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Experten-Antwort

EMR mit Abschlag bei Übergang Altersrente fortwirkend

von Magic27.12.2019 | 18:42
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3 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 1957 und kann ab 2020 mit Abschläge und ab 2023 ohne Abschläge in Altersrente. Nun steht in 2020 ggf. eine EM-Rente im Raum, gibt es hier auch Abschläge, wenn ja, wie sieht es dann beim Übergang in die Altersrente aus ? Bleibt es dann bei den Abschlägen der EMR ? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Magic,

wir schließen uns den Ausführungen des User KSC vollumfänglich an. Zu beachten ist jedoch, dass eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt. Im Vorfeld kann Ihnen niemand sagen, welche Rente wegen Erwerbsminderung Ihnen zugesprochen wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 28.12.2019 | 10:48
Ja, auch bei den EM Renten gibt es Abschläge. Aber die richten sich nach Leistungsfall/Rentenbeginn und können daher nicht genau vorhergesagt werden, weil kein Berater und niemand im Forum diese Daten im voraus kennt. Dafür gibt es bei EM Rente aber auch die Zurechnungszeit, es wird also so getan als ob Sie bis 65+8 Monaten weiterbezahlt haben (wenn Rente 2019 beginnt) oder sogar bis 65 plus 9 wenn ein Rentenbeginn 2020 rauskommt. Aber aus der jährlichen Renteninformation kennen Sie in etwa die Höhe Ihrer EM Rente. Und wenn die EM Rente -wann auch immer- in die Altersrente übergeht bleiben diese Abschläge erhalten und die Rentenhöhe bleibt i.d.R. gleich weil normal auch keine Beiträge mehr dazukommen, die die Rente erhöhen könnten.
KSC Ergänzungam 28.12.2019 | 10:51
Alles in allem wäre eine EM Rente betragsmäßig wahrscheinlich höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente, selbst wenn diese abschlagsfrei wäre.
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