Immer, wenn hier die Begriffe "Rechtsanspruch" in Verbindung mit "vollumfänglich" auftauchen, schrillen alle Alarmglocken.
Wenn die DRV (und niemand sonst!) auf einen EM-Rentenantrag hin feststellt, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen absehbar für längere Zeit nur noch "unter 3 Stunden" arbeiten kann, gibt es eine volle EM-Rente, wenn festgestellt wird von der DRV, "3 Stunden bis unter 6 Stunden", gibt es eine teilweise EM-Rente, das ist sonnenklar.
Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Da ist wahrlich weder neu noch überraschend.
Schön, wenn das jetzt auch beim kindlich-ungläubigen Benutzer "§" ankommen wird :-)
Alles Wichtige hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…