, kann ich Ihnen nicht beantworten. Sollten Sie als Selbständiger freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung werden, entfällt in der Regel Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner. Dann wäre Ihre Rente Teil der Einnahmen, aus denen die Krankenkasse Ihre Beitragshöhe ermittelt. Melden Sie die Aufnahme der Tätigkeit, unabhängig vom zu erwartenden Gewinn, auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger (Mitteilungspflichten!). Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist nicht nur abhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte, sondern auch vom Umfang der geleisteten Arbeitsstunden.
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