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Experten-Antwort

EMR + Kleingewerbe

von Frank21.02.2023 | 14:00
177 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich beziehe aktuell eine voller Erwerbsminderungsrente und würde gerne was dazu verdienen. Ich habe vor ein Kleingewerbe anzumelden und ca. 500€ zusätzlich einzunehmen. Muss ich meine Kranken- und Pflegeversicherung dann zusätzlich zahlen? Oder bin ich durch die Einnahmen die ich durch die RV beziehe schon versichert. Bei einem Aushilfsjob muss man dies nicht tun, aber bei einer selbstständigkeit bin ich mir nicht sicher. Die selbstständigkeit wird nicht meine Haupteinnahmequelle sein. Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort Mit freundlichen Grüßen Frank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.02.2023 | 14:26

Hallo Frank, hinsichtlich Ihres Status in der Krankenversicherung (freiwillig- oder pflichtversichert) wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Ab welchem Umfang eine selbständige Tätigkeit zur freiwilligen Krankenversicherung führt, kann ich Ihnen nicht beantworten. Sollten Sie als Selbständiger freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung werden, entfällt in der Regel Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner. Dann wäre Ihre Rente Teil der Einnahmen, aus denen die Krankenkasse Ihre Beitragshöhe ermittelt. Melden Sie die Aufnahme der Tätigkeit, unabhängig vom zu erwartenden Gewinn, auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger (Mitteilungspflichten!). Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist nicht nur abhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte, sondern auch vom Umfang der geleisteten Arbeitsstunden.

1 Antworten

Abschlägeam 21.02.2023 | 14:25
Hallo Frank, über die Beitragspflicht zur KV/PV entscheidet wer?? JA, die Krankenkasse! Also fragen Sie bitte dort nach, dann haben Sie es verbindlich :-) Und geben Sie dort auf jeden Fall an, dass es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt und Sie 'hauptberuflich' Rentner sind, sonst schlagen die nämlich gleich volle Pulle richtig zu. Viel Erfolg mit dem neuen Standbein und alles Gute! PS: Trotzdem auf die Arbeitszeiten achten!!! Und auch der DRV mitteilen, dass Sie nun eine Tätigkeit beginnen. > Siehe EM-Rentenbescheid.
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