Hallo User Magic,
wir schließen uns den Ausführungen des User KSC vollumfänglich an. Zu beachten ist jedoch, dass eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt. Im Vorfeld kann Ihnen niemand sagen, welche Rente wegen Erwerbsminderung Ihnen zugesprochen wird.
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